Auslaufklausel für Gemeindesatzungen (51. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Jungliberale Aktion Sachsen setzt sich für eine Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung zur verpflichtenden Einführung von Auslaufklauseln für geeign…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:


Geeignet sind beispielsweise Verordnungen/Satzungen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder rechtsstaatlicher Institutionen stehen, wie z.B. Kostensatzungen, Sondernutzungssatzungen, Sportstättensatzungen, usw.
Geeignet sind beispielsweise Verordnungen/Satzungen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder rechtsstaatlicher Institutionen stehen, wie z.B. Kostensatzungen, Sondernutzungssatzungen, Sportstättensatzungen, usw.
[[Category:51. JuliA-Landeskongress]]

Version vom 22. Juni 2015, 07:44 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen setzt sich für eine Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung zur verpflichtenden Einführung von Auslaufklauseln für geeignete Gemeindeverordnungen bzw. Gemeindesatzungen ein. Die Auslaufzeit soll zwischen 5-10 Jahren liegen.

Geeignet sind beispielsweise Verordnungen/Satzungen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder rechtsstaatlicher Institutionen stehen, wie z.B. Kostensatzungen, Sondernutzungssatzungen, Sportstättensatzungen, usw.