Keine Störerhaftung im Internet! (40. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Version vom 17. Februar 2015, 05:31 Uhr von Rudi (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „JuliA Sachsen spricht sich gegen die durch Rechtsprechung faktisch geschaffene Regelung zur so genannten Störerhaftung im Internet aus. Die gesetzlich normie…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

JuliA Sachsen spricht sich gegen die durch Rechtsprechung faktisch geschaffene Regelung zur so genannten Störerhaftung im Internet aus.

Die gesetzlich normierte Regelung, die Host Provider oder Seitenbetreiber dazu verpflichtet, bei Kenntniserlangung rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu entfernen, wobei der jeweilige Kunde des Host Providers bzw. der Anbieter oder Autor der Inhalte schuldhaft handelt, ist ausreichend. Insbesondere Betreiber von Internetforen und Anbieter von Online-Marktplätzen dürfen nicht für die Artikel oder Beiträge ihrer Besucher oder Kunden haften, eine sinnvolle präventive Kontrolle ist technisch nicht möglich, der Anspruch von in ihren Rechten verletzten Dritten darf sich nicht gegen die Betreiber richten.