Freiheit und Sicherheit gehören zusammen – Für ein liberales Polizeigesetz (Landesvorstand 2019/2020): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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'''2. Kameraüberwachung'''
'''2. Kameraüberwachung'''
Die Kameraüberwachung soll gezielt an kritischen Positionen eingesetzt werden, um auf kriminelle Entwicklungen reagieren zu können. Eine flächendeckende Überwachung lehnen wir ab. Den automatischen Abgleich von personenbezogenen Daten (wie z.B. der Gesichtserkennung), sehen wir als keinen Beitrag zu mehr Sicherheit, sondern lediglich als einen Beitrag zum Überwachungsstaat. Eine automatische anlasslose sachsenweite Kennzeichenüberwachung lehnen wir ab. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss “Für eine freie und eigenverantwortliche Gesellschaft ohne Kameraüberwachung! vom 40. JuliA-Landeskongress.
Die Kameraüberwachung soll gezielt an kritischen Positionen eingesetzt werden, um auf kriminelle Entwicklungen reagieren zu können. Eine flächendeckende Überwachung lehnen wir ab. Den automatischen Abgleich von personenbezogenen Daten (wie z.B. der Gesichtserkennung), sehen wir als keinen Beitrag zu mehr Sicherheit, sondern lediglich als einen Beitrag zum Überwachungsstaat. Eine automatische anlasslose sachsenweite Kennzeichenüberwachung lehnen wir ab. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss “Für eine freie und eigenverantwortliche Gesellschaft ohne Kameraüberwachung! vom 40. JuliA-Landeskongress.


'''3. Kontrollbereiche'''
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'''9. Schaffung eines Polizeibeauftragten'''
'''9. Schaffung eines Polizeibeauftragten'''
Wir fordern die Einrichtung eines Polizeibeauftragten beim Sächsischen Landtag. Er soll Bürgern und Polizisten gleichermaßen als unabhängige Beschwerdestelle bezüglich polizeibezogener Konfliktsituationen fungieren.
Wir fordern die Einrichtung eines Polizeibeauftragten beim Sächsischen Landtag. Er soll Bürgern und Polizisten gleichermaßen als unabhängige Beschwerdestelle bezüglich polizeibezogener Konfliktsituationen fungieren.


'''Zweiter Teil: Weitere Forderungen'''
'''Zweiter Teil: Weitere Forderungen'''

Aktuelle Version vom 9. April 2019, 14:01 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen setzt sich für eine freiheitliche Sicherheitspolitik ein, die sich objektiv an der realen Bedrohungslage sowie der tatsächlichen Erfordernis und maßvollen Konsequenz sanktionierender Maßnahmen orientiert.

Staatliches Handeln darf nicht von Ängsten oder Empfindungen geleitet sein, sondern muss der wirklichen Risikolage entsprechen. Für uns ist die Freiheit des Einzelnen Grund und Grenze unseres politischen Handelns. Eine angemessene Herstellung von Sicherheit durch universelle Rechtsdurchsetzung sowie effektive Verbrechensprävention ist für uns nur durch eine klare Linie in der sächsischen Sicherheitspolitik durchführbar.

Erster Teil: Kritik an geplanter Polizeirecht-Novelle

Viele der bisher bekannten von der Regierungskoalition geplanten Verschärfungen des Polizeirechts lehnen wir ab. Konkret positioniert sich die Jungliberale Aktion Sachsen wie folgt:

1. Ausrüstung von Spezialeinheiten mit Maschinengewehren, Sprenggranaten und “neuer Munition” Wir erachten eine Militarisierung der Polizei als falsch und lehnen Sprenggranaten grundsätzlich ab. Die Aufgabe der Polizei liegt zunächst darin gefährliche Personen angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Unkontrolliert tödlich wirkende Waffen können dazu aber in keiner Art und Weise einen Beitrag leisten und widersprechen klar dem Leitbild einer zivilen Polizei. Dagegen können Maschinengewehre in Ausnahmesituationen ein adäquates Mittel für Spezialeinheiten darstellen. Auch den Einsatz von Elektroschockwaffen (Tasern) lehnen wir aufgrund seiner potenziell stark gesundheits- und lebensgefährdenden Wirkung für Herzpatienten ab.

