Führerschein ab 17 (32. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Seit gut einem Jahr steht die Diskussion um die Einführung eines „Juniorführerscheins“ mit einem Jahr des begleitenden Fahrens im Raum. Der Vorschlag stößt bei Experten grundsätzlich auf offene Ohren, die politischen Entscheidungsträger zögern dennoch. Die Debatte um den „Juniorführerschein“ wird in der Politik und in den Medien sehr kontrovers geführt. Um Jugendlichen die Mobilitätsvorteile des Führerscheins früher zu verschaffen und ihnen unter Aufsicht mehr Fahrpraxis in der ersten Fahrperiode zu ermöglichen, fordern die Jungen Liberalen dass Jugendliche bereits mit 17 Jahren den Führerschein erlangen können, wenn sie zuvor ein Jahr nur mit Begleitperson gefahren sind.


Die Jungen Liberalen fordern die Bundesregierung auf, die bundesweite Einführung des Begleiteten Fahrens mit 16 Jahren und die daran anknüpfende Erlangung des Führerscheins mit 17 Jahren (Führerscheinklasse B) auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.


Um die Sicherheit zu erhöhen, sollen einige Bedingungen an das „Begleitete Fahren“ und den „Junior-Führerschein“ geknüpft sein:

  • vor der Phase des „begleiteten Fahrens“ muss die reguläre Fahrausbildung und Fahrprüfung absolviert werden und das 16. Lebensjahr abgeschlossen sein,
  • ein mindestens 25 Jahre alter Begleiter mit 5-jähriger Fahrpraxis, der in den vergangenen drei Jahren keine schweren Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften begangen hat und eine 90minütige Schulung absolviert hat, muss mitfahren,
  • Alkohol ist sowohl beim Fahrer als auch beim Begleiter absolut verboten (0,0‰),
  • vor der Ausgabe des Führerscheins (Klasse B) muss das 17. Lebensjahr abgeschlossen und eine Fahrpraxis durch begleitetes Fahren von mindestens 4800 Kilometern nachgewiesen werden (Fahrtenbuch),
  • die Probezeit läuft erst nach zweijähriger Fahrpraxis ohne Begleiter ab.