Landtagswahlprogramm 2019 der Jungliberalen Aktion Sachsen – Sachsen fischelant (66. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Präambel

2019 wird für die Zukunft von Sachsen eine bedeutende Wahl. Wenn die politischen Extreme immer stärker werden ist es umso wichtiger eine demokratische, freiheitliche Kraft in Sachsen zu haben. Wir Jungliberalen wollen diese zusammen mit der FDP sein. Es bedarf einer Politik, welche die Zukunft aktiv gestalten will und nicht nur das gegebene verwaltet.

Genau diesen Gestaltungsanspruch besitzen wir. Wir wollen, dass Sachsen fischelant agiert. Es soll schlau und wachsam seine Chancen entdecken und nutzen. So stehen wir für eine chancengerechte Bildungs-und Ausbildungspolitik, die Antworten findet, welche über die reinen finanziellen Aspekte hinausgeht. Wir wollen ein freiheitliches Sachsen, in welchem Sicherheit besteht ohne das ihr die Freiheit geopfert wird! Für uns ist die Freiheit des einzelnen Grund und Grenze jeglichen politischen Handelns. Die Wirtschaft Sachsens muss selbst für Innovationen stehen und nicht nur von der guten gesamtwirtschafltichen Lage profitieren.

Das folgende Programm soll im Detail einen Ausblick darauf geben, wie wir Sachsen voranbringen wollen. Ganz im Sinne von “Sachsen fischelant” wollen wir zeigen, welches Potenzial in unserem Freistaat steckt.

1. Bildungspolitik auf allen Ebenen freiheitlich gestalten

1.1. Schulen:

Politische Bildung verbessern:

Die letzten politischen Entwicklungen zeigen eine Sache eindeutig: eine umfassende politische Bildung ist aktueller denn je. Es muss ein grundsätzliches Verständnis von Politik, rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen aufgebaut werden. Dies bedeutet konkret, den Politikunterricht praxisnaher zu gestalten, wie z.B. durch vermehrte Exkursionen an Orte des politischen Geschehens oder auch die erhöhte Konzentration auf die Ausbildung von gezielten Kompetenzen statt auf die Vermittlung von Wissen. Klar muss dabei auch werden auf welchen Grundfesten unsere Demokratie aufbaut, deren Tradition bis zu den Griechen zurück reicht, so dass ein Verständnis entsteht wessen Erbe man weiterführt. Ebenso müssen größere Freiräume für die Lehrer zur Gestaltung des Unterrichts gegeben werden, um politische Bildung interessanter gestalten zu können. Dazu gehört außerdem, Wirtschaft vielseitig und anschaulich zu behandeln. Nicht nur Arbeitnehmermitbestimmung, Streikrechte und gewerkschaftliche Organisation müssen dem Lehrplan angehören, sondern auch die volkswirtschaftliche Bedeutung unternehmerischer Betätigung.

Lehrermangel:

Sachsen steht vor dem gravierenden Problem eines seit Jahrzehnten nie dagewesenen Lehrermangels. Der Lehrerberuf muss eine Steigerung der Wertschätzung und Attraktivität erfahren. Dazu gehören bessere Gehälter. Die Qualität des Unterrichts muss gesichert wer-den, damit der Spitzenplatz im nationalen Pisa-Ranking erhalten bleibt. Denn wenn langfristig Sachsen vorankommen will ist eine gute Bildung unablässig. Die Verbeamtung der Lehrer ist dabei nicht notwendig um den Lehrermangel zu bekämpfen. Finanzielle Anreize durch ein höheres Gehalt sind auch ohne eine Verbeamtung möglich. Grundsätzlich müssen die Gehälter mit denen verbeamteter Lehrer vergleichbar sein. Für besondere Mangelfächer und Regionen soll es weitere Zuschläge geben können. Die Verbeamtung von Lehrern lehnen wir ab. Der Lehrermangel darf zu keiner Reduzierung der Stundenzahl bestimmter Schulfächer führen.

Bildungsgutscheine:

Wir fordern die Umstellung der Finanzierung unseres Bildungssystems auf Bildungsgut-scheine. Hierbei sollen allen Familien pro Kind ein Betrag zur Verfügung stehen, welchen sie an die jeweilige Bildungseinrichtung, in Form von Gutscheinen weitergeben können. Diese können dann von der Bildungseinrichtung eingelöst werden. Ob es sich dabei um staatliche oder freie Einrichtungen handelt ist für die Höhe des Betrages nicht von Relevanz. Somit kann aus Sicht der Eltern besser zwischen öffentlichen und freien Trägern gewählt werden. Insbesondere für den ländlichen Raum soll hierbei aber darauf geachtet werden, dass eine grundlegende Schulinfrastruktur weiterhin finanziert werden kann.

Grundschulbezirke abschaffen:

Grundsätzlich liegt die Entscheidung der Bildung und Erziehung der Kinder bei den Eltern! Aus diesem Grund sollten die Grundschulbezirke abgeschafft werden, da sie einerseits höchst bürokratisch sind und andererseits Aspekte, wie z.B. den Arbeitsweg der Eltern, nicht berücksichtigen.

Bildungspflicht:

Bildung ist für uns essentiell. Dennoch liegt das natürliche Recht der Erziehung klar in den Händen der Eltern. Daher setzen wir uns für die Einführung einer Bildungspflicht ein, welche die Schulpflicht abschaffen soll. Wer seine Kinder aber zu Hause beschult, muss gewährleisten, dass diese regelmäßig an staatlichen Prüfungen teilnehmen und die vorgegebenen Rahmenlehrpläne erfüllen. Solange aber die Schulpflicht gilt, muss diese auch durchgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der Fridays for future-Bewegung lehnen wir die ordnungswidrige Teilnahme von Schülern an Demonstrationen während Unterrichtszeiten klar ab.