2. Kameraüberwachung Die Kameraüberwachung soll gezielt an kritischen Positionen eingesetzt werden, um auf kriminelle Entwicklungen reagieren zu können. Eine flächendeckende Überwachung lehnen wir ab. Den automatischen Abgleich von personenbezogenen Daten (wie z.B. der Gesichtserkennung), sehen wir als keinen Beitrag zu mehr Sicherheit, sondern lediglich als einen Beitrag zum Überwachungsstaat. Eine automatische anlasslose sachsenweite Kennzeichenüberwachung lehnen wir ab. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss “Für eine freie und eigenverantwortliche Gesellschaft ohne Kameraüberwachung! vom 40. JuliA-Landeskongress.

3. Kontrollbereiche Kontrollbereiche, in welchem Grundrechte für Bürger eingeschränkt werden, lehnen wir entschieden ab. Dies ist nicht mit unserem Verständnis von Bürgerrechten vereinbar. Die Möglichkeit einer nicht-öffentlichen Bekanntgabe von Kontrollbereichen (heimliche Kontrollbereiche), ist insbesondere eine falsche Maßnahme in Bezug auf die Transparenz zwischen Staat und Bürger.

4. Aufenthaltsverbote und -gebote Aufenthaltsverbote sind für uns ein probates Mittel im Bereich der polizeilichen Standardmaßnahmen. Dagegen lehnen wir Aufenthaltsgebote aufgrund des ungleich massiveren Grundrechtseingriffes ab. Beide bedürfen nach unserer Auffassung zwingend eines richterlichen Vorbehaltes. Wir lehnen den Einsatz von elektronischen Fußfesseln ab. Fußfesseln sind weder technisch zur Zielerreichung geeignet noch insgesamt verhältnismäßig aufgrund des starken Eingriffs in die Bürgerrechte

5. Überwachung von Kommunikation Die Überwachung privater Kommunikation sehen wir kritisch. Sie darf nur in Ausnahmefällen, nach sorgfältiger richterlicher Prüfung und unter Wahrung des Schutzes der Privatsphäre Dritter ermöglicht werden und erfolgen.

6. Überwachung von Journalisten und Beratungsstellen Die Überwachung von Journalisten erachten wir, selbst in Ausnahmefällen mit hohen rechtlichen Hürden, als ein kritisches Mittel in Bezug auf die damit einhergehende eingeschränkte Pressefreiheit. Auch der Überwachung von anderen Berufsgeheimnisträgern stehen wir höchst kritisch gegenüber.

7. Körperliche Untersuchungen und Blutproben Körperliche Untersuchungen und Blutproben im Rahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr lehnen wir ab. Diese sollen dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorbehalten bleiben. Eine Ausnahme bildet das Röntgen, welches wir auch außerhalb des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens als angemessen betrachten. Davon abgesehen reichen die bisherigen Kompetenzen der körperlichen Durchsuchung (Kleidung, Körperoberfläche, Körperhöhlen wie Mund und Ohren) für die Gefahrenabwehr aus.

8. Alkoholverbote Wir lehnen Alkoholverbote für öffentliche Plätze generell ab. Diese lösen nicht die Probleme des unverantwortlichen Konsums von Alkohol, sondern verlagern nur ihre Lokalität.

9. Schaffung eines Polizeibeauftragten Wir fordern die Einrichtung eines Polizeibeauftragten beim Sächsischen Landtag. Er soll Bürgern und Polizisten gleichermaßen als unabhängige Beschwerdestelle bezüglich polizeibezogener Konfliktsituationen fungieren.


Zweiter Teil: Weitere Forderungen

1. Begriff der drohenden Gefahr Wir lehnen den Rechtsbegriff der drohenden Gefahr ab. Durch diesen sind massive Überwachungsmaßnahmen möglich, welche ohne konkreten Tatverdacht durchgeführt werden dürfen.

