Einführung der Schulpflicht ab dem 5. Lebensjahr (33. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Mit dem Erreichen des 5. Lebensjahres hat eine Schuleignungsprüfung zu erfolgen, die bei Bestehen das Kind für den Zugang zur Grundschule berechtigt. Bei Nichtbestehen hat ein schulvorbereitendes Jahr zu erfolgen, in dem die wichtigsten, dem Kind noch fehlenden Vorraussetzungen geschaffen werden. Zu diesen Vorraussetzungen gehören Konzentrationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz, Beherrschung der deutschen Sprache, sowie fein- und grobmotorische Fähigkeiten. Im Anschluss des Schulvorbereitenden Jahres erfolgt erneut der Schuleignungstest. Beim wiederholten Nichtbestehen des Tests, ist das Kind auf eine entsprechende Förderschule zu verweisen.

Grundschule

JuliA Sachsen fordert die erneute Einführung der Notengebung ab der 1. Klasse in Verbindung mit einer individuellen schriftlichen Bewertung. Des Weiteren soll die erste Fremdsprache mit Schulbeginn eingeführt werden.

Mittelschule

Das vorhandene System der Mittelschule ist beizubehalten. Der Hauptschulabschluss ist an eine zentrale Prüfung zu koppeln, die neben den bisherigen üblichen Testaten einen praktischen Teil enthält. Damit und mit der praktischeren Gestaltung des Unterrichts ist sicherzustellen, dass Hauptschüler besser für die Berufsausbildung vorbereitet werden. JuliA-Sachsen fordert eine intensivere Einbeziehung von Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft bei der Erstellung der Lehrpläne, sowohl für Haupt- wie auch für Realschulen. Die Mittelschule muss ein Fundament für eine solide Allgemeinbildung schaffen, verbunden mit technischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Inhalten.

Gymnasium

Zur Erhaltung der Vergleichbarkeit des Leistungsstandes der Abiturienten ist das landesweite Zentralabitur beizubehalten. Langfristig ist auf ein bundesweites Zentralabitur hinzuarbeiten, welches lediglich durch einheitliche Prüfungsstandards gekennzeichnet ist. Die Gestaltung des Bildungsweges bleibt weiterhin den Ländern überlassen. Es sind 5 verpflichtende Prüfungen durchzuführen, davon 2 mündlich.

Allgemein

Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die weitestgehende Durchsetzung der Autonomie von Schulen, die unter anderem die Personal- und Finanzhoheit beinhaltet. Den Schulen ist dabei ein langfristig kalkulierbarer Festbetrag zur Verfügung zu stellen. Diese Geldzuweisung wird komplett vom Land bezahlt, die Höhe ist abhängig von der Anzahl der erfolgreichen Absolventen. Über die Verwendung der finanziellen Mittel haben die Schulen in Eigenverantwortung zu entscheiden. Die Senkung der Maximalschülerzahl eine Klasse ist von 28 langfristig auf 15 Schüler herunterzusetzen. Lehrkräften sind für die Durchführung ihrer Arbeit mehr Befugnisse und größere Rechtssicherheit einzuräumen. Aufgrund des geringeren Eintrittsalters der Mittelschüler in die Berufsausbildung sind die bestehenden Arbeitsschutzbestimmungen den veränderten Anforderungen entsprechend anzupassen.