Verbesserte Studienbedingungen durch Studiengebühren (38. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Aktuelle Version vom 29. April 2020, 12:54 Uhr

Die Leistungsfähigkeit und Qualität der deutschen Hochschulen muss verbessert werden. Die Qualität von Lehre und Forschung ist abhängig vom Maß des Wettbewerbes zwischen den autonomern Hochschulen sowie ihrer Finanzausstattung. Zur Verbesserung der Finanzausstattung ist neben der Erhöhung der Bildungsausgaben auch eine Einbeziehung der Studenten über Gebühren für das Studium anzustreben.

Das Modell zur Erhebung der Studiengebühren muss dabei folgende Forderungen erfüllen, um von uns unterstützt zu werden:

Die Gebühren kommen vollständig der Hochschule zu Gute und ermöglichen damit die Verbesserung der Studienbedingungen. Diese Forderungen erscheinen durch ein Modell von nachgelagerten Studiengebühren bisher am besten erfüllt zu werden. Die Ausgestaltung muss unbürokratisch sein.

Auch nach der Einführung von Studiengebühren muss das Hochschulstudium aber weiterhin für Menschen aus allen Bevölkerungsschichten möglich sein; niemand darf aufgrund seiner sozialen Herkunft von einem Studium ausgeschlossen werden. Zu den Rahmenbedingungen für einen chancengerechten Hochschulzugang gehören deshalb die Reform des BAföG, der Ausbau des Stipendiensystems und die Schaffung eines Darlehenssystems zur Finanzierung der Studiengebühren.

Bereits heute stehen in Randbereichen des Hochschulwesens verschiedene Finanzierungswege zur Verfügung - von nachgelagerten Gebühren über Bildungsdarlehen und Ausbildungsversicherungen bis hin zu Teil- und Vollstipendien. Diese Möglichkeiten müssen aber - ggf. durch staatliche Förderung – deutlich ausgeweitet werden, wenn Studiengebühren erhoben werden sollen. Dabei soll nicht ein einzelnes allgemeingültiges Modell vorgegeben werden.

Nur durch eine Vielfalt unterschiedliche Finanzierungsvarianten können die individuellen Lebenssituationen jedes Studenten optimal berücksichtigt werden.