2. Ablehnung Muster-Polizeigesetz Wir wollen das Polizeirecht als Länderkompetenz erhalten uns sprechen uns im Sinne des Subsidiaritätsprinzips gegen den Plan der Schaffung eines detailliert ausgearbeiteten Muster-Polizeigesetzes durch die Innenministerkonferenz aus, durch das ein Vereinheitlichungsdruck auf die Bundesländer erreicht werden soll. Dies geht über die sonst üblichen Abstimmungen im Rahmen der Innenministerkonferenz weit hinaus.

3. Kennzeichnungspflicht Jedem Polizeibeamten soll vor einem Einsatz eine wechselnde, temporäre Nummer zugeordnet werden, die deutlich erkennbar auf der Uniform angebracht wird. Diese Zuordnung soll für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss “Einsatzkennung für Polizisten” vom 46. JuliA-Landeskongress.

4. Bodycams Um die Transparenz auf Seiten der Polizei gegenüber dem Bürger zu verbessern und auch auf mögliches Fehlverhalten der Polizisten reagieren zu können, fordern wir die Einführung von Bodycams während der Durchführung von Polizeieinsätzen. Diese müssen klar erkennbar an der Uniform angebracht werden. Es sollen klare Regeln erarbeitet werden, wann die Bodycams zum Einsatz kommen dürfen und sollen, um Bürgern und Beamten Rechtssicherheit zu geben. Die daraus resultierenden Aufnahmen dürfen nur für den internen Gebrauch zur Aufklärung zum Einsatz kommen, nicht aber für Schulungszwecke. Außerdem können die Aufnahmen auch verwendet werden um bei beobachteten Straftaten als Beweismittel zu dienen. Die Aufnahmen dürfen bis zu zwei Monate gespeichert werden.

5. Wachpolizei und die Sächsische Sicherheitswacht Um den momentanen Mangel an Polizeikräften zu bewältigen, erachten wir die Wachpolizisten und die Sächsische Sicherheitswacht, welche lediglich eine 12-wöchige Ausbildung absolviert haben, als einen falschen Schritt. Auch wenn sich deren Aufgabenfeld in erster Linie auf den Objektschutz konzentriert, erwarten wir für das Ausführen von hoheitlichen Befugnissen, eine umfassende polizeiliche Ausbildung. Dagegen erachten wir die Zuhilfenahme von privaten Sicherheitsdiensten zur Bewachung öffentlicher Gebäude als sinnvolle Maßnahme.

6. Aufzeichnung von Bild- und Tonaufnahmen aus Gewahrsamszellen Die Aufzeichnung von Bild- und Tonaufnahmen aus Gewahrsamszellen sehen wir nur bei offensichtlicher Gefahr für Leib und Leben der betroffenen Person als verhältnismäßig an. Die Überwachung darf nur von Personen gleichen Geschlechts erfolgen. Die Aufzeichnungen dürfen nicht gespeichert werden. Aufgrund der Notwendigkeit kurzfristiger Entscheidungen sind diese Aufzeichnungen ohne richterlichen Beschluss durchzuführen.

7. Keine Identitätsfeststellung in der Nähe von Prostituierten Der Entwurf der Polizeirechtsreform hat Identitätsfeststellungen in der Nähe von Prostituierten nicht mehr aufgenommen. Diesen Schritt begrüßen wir ausdrücklich. Der bloße Aufenthalt an einem Ort, von dem auf Grund von Tatsachen erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort regelmäßig Personen der Prostitution nachgehen darf als Grund für eine Identitätsfeststellung nicht mehr ausreichen. Wenn ein Verdacht auf eine konkrete Gefahr vorliegt ist die Identitätsfeststellung über eine andere Kompetenznorm ohnehin möglich.

8. Gegen des Einsatz von V-Leuten im Rahmen der Gefahrenabwehr Zwischen Nachrichtendiensten und Polizei soll eine klare Trennung bestehen. Deswegen lehnen wir den Einsatz von V-Leuten im polizeilichen Bereich ab.

