Homeschooling macht Schule! (52. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Version vom 17. Februar 2015, 04:18 Uhr von Rudi (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Jungliberale Aktion spricht sich für die Legalisierung des sogenannten Homeschooling während der Grundschulzeit aus! Homeschooling soll in Anbetracht der…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Jungliberale Aktion spricht sich für die Legalisierung des sogenannten Homeschooling während der Grundschulzeit aus! Homeschooling soll in Anbetracht der Bildungssituation in Sachsen eine individuelle Alternative zum Bildungsangebot im Freistaat Sachsen sein. Dafür muss unter Umständen die Umwandlung der Schulpflicht in eine Bildungspflicht geprüft werden. Im Fall, dass sich das Vorhaben als erfolgreich herausstellt, ist es auf die gesamte Schullaufbahn auszuweiten.

Das Homeschooling soll unter folgenden Rahmenbedingungen möglich sein: Eltern, die allein oder mit Privatlehrern Ihre Kinder daheim unterrichten möchten, müssen ihr Kind nach wie vor im zuständigen Schulverwaltungsamt anmelden. Im Zuge der Anmeldung ergeht den Eltern eine entsprechende Belehrung und Aufklärung über die damit einhergehenden Pflichten für das Homeschooling. Zusätzlich besteht die Pflicht der Eltern ihr Kind im zuständigen Schulverwaltungsamt vorzustellen, damit das Kind in eine entsprechende Klassenstufe eingruppiert werden kann. Daraus folgend wird den Eltern ein Lehrplan für ein komplettes Schuljahr übergeben, woraus den Eltern ein Lernziel für jedes Fach erkennbar wird. Am Ende eins jeden Schuljahres wird für die Homeschoolingkinder in Sachsen eine Jahresabschlussprüfung in den einzelnen Kernfächern zentral abgehalten. Diese Prüfung wird in den jeweiligen Fächern entsprechend abgelegt, dabei ist zu überprüfen, ob das Lernziel aus dem vergangenem Homeschoolingschuljahr erfüllt wurde. Auch erfolgt auf dieser Basis die Notenfindung für das einzelne Fach. Sollte das Kind die Prüfung nicht bestehen, greift die Schulpflicht.