Alex-Müller-Verfahren bei der FDP Sachsen einführen (49. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen
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Der Landesvorstand der Jungliberalen Aktion Sachsen wird aufgefordert zum nächsten FDP-Landesparteitag einen Satzungsänderungsantrag, zur Einführung des Alex-Müller-Verfahrens, mit dem folgenden Wortlaut einzubringen: | Der Landesvorstand der Jungliberalen Aktion Sachsen wird aufgefordert zum nächsten FDP-Landesparteitag einen Satzungsänderungsantrag, zur Einführung des Alex-Müller-Verfahrens, mit dem folgenden Wortlaut einzubringen: | ||
„''Der Landesparteitag möge beschließen:'' | |||
Die Geschäftsordnung der FDP Sachsen wird wie folgt ergänzt: | Die Geschäftsordnung der FDP Sachsen wird wie folgt ergänzt: | ||
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diesem vor Beginn der Antragsberatung nach dem sogenannten „Alex-Müller-Verfahren“ | Jeder Delegierte kann Stimmen für verschiedene Anträge abgeben. Die Höchstzahl der zu vergebenden Stimmen wird von der Antragskommission festgelegt, die bei der Festlegung insbesondere die Anzahl der gestellten Anträge zu berücksichtigen hat. Das Kumulieren der Stimmen ist unzulässig. Die Anträge werden dann in absteigender Reihenfolge nach der auf sie entfallenen Stimmanzahl behandelt. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Antragskommission. Ein einziger Leitantrag des Landesvorstandes kann unabhängig von der ermittelten Reihenfolge behandelt werden. Wenn die Anzahl der Sachanträge (inklusive Leitanträgen) kleiner als fünf ist, kann die Antragskommission auf die Anwendung des Verfahrensverzichten.“ | ||
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Jeder Delegierte kann Stimmen für verschiedene Anträge abgeben. Die Höchstzahl der zu | |||
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[[Category:Grundsätzliches, Liberales und Innerverbandliches]] |
Aktuelle Version vom 2. Mai 2020, 12:40 Uhr
Der Landesvorstand der Jungliberalen Aktion Sachsen wird aufgefordert zum nächsten FDP-Landesparteitag einen Satzungsänderungsantrag, zur Einführung des Alex-Müller-Verfahrens, mit dem folgenden Wortlaut einzubringen:
„Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der FDP Sachsen wird wie folgt ergänzt:
§9 Anträge
[…] (7) Die Reihenfolge, in der Sachanträge vom Landesparteitag behandelt werden, wird von diesem vor Beginn der Antragsberatung nach dem sogenannten „Alex-Müller-Verfahren“ festgelegt:
Jeder Delegierte kann Stimmen für verschiedene Anträge abgeben. Die Höchstzahl der zu vergebenden Stimmen wird von der Antragskommission festgelegt, die bei der Festlegung insbesondere die Anzahl der gestellten Anträge zu berücksichtigen hat. Das Kumulieren der Stimmen ist unzulässig. Die Anträge werden dann in absteigender Reihenfolge nach der auf sie entfallenen Stimmanzahl behandelt. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Antragskommission. Ein einziger Leitantrag des Landesvorstandes kann unabhängig von der ermittelten Reihenfolge behandelt werden. Wenn die Anzahl der Sachanträge (inklusive Leitanträgen) kleiner als fünf ist, kann die Antragskommission auf die Anwendung des Verfahrensverzichten.“