Sachsens Hochschulen – Sachsens Zukunft - Für ein liberales Hochschulgesetz (40. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Freie Lehre und freie Forschung brauchen freie Hochschulen. Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert eine Reform des sächsischen Hochschulgesetzes, die diesen Namen auch verdient. Sachsen ist mit dem derzeitigen Gesetz, das einst zu den Innovativsten der Republik gehörte, durch das Verschulden und Verzögern des SPD-geführten Wissenschaftsministeriums zum Schlusslicht der Nation geworden. Um mit der Hochschulgesetznovelle nicht auch noch zum Lacher der Nation zu werden, setzt sich JuliA Sachsen dafür ein, endlich liberale Maßstäbe an die Hochschullandschaft zu legen. Leistung muss sich lohnen, ob in der Lehre, in der Forschung, oder beim Geld sparen. Freiheit muss Raum für Innovationen und Kreativität schaffen. Nur wenn den sächsischen Hochschulen die kurze Leine des Landes gelöst und nicht durch eine neue ersetzt wird, kann das vom Freistaat in seine Einrichtungen investierte Geld effektiv genutzt werden. Die Lenkung der sächsischen Hochschullandschaft durch das SMWK sollte sich auf die Verhandlung von Zielvereinbarungen und der Kontrolle von Rahmenbedingungen, wie dem Gleichbehandlungsgrundsatz u.a. beschränken.


Die sächsische Hochschullandschaft

Die Jungen Liberalen fordern die Einrichtung von Teilzeitstudiengängen. Diese müssen den veränderten Lebensbedingungen junger Menschen und dem Prinzip des lebenslangen Lernens gerecht werden. Wir fordern eine starke Profilierung der sächsischen Hochschultypen. Wir werden uns gegen eine Gleichstellung der BA / MA – Abschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten. Die Profilierung muss für Studienanfänger und spätere Arbeitgeber eindeutig sein. Einer Verwirrung durch gleiche Bezeichnungen der Abschlüsse ist dabei zwingend vorzubeugen!

Wir sprechen uns für die Möglichkeit aus, dass Universitäten neue Wege gehen, um im Wettbewerb besser bestehen zu können. Insbesondere begrüßen wir die Einrichtung von Stiftungsuniversitäten.


Finanzen

Die Jungliberale Aktion fordert die Einführung eines echten Globalhaushaltes an allen sächsischen Hochschulen und die Hoheit der Hochschulleitung über Liegenschaften und Bauvorhaben. Das Prinzip der Kameralistik, das die freie Verwendung der Mittel einschränkt, ist ebenso aufzuheben wie die Stellenplanbindung. Im Gegenzug haben die Hochschulen entsprechende Zielvereinbarungen mit dem Land zu treffen, die den Forderungen des Bildungs- und Wirtschaftsstandortes Sachsen und ihren finanziellen Ressourcen gerecht werden. Nach der Erfüllung dieser Zielvereinbarungen richten sich die Zuwendungen des Landes bei den nächsten Verhandlungen.


Berufungen und Berufene

Die Hochschulen erhalten die Autonomie, ihre Rektoratsstrukturen (Anzahl und Bezeichnung der Stellvertreter / Prorektoren, Wahlverfahren) weitestgehend selbst festlegen zu dürfen. Das SMWK erhält nur ein Vetorecht bei schwerwiegenden Gründen. Der Hochschulrat und das Land sind in Berufungen nicht einzubinden, der Hochschulrat hat jedoch Vetorecht bei Neubesetzung oder Schaffung einer Professorenstelle. Die liberale Vorstellung von lohnender Leistung ist mit der Verbeamtung von Hochschulangehörigen nicht vereinbar. Sie gehört abgeschafft. Den heute in Berufungsverfahren üblichen Gutachten durch andere Professoren sollen zur besseren Bewertung der Lehrfähigkeit immer die letzten Evaluationen der Lehrveranstaltungen des Kandidaten bei gegeben werden. Das Gehalt eines Professors sollte frei verhandelbar sein.

Wir fordern eine Pflicht zur Veröffentlichung von Lehrevaluationen und Lehrdeputaten. Wettbewerb kann es nur mit Vergleich geben, auch bei der Lehre. Dabei soll sich kein Dozent aus der Verantwortung stehlen können. Es muss klar sein, wie ein Dozent bei seiner „Kundschaft“ abgeschnitten hat und es muss auch klar sein, ob er sein vorgeschriebenes Pensum an Lehrveranstaltungen erfüllt.


Liberale Gremien

Einer der großen Fragen des neuen Hochschulgesetzes wird die Stellung des Dreigestirns Hochschulrat, Rektorat und Senat sein. Die Jungliberale Aktion Sachsen setzt sich dafür ein, den Senat als oberstes Organ der Universität zu etablieren. Er muss eine, seiner Bedeutung entsprechenden Größe haben und alle Dekane und die Hochschulgruppen umfassen. Unter dem Vorsitz des mit Stimmrecht ausgestatteten Rektors muss der Senat hochschulöffentlich tagen, um das Konzil des alten Hochschulgesetzes zu ersetzen. Bei personellen Fragen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Der Hochschulrat setzt sich aus Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Berufspraxis zusammen. Sie werden paritätisch vom Land und der Hochschule gewählt. Das SMWK soll keinen Einfluss auf die Wahl der Hochschule haben. Dem Hochschulrat sollen keine Mitglieder der Hochschule angehören. Der Hochschulrat hat Vetorecht in wichtigen, die gesamte Hochschule betreffenden, Entscheidungen. Er hat Antragsrecht im Senat, jedoch kein Stimmrecht.

Das Rektorat besteht aus dem Rektor seinen Stellvertretern und dem Kanzler. Der Rektor wird in einer hochschulweiten Wahl ermittelt. Der Grundsatz, nach dem wichtige Entscheidungen der Hochschule nicht gegen den Willen der Mehrheit der Hochschullehrer getroffen werden dürfen, soll auch bei diesem Wahlverfahren erfüllt sein. Seine Stellvertreter werden vom Senat auf Vorschlag des Rektors gewählt. Der Kanzler wird vom Rektoratskollegium bestellt, Senat und Hochschulrat haben Vetorecht. Rektor- und Kanzlerposten werden öffentlich ausgeschrieben. Der Kanzler muss im Gegensatz zum Rektor kein Mitglied der Gruppe der Hochschullehrer sein, wichtig ist ein hohes Wissen im Verwaltungsbereich.


Studentisches Mitbestimmungsrecht

Die Jungliberale Aktion Sachsen bekennt sich zur studentischen Beteiligung an der Selbstverwaltung der sächsischen Hochschulen. Studenten sind ein Korrektiv in den Hochschulgremien, gerade wenn Professoren wieder ihre kleine Welt aus der Elfenbeinturm-Sicht betrachten.