Aufhebung Verbot der Verwendung von Vorher-Nachher Fotos in Schönheitschirurgie (Landesvorstand 2018/2019)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Version vom 4. August 2018, 13:42 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Aufhebung des Verbotes von Vorher-Nachher-Fotos in der Schönheitschirurgie (§ 11 Abs. 1 S. 3 Heilmittelwerbegeset…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Aufhebung des Verbotes von Vorher-Nachher-Fotos in der Schönheitschirurgie (§ 11 Abs. 1 S. 3 Heilmittelwerbegesetz). Für die Darstellung der Fotos ist eine schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich.

Schönheitsoperationen in diesem Sinne sind operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.

Damit einhergehend soll auch der diesbezügliche Ordnungswidrigkeitstatbestand abgeschafft werden.