Lehrereinstellung (24. JuliA-Landeskongress)
Version vom 22. Juni 2015, 08:31 Uhr von BenjaminRego (Diskussion | Beiträge)
Als Zwischenschritt auf dem Weg zur weitgehenden finanziellen und personellen Autonomie von Schulen soll es den Bildungseinrichtungen im Freistaat Sachsen erlaubt sein, 50 % ihrer Einstellungen selbst vorzunehmen. Die entsprechende Gesetzesänderung ist vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorzunehmen.