Grundrechte dürfen nicht relativiert werden (38. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:


[[Category:38. JuliA-Landeskongress]]
[[Category:38. JuliA-Landeskongress]]
[[Category:Bürgerrechte]]
[[Category:Menschenrechte]]

Version vom 22. Juni 2015, 12:54 Uhr

Wir Jungliberale setzen uns von jeher für Vielfalt, Menschenrechte und Toleranz ein – auch und gerade in dem Wissen um die kulturellen und religiösen Unterschiede zwischen dem europäischen und christlich geprägten Wertekanon einerseits und den verschiedenen und vielfältigen kulturellen Wurzeln derer, die als Flüchtlinge oder Einwanderer nach Europa kamen und noch immer kommen, andererseits. Kulturelle und geistliche Vielfalt kann eine Gesellschaft bereichern – auch Deutschland profitiert davon. Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Gesellschaft ist aber immer der Respekt vor den Werten derer, die eine andere kulturelle Entwicklung genommen haben. Hinzu kommt der Respekt, die unbedingte Anerkennung und Akzeptanz der normierten Werte, die in den ersten Artikeln des Grundgesetzes verankert sind. Ohne diese Akzeptanz ist ein Zusammenleben in Deutschland nicht möglich.

Der Schutz der Menschenwürde, das Bekenntnis zu den Menschenrechten, das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit, das Diskriminierungsverbot und die Gleichberechtigung von Mann und Frau, Glaubensund Religionsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit, Zensurverbot, die Freiheit von Kunst, Lehre und Forschung, der Schutz der Familie und der Mütter, die Versammlungs- und die Vereinigungsfreiheit, das Postgeheimnis, der Freizügigkeitsgrundsatz, die Berufsfreiheit und das Verbot von Zwangsarbeit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Eigentumsgarantie, das Petitionsrecht und das Recht auf Asyl sind Rechte und Freiheiten, für die Liberale seit Jahrhunderten gekämpft haben. In vielen Staaten der Erde gibt es diese Rechte nicht, auch darum darf jeder in seinem Heimatland verfolgte in Deutschland um Asyl bitten. Wir Jungliberale teilen und unterstützen diese Werte, die auch in vielen der so genannten „Staaten des Westens“ geteilt du gelebt werden. Wir unterstützen auch die Bundesregierung in ihrem Bemühen, diese Werte international unter Wahrung des Völkerrechts zu verbreiten.

Fühlt sich jemand in diesen seinen unmittelbaren Rechten verletzt, so steht ihm der Weg über die Gerichte offen. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, Selbstjustiz wird von uns abgelehnt, niemand darf hinsichtlich der Ausübung der genannten Rechte unter Druck gesetzt werden. Jeder Mensch ist in seiner Entscheidung frei.

Eine Relativierung der so genannten „westlichen“ Werte, insbesondere die Relativierung der Meinungs- und Pressefreiheit, wird von uns abgelehnt. Die Presse ist frei, die Redaktionen sind in ihren publizistischen Entscheidungen frei, die Redakteure und Autoren in ihrer Wortwahl. Jedem Leser steht es frei, sich aktiv oder passiv gegen Verunglimpfung zur Wehr zu setzen, das Presserecht setzt dafür einen normativen Rahmen. Auf keinen Fall darf ein Autor, ein Redakteur, ein Zeichner, eine Redaktion, ein Verlag oder gar ein ganzes Land für eine Meinung Opfer von Gewalt werden. Wir Jungliberale lehnen Diskriminierung aufgrund der religiösen Zugehörigkeit grundsätzlich ab. Jedoch darf nicht jede kritische oder satirische Äußerung sofort als Diskriminierung gebrandmarkt werden. Im Sinne einer freiheitlichen Weltanschauung gehört die differenzierte und durchdachte Sicht auf alle Aspekte der Gesellschaft zur Art und Weise des Miteinanders in der Weltgemeinschaft. Ausübung von physischem oder seelischem Druck mit dem Ziel, Menschen einzuschüchtern oder eine Form der Selbstzensur herbeizuführen, lehnen wir ebenso ab. Es ist das Vorrecht einer säkularen Gesellschaft, dass insbesondere religiös motivierte Aktionen gegen Privatpersonen oder öffentliche Einrichtung bei Anwendung oder Androhung von Gewalt geahndet werden. Wir unterstützen die freie Presse in der Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Aufgaben und in Ausübung ihrer durch das Grundgesetz zugesprochenen Rechte. Der Schutz der persönlichen Ehre muss dabei gewahrt bleiben.