9. Strukturelle Reformen und Vernetzung Wir bekennen uns zur föderalen Organisation der Polizei in Deutschland, möchten aber gleichzeitig die wechselseitige Kommunikation und Kooperation des Landeskriminalamtes (LKA) des Freistaates Sachsen mit den LKÄ der umliegenden Bundesländern und der Nachbarstaaten Tschechien und Polen auszubauen und die gegenseitige Kompatibilität der Ausstattung bei Anschaffungen zu gewährleisten. Darüber hinaus muss die Terrorismusbekämpfung als drängende Schlüsselkompetenz und -aufgabe künftig in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskriminalamtes (BKA) fallen. Die zuständigen Abteilungen in den LKÄ und den lokalen Polizeibehörden, die hier bislang wesentlich in der Verantwortung stehen, sollen dem BKA nachgeordnet werden.

10. Stärkung von Ausrüstung und Personal Damit die Polizei ihre Aufgabe erfüllen kann, benötigen Polizisten sowohl eine hervorragende Ausbildung und genügend dienstfähige Kollegen wie auch eine moderne technische Ausstattung, die sich an den aktuellen Problemen Sachsens orientiert. Polizisten dürfen daher nicht auf den privaten Zukauf von Ausrüstung angewiesen sein. Mittelfristig sehen wir in der sächsischen Sicherheitswacht eine sinnvolle Ergänzung der Polizei an. Langfristig soll die verbesserte personelle Ausstattung der Polizei dazu führen, dass die Aufgaben der sächsischen Sicherheitswacht wieder von der originären Polizei übernommen werden. Im Ländlichen Raum sollen mobile Polizeistellen geschaffen werden, die in Form eines kleinen Polizeibusses z.B. für eine Stunde als Anlaufstelle für die Bürger dienen sollen.

11. Jugendprävention Bei jugendlichen Intensivtätern lässt sich häufig eine Kumulation mehrerer Belastungsfaktoren feststellen. Perspektivlosigkeit ist eine zentrale Ursache von Kriminalität, gleichzeitig wird sie durch Stigmatisierung der Straffälligen verstärkt. Ziel umfassender Prävention muss sein, Chancen für diese Jugendlichen zu schaffen und somit den Teufelskreis zu durchbrechen. Bei Mehrfachtätern ist es notwendig, Schulen, Eltern, Jugendämter und Polizei besser miteinander zu vernetzen, um Informationen zusammenzutragen und damit gezielter reagieren zu können. Soweit vorhanden können Schulsozialpädagogen eine Koordinierungsfunktion übernehmen. Außerdem ist ein Vertrauensschüler durch den Schülerrat zu ernennen.

12. Moderne Präventionsmaßnahmen Die Bekämpfung von Kriminalität im Netz (Cyberkriminalität) muss fester Bestandteil einer modernen Ausbildung von Polizisten sein. Hierfür sollen die Sicherheitsbehörden auch für Experten (z. B. Informatiker) attraktiv sein, die keine reguläre Polizeiausbildung durchlaufen haben. Regelmäßige digitale Fortbildungen müssen im sächsischen Polizeibetrieb Pflicht werden. Die Methode des Predictive Policing begrüßen wir i.S. einer digitalisierten Verbrechensbekämpfung sehr, fordern aber die klare Beschränkung derselben auf aggregierten Daten, um Daten und Bürger vor staatlicher Überwachungswillkür zu schützen.

13. Einbruchsprävention Auch für die verbesserte Aufklärung von Einbruchsdelikten ist eine verbesserte personelle Ausstattung Grundvoraussetzung um Präsenz in gefährdeten Gebieten zeigen zu können. Hinzu kommt, aufgrund der vergleichsweise diffizilen Aufklärungsarbeit, eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit der Polizei über Maßnahmen des Eigentumsschutzes, die über einfache Maßnahmen der Sicherung, die Förderungsmöglichkeiten von Alarmanlagen beraten soll. Ein Baustein der Öffentlichkeitsarbeit sollen von der Polizei angebotene Sicherheitsseminare darstellen.