Verwaltung straffen – E-Government stärken (39. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die sächsische Staatsregierung auf, innerhalb der sächsischen Verwaltung das Prinzip von E-Government verstärkt umzusetzen. Es ist umgehend eine Road-Map zu verabschieden, die alle Verwaltungsakte, die durch E-Government durchführbar sind, auflistet und einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung enthält. Im Zuge des demographischen Wandels muss auch die Verwaltung des Freistaates Personal abbauen. Um dabei die Qualität und Transparenz der Verwaltung zu erhöhen bzw. beizubehalten müssen die Projekte für E-Government im Jahr 2010 bereits umgesetzt sein. Hierbei kann aus den Erfahrungen des Projektes „BundOnline 2005“ profitiert werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Verantwortung strikt Rechnung getragen wird! Die Projekte und entsprechenden Webseiten müssen zudem barrierefrei sein.
Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die sächsische Staatsregierung auf, innerhalb der sächsischen Verwaltung das Prinzip von E-Government verstärkt umzusetzen. Es ist umgehend eine Road-Map zu verabschieden, die alle Verwaltungsakte, die durch E-Government durchführbar sind, auflistet und einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung enthält. Im Zuge des demographischen Wandels muss auch die Verwaltung des Freistaates Personal abbauen. Um dabei die Qualität und Transparenz der Verwaltung zu erhöhen bzw. beizubehalten müssen die Projekte für E-Government im Jahr 2010 bereits umgesetzt sein. Hierbei kann aus den Erfahrungen des Projektes „BundOnline 2005“ profitiert werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Verantwortung strikt Rechnung getragen wird! Die Projekte und entsprechenden Webseiten müssen zudem barrierefrei sein.


Zudem ist darauf zu achten, dass gerade im Freistaat Sachsen, der an die EUMitgliedsstaaten Polen und Tschechien grenzt, diese Projekte mindestens zweisprachig ausgelegt sind. Für Sachsen besteht hierbei eine besondere Chance, nicht nur eine bürgerfreundliche Verwaltung für die Menschen in Sachsen aufzubauen, sondern zugleich grenzüberschreitende Kooperationen besonders auch im Hinblick auf die Wirtschaft und die Ansiedlung von Unternehmen zu begünstigen.
Zudem ist darauf zu achten, dass gerade im Freistaat Sachsen, der an die EU-Mitgliedsstaaten Polen und Tschechien grenzt, diese Projekte mindestens zweisprachig ausgelegt sind. Für Sachsen besteht hierbei eine besondere Chance, nicht nur eine bürgerfreundliche Verwaltung für die Menschen in Sachsen aufzubauen, sondern zugleich grenzüberschreitende Kooperationen besonders auch im Hinblick auf die Wirtschaft und die Ansiedlung von Unternehmen zu begünstigen.


Die Dienstleistungen des E-Government müssen dazu auch im europäischen Rahmen betrachtet werden. E-Government ist ein Bestandteil der Umsetzung der Lissabon-Strategie. Dabei muss auch der Freistaat Sachsen die Notwendigkeiten, wie sie von der EU-Kommission in Bezug auf die interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste (IDABC) gefordert werden, berücksichtigen.
Die Dienstleistungen des E-Government müssen dazu auch im europäischen Rahmen betrachtet werden. E-Government ist ein Bestandteil der Umsetzung der Lissabon-Strategie. Dabei muss auch der Freistaat Sachsen die Notwendigkeiten, wie sie von der EU-Kommission in Bezug auf die interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste (IDABC) gefordert werden, berücksichtigen.


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Aktuelle Version vom 29. April 2020, 10:05 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die sächsische Staatsregierung auf, innerhalb der sächsischen Verwaltung das Prinzip von E-Government verstärkt umzusetzen. Es ist umgehend eine Road-Map zu verabschieden, die alle Verwaltungsakte, die durch E-Government durchführbar sind, auflistet und einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung enthält. Im Zuge des demographischen Wandels muss auch die Verwaltung des Freistaates Personal abbauen. Um dabei die Qualität und Transparenz der Verwaltung zu erhöhen bzw. beizubehalten müssen die Projekte für E-Government im Jahr 2010 bereits umgesetzt sein. Hierbei kann aus den Erfahrungen des Projektes „BundOnline 2005“ profitiert werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Verantwortung strikt Rechnung getragen wird! Die Projekte und entsprechenden Webseiten müssen zudem barrierefrei sein.

Zudem ist darauf zu achten, dass gerade im Freistaat Sachsen, der an die EU-Mitgliedsstaaten Polen und Tschechien grenzt, diese Projekte mindestens zweisprachig ausgelegt sind. Für Sachsen besteht hierbei eine besondere Chance, nicht nur eine bürgerfreundliche Verwaltung für die Menschen in Sachsen aufzubauen, sondern zugleich grenzüberschreitende Kooperationen besonders auch im Hinblick auf die Wirtschaft und die Ansiedlung von Unternehmen zu begünstigen.

Die Dienstleistungen des E-Government müssen dazu auch im europäischen Rahmen betrachtet werden. E-Government ist ein Bestandteil der Umsetzung der Lissabon-Strategie. Dabei muss auch der Freistaat Sachsen die Notwendigkeiten, wie sie von der EU-Kommission in Bezug auf die interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste (IDABC) gefordert werden, berücksichtigen.