Normalisiert die Haushaltshilfe - haushaltsnahe Dienstleistungen vom zvE absetzbar machen (72. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Version vom 28. November 2022, 00:45 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
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Je höher der Bildungsstand, desto geringer die Kinderzahl. Dies ist in Deutschland leider Realität: 49% der 45-49jährigen Frauen mit “hohem” Bildungsstand haben kein oder nur ein Kind. Gleichzeitig altert die Gesellschaft und häusliche Pflegetätigkeiten gewinnen signifikant an Bedeutung. Beide Situationen haben gemein, dass ihre Lösungen Arbeitskraft erfordern - solche, die höher gebildete voll berufstätige Bürger nicht hinreichend gut in ihren Alltag integrieren können, sowie die das Potential hat, die Produktivität ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit zu mindern.

Um übermäßige Belastung zu vermeiden und die Produktivität zu erhöhen, sind wir der Auffassung, dass unsere Gesellschaft arbeitsteilig gestaltet sein sollte - dies darf explizit vor Privathaushalten nicht Halt machen. Entsprechend ist es aus unserer Sicht notwendig, dass die Übernahme von u.a. Kinder- und Alten pflegetätigkeiten oder häuslichen Dienstleistungen und Instandhaltung durch im Sektor der privaten Haushalte angestellte Menschen mehr zur gesellschaftlichen Realität wird.

88% der privathaushaltlichen Reinigungskräfte in Deutschland sind schwarz beschäftigt. Diese Kräfte haben entsprechend keiner Absicherung durch die gesetzlichen Sozialversicherungen - obwohl sie diesen gesellschaftlichen Respekt für ihre Arbeit eigentlich verdienen.

Und letztlich ist die Bezahlung einer Haushaltshilfe momentan im Vergleich zur z.B. geschäftlichen Angestellten insbesondere für gutverdienende Haushalte steuerlich momentan deutlich schlechter gestellt: Haushaltsnahe Dienstleistungen können aktuell nur mit 20% der Kosten von der Einkommensteuerschuld abgesetzt werden - gedeckelt auf 4000€ Steuerersparnis pro Jahr (bei angestellten Minijobbern nur 510€ pro Jahr). Im Vergleich ist eine geschäftliche Angestellte (z.B. Sekretärin im Einzelunternehmen) Betriebsausgabe, mindert also direkt den Gewinn bzw. das zu versteuernde Einkommen (und ergibt entsprechend einer Steuerersparnis, die rund dem jeweiligen Grenzsteuersatz auf die Ausgabe entspricht - dieser liegt im Regelfall weit über 20%).

Wir JuLianer sind insofern der Auffassung, dass private Beschäftigung in dieser Hinsicht geschäftlichem Handeln gleichgestellt werden sollte, um Bürgern die gleichberechtigte und nicht marktverzerrende Möglichkeit zu geben, Angestellte im Privathaushalt zu haben. Wir fordern daher: Haushaltsnahe Dienstleistungen und resultierende Nebenkosten sollen vom zu versteuernden Einkommen absetzbar gemacht werden - ohne Deckelung, und in jeder Form der Beschäftigung.

Die bestehende Regelung ist als Alternative beizubehalten, um Personen mit einem zvE unter ca. 30k€ nicht zur aktuellen Situation zu benachteiligen; die Deckelung hierbei soll entfallen.