Lehrereinstellung (24. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Februar 2015, 05:39 Uhr
Als Zwischenschritt auf dem Weg zur weitgehenden finanziellen und personellen Autonomie von Schulen soll es den Bildungseinrichtungen im Freistaat Sachsen erlaubt sein, 50 % ihrer Einstellungen selbst vorzunehmen. Die entsprechende Gesetzesänderung ist vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorzunehmen.