Ein Herz für die Pflege (72. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Pflegeberufe sind wunderbare Berufsfelder, welche neben dem engen Kontakt zu Menschen auch eigenständiges Handeln in schwierigen Situationen verlangt. Leider fristet der Berufszweig ein Schattendasein neben den Ärzten und medial das Image als unbeliebter Beruf. Mit dieser Bild möchten wir brechen und für den Berufszweig werben.

Hierzu möchten wir die Pflegekräfte körperlich entlasten. Die Anschaffung von ergonomischer und unterstützender Technik soll von Land bzw. Bund gefördert werden, damit diese flächendeckend in Kliniken, Pflegemeinen, Rehaeinrichtungen und der ambulanten Pflege Einzug halten. Hierbei soll der Staat die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Gerätschaften übernehmen. Die Förderung unbürokratisch ausgezahlt werden.

Des Weiteren soll eine digitale Patientenkurve verpflichtend eingeführt werden. Die doppelte Führung einer analogen Patientenkurve und dann die digitale Übertragung dieser in das Abrechnungssystem ist nicht zeitgemäß und bindet unnötige Kapazitäten. Die für die Buchhaltung vorgesehene und teileweise eingesparte Zeit soll den Patienten direkt zugutekommen und nicht von Zeitkontingenten abgezogen werden.

Um die Rechte, Bedürfnisse und Interessen von Pflegekräfte würdig zu vertreten, fordern wir, dass eine Pflegekammer eingeführt wird. Zu ihr zählen die Bereiche Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege. Die Pflegekammer soll die Berufsgruppe der Pflegenden vertreten und sich politisch und gesellschaftlich für diesen Berufsstand einsetzen. Weitere Aufgaben und der rechtliche Rahmen werden am Vorbild der Industrie- und Handwerkskammer orientiert. Im Klinikalltag dürfen Ärzte Aufgaben an Pflegekräfte delegieren, welche per geltenden Regelungen nur von Ärzten ausgeführt werden dürfen. Die Delegation an das Pflegepersonal ist zwar zulässig, ist jedoch ein Graubereich in der Haftung. Hier muss dringend Klarheit geschaffen werden. Pflegekräfte sollen die Berechtigung durch eine Erweiterung der Ausbildungsinhalte erhalten, welche Sie rechtlich absichert und ihnen im Berufsalltag eine entsprechende Anerkennung und Berechtigung gibt.

In Pflegeeinrichtungen soll es zu einer freiwilligen Erprobung der Supervision, geführt durch einen Psychologen, kommen, um die langfristige Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme festzustellen.