Bindungsfrist bei Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse aufheben (Landesvorstand 2017/2018): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. März 2018, 22:54 Uhr
Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Aufhebung der 18-monatigen Bindungsfrist nach der Wahl einer Krankenkasse aufzuheben. Krankenkassen sollen bei diesem Punkt im Rah-men der zivilrechtlichen Vorschriften frei agieren können, um hier zusätzlichen Wettbewerb zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassenanbietern zu ermöglichen. Die Möglich-keit einer außerordentlichen Kündigung bei der Erhöhung der Zusatzbeiträge bleibt davon unberührt.