Politische Bildung und Debattenkultur in Sachsen fördern – Für mehr Auftritte von Politikern an Schulen und Hochschulen (68. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Aktuelle Version vom 2. Mai 2020, 16:23 Uhr

Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung lebt von argumentativer politischer Auseinandersetzung, Debatte, Öffentlichkeit und Transparenz. Die Mitwirkung von Parteien an der politischen Willensbildung hat Verfassungsrang und Mandatsträger erfüllen einen wichtigen Dienst in unserer Demokratie. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft, ebenso wie die politische Debatte in die Mitte des Bildungswesens gehört.

Vor diesem Hintergrund fordern wir ein Umdenken im Umgang mit Volksvertretern durch öffentlich finanzierte Bildungseinrichtungen.

Mehr Mut zu demokratischer Kultur – Politische Urteilsfähigkeit von Schülern stärken

Der „Erlass zur Durchführung von Veranstaltungen mit Politikern an öffentlichen Schulen“ vom 24. Februar 2016 gestattet Schulen vielfältige Möglichkeiten, ihre Schüler mit Volksvertretern und Parteien in Kontakt zu bringen (bspw. durch Parlamentsbesuche, Diskussionsveranstaltungen, Projekttage etc.). Aus einer falschen Vorsicht und Angst vor einseitiger Indoktrination versagen zu viele Schulleitungen ihren Schülern regelmäßig die Chance, sich hautnah mit politischen Akteuren auszutauschen.

Wir appellieren daher an die Schulleitungen im Freistaat Sachsen, ihrem politischen Bildungsauftrag nachzukommen und von den vielfältigen Möglichkeiten, die oben genannter Erlass bietet, intensiv Gebrauch zu machen. Junge Menschen benötigen gerade auch den direkten Austausch mit Verantwortungsträgern, um sich politische Urteile bilden zu können und an unserer pluralistischen Demokratie zu partizipieren.

Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre wächst diesbezüglich die Verantwortung der Schulen.

Transparenz und Fairness statt Misstrauen und Missbrauch – Politiker an Hochschulen willkommen heißen

Die Kriterien für den Auftritt von Politikern an sächsischen Hochschulen sind unzureichend definiert und die hochschulseitige Entscheidung für oder gegen einen Auftritt oft nicht nachvollziehbar. Besonders die in Hausordnungen verschiedener Hochschulen definierte Ausnahme, in der festgelegten Vorwahlzeit Auftritte von Politikern nur im Rahmen von Veranstaltungen mit Lehrveranstaltungscharakter zu gestatten, lädt zu Missbrauch ein.

Wir sind überzeugt, dass Hochschulen ein zentraler Ort politischer Debatten sind. Parteipolitische Akteure und Mandatsträger dürfen nicht willkürlich seitens der Hochschule oder der Staatsregierung von der politischen Auseinandersetzung an öffentlich finanzierten Hochschulen ferngehalten werden. Ganz im Gegenteil – wir sind überzeugt, dass die Teilnahme von Politikern an gesellschaftlichen und politischen Debatten an Hochschulen von herausragender Bedeutung ist.

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  1. Die sächsische Staatsregierung soll vor Wahlen keine Erlasse oder Empfehlungen verabschieden, die Auftritte von Politikern an öffentlich finanzierten Hochschulen verunmöglichen, bzw. erheblich einschränken.
  2. Abweichend davon soll für die sechs Wochen vor einer Wahl eine Sperrfrist gelten, in denen Veranstaltungen mit parteipolitischen Akteuren an öffentlich finanzierten Hochschulen nur noch unter Wahrung von Neutralitäts-, Konfrontations- und Pluralitätsgeboten stattfinden dürfen. Dazu sind einheitliche Vorschriften zu erarbeiten. Die Leitlinien des Beutelsbacher Konsens‘ können dabei als Vorbild dienen.
  3. Politischen Akteuren muss auf Einladung von Hochschullehrern,Dozenten, Hochschulgremien und anerkannten studentischen Hochschulgruppen die Möglichkeit gegeben werden, an öffentlich finanzierten Hochschulen zu sprechen (Einschränkungen gelten gemäß oben genannter Sperrfrist- Klausel).
  4. Auftritte politischer Akteure auf Einladung müssen der Hochschulverwaltung angezeigt werden und durch diese der Hochschulöffentlichkeit bekanntgemacht werden. Durch Bereitstellung angemessen großer Räumlichkeiten muss Hochschulangehörigen und Studenten der breite Zugang zu einer solchen Veranstaltung ermöglicht werden.
  5. Aus den jeweiligen Hausordnungen öffentlich finanzierter Hochschulen sollten die Passus gestrichen werden, die Einschränkungen und Ausnahmen bezüglich Politikerauftritten in der Vorwahlzeit definieren.