Abschaffung der Mehrwertsteuer auf rezeptpflichtige Medikamente (38. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Aktuelle Version vom 29. April 2020, 15:52 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Bundesregierung auf, die Mehrwertsteuer auf rezeptpflichtige Medikamente abzuschaffen. Eine Halbierung des Mehrwertsteuersatzes, wie derzeit vom Gesundheitsministerium angedacht, ist nicht ausreichend.

Derzeit unterliegen rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland dem (derzeit) regulären Mehrwertsteuersatz von 16 %. Es ist nicht abzusehen, dass sie von der Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgenommen werden. Im europäischen Vergleich ist Deutschland damit Spitzenreiter – gefolgt von Griechenland mit gerademal 8 % (Niederlande 6 %, Spanien 4 %, Luxemburg 3 %, Frankreich 2,10 %, Großbritannien, Österreich, Schweden jeweils 0 %). Die meisten dieser Länder haben auch deutlich reduzierte Mehrwertsteuersätze für nicht-rezeptpflichtige Medikamente.

Die Mehrwertsteuer und die Mehrwertsteuererhöhung im Jahr 2007 tragen in großen Umfang zur Kostensteigerung und damit zur zunehmenden Unfinanzierbarkeit der GKV bei. Da es sich bei Arzneimitteln um lebensnotwendige und teilweise nicht freiwillig genommene Präparate handelt und mit einer Absenkung die Lohnnebenkosten dauerhaft gesenkt werden könnten, spricht sich JuliA Sachsen für eben eine Abschaffung der Mehrwertssteuer auf rezeptpflichtige Medikamente aus.

Die Mehrwertsteuer auf rezeptpflichtige Medikamente ist – vor allem in ihrer Höhe – nicht gerechtfertigt, vor allem wenn man sie mit den reduzierten Mehrwertsteuersätzen für Lebensmittel, Bücher, Flugbenzin, Schnittblumen und Tiernahrung vergleicht. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten handelt es sich nicht um Kosmetika, leichte Schmerzmittel oder ähnliches, sondern um potente Wirkstoffe, die jedoch häufig nicht im Niedrig-Preis-Segment angesiedelt sind. Eine Mehrwertsteuer von 16 %, respektive 19 %, stellt daher einen deutlichen finanziellen Mehraufwand dar. Dieser wird zum großen Teil durch die Krankenkassen bezahlt, die für Arzneimittel 15,5 % ihres Budgets ausgeben – das ist mehr als für ambulante ärztliche Behandlung. Eine Änderung der derzeitigen Vorgehensweise würde also die Kassen substantiell entlasten. Im Moment wir versucht, eine derartige Entlastung durch Reglementierungen und Budgetierung, was zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand, sowie Einschränkung medizinisch sinnvoller Medikamentenvergabe führt.

Ein Nebeneffekt der Mehrwertsteuer ist, dass der Staat von den nachhaltig hohen Medikamentenpreisen profitiert, und daher kein Interesse an Preissenkungen der Pharmakonzerne hat.