Einführung von Forschungsprofessuren (40. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Die Jungliberale Aktion fordert die Einführung einer Forschungsprofessur an sächsischen Hochschulen. Damit sollen in Zeiten knapper öffentlicher Kassen die Hochschulen effektiver nötige Drittmittel einwerben können und ausgezeichneten Forschern, denen die Fähigkeit zur Lehre fehlt, trotzdem die Möglichkeit gegeben werden, eine Professur auszufüllen.

Nach dem gültigen Hochschulgesetz ist ein Professor ein zur Forschung und Lehre verpflichteter Beamter. Neben der Forschung, der einzigen Möglichkeit für die Universität, Drittmittel einzuwerben, muss der Professor noch ein bestimmtes Pensum an Lehre absolvieren. Dieses Pensum wird nicht von allen Dozenten in ausreichender Qualität geleistet, meist, weil ihre Fähigkeiten eher bei der Forschung liegen.

Eine Fakultät, die ihre Lehre mit ihren Professoren nach heutigem Muster (weiter FL-Professoren genannt) sicherstellen kann, soll die Möglichkeit erhalten, Forschungsprofessuren einzurichten. Ein Forschungsprofessur wird nicht verbeamtet und ist befristet eingestellt. Die Habilitation oder eine gleichwertige Leistung ist auch bei ihm Vorraussetzung für die Einstellung. Er hat keine Lehrverpflichtungen zu leisten, mit Ausnahme von Colloquien. Im Gegensatz zu einem FL-Professor soll er mindestens 2/3 weniger öffentliche Mittel erhalten und damit einen Anreiz zur Einwerbung von Drittmitteln bekommen. Sein Gehalt ist frei verhandelbar. Sein Deputat fließt gesondert in den Forschungsbericht der Fakultät ein, um einen Vergleich der Wirksamkeit seiner Professur zu den FL-Professuren zu ermöglichen.

Die sonstigen Verpflichtungen eines Hochschuldozenten, wie die Mitarbeit in der Selbstverwaltung soll der Forschungsprofessor auch erfüllen.