Bindungsfrist bei Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse aufheben (Landesvorstand 2017/2018): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Aufhebung der 18-monatigen Bindungsfrist nach der Wahl einer Krankenkasse aufzuheben. Krankenkassen sollen bei dies…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 21. März 2018, 22:54 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Aufhebung der 18-monatigen Bindungsfrist nach der Wahl einer Krankenkasse aufzuheben. Krankenkassen sollen bei diesem Punkt im Rah-men der zivilrechtlichen Vorschriften frei agieren können, um hier zusätzlichen Wettbewerb zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassenanbietern zu ermöglichen. Die Möglich-keit einer außerordentlichen Kündigung bei der Erhöhung der Zusatzbeiträge bleibt davon unberührt.