Keine Destabilisierung des Euroraums (50. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Jungliberale Aktion Sachsen lehnt die Einführung von unbefristeten Stabilitätsmechanismen wie den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie von EU-Anleihen (Eurobonds) in der Eurozone ab. Stattdessen fordern wir sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Union auf, sich an bestehende Verträge (Vertrag von Maastricht, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Nichtbeistands-Klausel des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) zu halten und über Verhandlungen die Verträge mit Sanktionsmechanismen zu erweitern. Diese Sanktionsmechanismen können u.a. einen geordneten Austritt eines insolvenzgefährdeten Mitgliedsstaates aus dem Euro-Verbund und dessen vorübergehende Rückkehr zur nationalen Währung beinhalten.
Jungliberale Aktion Sachsen lehnt die Einführung von unbefristeten Stabilitätsmechanismen wie den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie von EU-Anleihen (Eurobonds) in der Eurozone ab. Stattdessen fordern wir sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Union auf, sich an bestehende Verträge (Vertrag von Maastricht, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Nichtbeistands-Klausel des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) zu halten und über Verhandlungen die Verträge mit Sanktionsmechanismen zu erweitern. Diese Sanktionsmechanismen können u.a. einen geordneten Austritt eines insolvenzgefährdeten Mitgliedsstaates aus dem Euro-Verbund und dessen vorübergehende Rückkehr zur nationalen Währung beinhalten.
[[Category:50. JuliA-Landeskongress]]

Version vom 22. Juni 2015, 07:49 Uhr

Jungliberale Aktion Sachsen lehnt die Einführung von unbefristeten Stabilitätsmechanismen wie den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie von EU-Anleihen (Eurobonds) in der Eurozone ab. Stattdessen fordern wir sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Union auf, sich an bestehende Verträge (Vertrag von Maastricht, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Nichtbeistands-Klausel des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) zu halten und über Verhandlungen die Verträge mit Sanktionsmechanismen zu erweitern. Diese Sanktionsmechanismen können u.a. einen geordneten Austritt eines insolvenzgefährdeten Mitgliedsstaates aus dem Euro-Verbund und dessen vorübergehende Rückkehr zur nationalen Währung beinhalten.