Politische Jugendarbeit als gemeinnütziger Zweck: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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24a. die Förderung der politischen Willensbildung Jugendlicher und der Jugendarbeit
24a. die Förderung der politischen Willensbildung Jugendlicher und der Jugendarbeit
[[Category:Landesvorstand (bis 2016)]]
[[Category:Inneres]]
[[Category:Jugend und Familie]]

Aktuelle Version vom 1. Mai 2020, 08:07 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Aufnahme der politischen Jugendarbeit in die Liste der gemeinnützigen Zwecke, sodass politische Jugendorganisationen Spendenbescheinigungen nach den Steuergesetzen ausstellen dürfen. Dazu ist in § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung folgende Nummer 24a einzufügen:

24a. die Förderung der politischen Willensbildung Jugendlicher und der Jugendarbeit