Direkte Demokratie an sächsischen Schulen (55. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Aktuelle Version vom 30. April 2020, 14:11 Uhr

Momentan sind direkte Wahlen der Schülervertretung nur eine Ausnahme. So herrscht in vielen sächsischen Schulen Unklarheit darüber, ob nun eine unmittelbare Wahl der Schülersprecher möglich ist. Grund dafür ist das Sächsische Schulgesetz, namentlich § 53 Schülerrat, Schülersprecher (3), welches besagt: „Der Schülerrat wählt aus der Mitte der Schüler einen Vorsitzenden (Schülersprecher) und dessen Stellvertreter.“ Wir, die Jungliberale Aktion Sachsen, fordern, dass den Schülern die Autonomie gewährt werden soll, zu entscheiden, ob sie ihre Schülersprecher un- oder mittelbar wählen. Eine direkte Wahl der Schülersprecher fördert die Identifikation der Schüler mit ihren Vertretern und sorgt für eine regere Auseinandersetzung mit den Anliegen der sich zur Wahl stellenden Kandidaten. Jeder Schüler muss die Möglichkeit bekommen, Verantwortung zu übernehmen, mitzugestalten und zu verändern. Dies würde das Demokratieverständnis fördern und als “Politik zum Anfassen“ freiheitlich-demokratische Prinzipien besser vermitteln als jede Unterrichtsstunde.