Neugestaltung des Finanzausgleichs (22. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Das derzeitige System des Finanzausgleichs ist undurchsichtig und leistungsfeindlich. Ein gesunder Wettbewerb zwischen den Bundesländern wird dadurch verhinde…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 14: Zeile 14:


Alle dauerhaften Bundesergänzungszuweisungen sind abzuschaffen. Mit dieser Neuordnung des Finanzausgleiches könnte den Ländern in Zeiten wachsender Konkurrenz um Investitionen und Ansiedlungen die Möglichkeit gegeben werden, mittels der Gestaltung von Steuertarifen in einen aktiven Wettbewerb zu treten und damit aktiver als bisher an der Beseitigung eigener Strukturprobleme mitzuwirken.
Alle dauerhaften Bundesergänzungszuweisungen sind abzuschaffen. Mit dieser Neuordnung des Finanzausgleiches könnte den Ländern in Zeiten wachsender Konkurrenz um Investitionen und Ansiedlungen die Möglichkeit gegeben werden, mittels der Gestaltung von Steuertarifen in einen aktiven Wettbewerb zu treten und damit aktiver als bisher an der Beseitigung eigener Strukturprobleme mitzuwirken.
[[Category:22. JuliA-Landeskongress]]

Version vom 22. Juni 2015, 08:00 Uhr

Das derzeitige System des Finanzausgleichs ist undurchsichtig und leistungsfeindlich. Ein gesunder Wettbewerb zwischen den Bundesländern wird dadurch verhindert. Größtes Problem ist dabei die ungleiche Verteilung der wichtigsten Entscheidungskompetenzen (Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Ertragskompetenz) auf die einzelnen Gebietskörperschaften.

Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert deshalb eine Neugestaltung des Finanzausgleichs in der Bundesrepublik Deutschland, der folgendermaßen gestaltet werden könnte:

Einführung und Durchsetzung eines Trennsystems der Einnahmen und Ausgaben zwischen Bund und Ländern.

Selbstverwaltung von Gebietskörperschaften im Hinblick auf die Aufgabenverteilung erfordert Autonomie dieser Gebietskörperschaften bei der Einnahmeverteilung.

Bei der Aufgaben-/Ausgabenverteilung ist ein Trennsystem fast verwirklicht. Einzige Ausnahme bilden die im Grundgesetz festgelegten Gemeinschaftsaufgaben. Diese sind abzuschaffen.

Die gegenwärtige Verteilung der Einnahmen entspricht derzeit sehr stark einem Verbundsystem. Die sich daraus ergebenden negativen Konsequenzen können nur durch die Einführung eines Trennsystems auch bei der Einnahmeverteilung ausgeglichen werden. Dabei sollten Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer den Ländern, die speziellen Verbrauch- und die Umsatzsteuer sowie die Erbschaftsteuer dem Bund zugewiesen werden.

Im Bereich der Einkommen- und Körperschaftssteuer sollte den Ländern eine beschränkte Gestaltungskompetenz gegeben werden. Zu denken wäre an ein Zuschlagsrecht oder einen Rahmentarif.

Alle dauerhaften Bundesergänzungszuweisungen sind abzuschaffen. Mit dieser Neuordnung des Finanzausgleiches könnte den Ländern in Zeiten wachsender Konkurrenz um Investitionen und Ansiedlungen die Möglichkeit gegeben werden, mittels der Gestaltung von Steuertarifen in einen aktiven Wettbewerb zu treten und damit aktiver als bisher an der Beseitigung eigener Strukturprobleme mitzuwirken.