Bewerbungstraining ausbauen:

Für die Vorbereitung auf das Berufsleben, soll das Bewerbungstraining in allen Schulformen einen höheren Stellenwert einnehmen.

Informatikunterricht:

Kenntnisse über informationstechnische Systeme sind aus unserer modernen Welt nicht mehr wegzudenken. Das muss auch der schulische Lehrplan widerspiegeln. Den Schülern müssen interdisziplinär und fächerübergreifend Kenntnisse im verantwortungsvollen Umgang mit Computern, moderner Kommunikationstechnologie und neuen Medien vermittelt werden. Dazu gehört auch, Grundkenntnisse in mindestens einer gängigen Programmiersprache zu erlernen.

Anerkennung gesellschaftlicher Vielfalt: Der Unterricht soll die tatsächliche gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. Akzeptanz unterschiedlicher Lebensentwürfe und verschiedener kultureller Hintergründe kann und soll in allen Fächern (z.B. in Form von Textaufgaben) vermittelt werden.

Offenere sexuelle Aufklärung in der Schule:

Wir treten für eine offenere sexuelle Aufklärung in den Schulen ein. Es ist wichtig den Jugendlichen die Natürlichkeit verschiedener Formen von Sexualität zu vermitteln. Dies kann nicht nur durch mediale Vermittlung, Filme und Literatur, sondern auch durch Lehrveranstaltungen mit externen Dozenten erfolgen.

Einführung der ersten Fremdsprache mit Schulbeginn:

Fremdsprachenkenntnisse werden in einer globalisierten Welt immer wichtiger. Je früher Kinder Fremdsprachen lernen, desto schneller und sicherer werden sie diese in späteren Jahren beherrschen. Daher soll der Englisch-Unterricht bereits ab der 1. Klasse beginnen. Um dies zu ermöglichen wird gefordert, dass die Fächer Musik und Kunst als ein Fach mit dem Namen „Bildende Künste“ o.ä. zusammengefasst werden. Diese Zusammenschließung ermöglicht den Englisch-Unterricht ohne zunehmende Wochenstunden.

Freie Schulen:

Die freien Schulen sind ein wichtiger Bestandteil der sächsischen Bildungslandschaft. Für Schülervertretungen muss es die gleichen Rechte und Pflichten wie an staatlichen Einrichtungen geben.

Lehramtsreferendariat:

Vor dem Hintergrund des Lehrermangels muss es Ziel sein, einen Großteil der Lehramtsstudenten und Referendare in Sachsen zu halten. Daher muss jedem Studienabsolventen eine Referendarstelle angeboten werden. Die geschaffene Gehaltszulage von rund 1000 Euro für die Absolvierung des Vorbereitungsdienstes an Schulen im ländlichen Raum und die damit einhergehende Verpflichtung für 5 Jahre an einer Schule in einer Bedarfsregion tätig zu sein, unterstützen wir.

Keine Schulschließungen:

Insbesondere der ländliche Raum steht in den nächsten Jahren vor zahlreichen Herausforderungen. Kinder und Jugendliche bilden die Zukunft für die betroffenen Regionen, weshalb Schulschließungen in jedem Fall verhindert werden müssen. Alternativ zu Schließungen sind Verkleinerung von Schulen, wie auch die Anstellung von Lehrern an mehreren Schulen, zu betrachten. Gerade letzteres hat seine Bedeutung im Umfeld von Grundschulen, wo die langen Schulwege Grundschülern nicht zuzumuten sind.

Echtes Budgetrecht für Schulen:

Schulen sollen eigenverantwortlich mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Budget planen können. Dadurch können Schulen in den Wettbewerb zueinander um die beste Bildung treten. Sie sollen selbständig über die Einstellung von Lehrern entscheiden können, denn sie wissen am besten um die Herausforderungen vor Ort.

Schulabbrecherquote senken:

Sachsen hat bundesweit die höchste Schulabbrecherquote. Diese Quote muss ohne der Vornahme von Qualitätsabstrichen an den Schulabschlüssen verringert werden. Wir fordern die Entwicklung eines umfassenden Planes zur Senkung der Schulabbrecherquote mit Schwerpunkten in den Bereichen Förderungsmöglichkeiten bereits in KITAs, Schulsozialarbeit, Berufsberatung, Praxisorientierung im Unterricht, nachhaltige Elternarbeit sowie Potenziale bei der Zusammenarbeit der Schulen mit dem Arbeitsamt und der lokalen Wirtschaft. Im Bereich der Förderschulen muss ein umfassender Inklusionsplan eine Strategie zur Ermöglichung besserer Berufschancen für Förderschüler enthalten. Die Möglichkeiten der Digitalisierung (z.B. rund um die Uhr abrufbare, pädagogisch wertvoll aufbereitete Inhalte) müssen ausgeschöpft werden um Defizite im Bereich der Förderung in einzelnen Familien besser auszugleichen.

Abschaffung von Kopfnoten:

Um der individuellen Benachteiligung nach dem Schulabschluss entgegenzuwirken, fordern wir die Abschaffung von Kopfnoten ab der 7. Klasse in allen schulischen Einrichtungen.

1.2. Ausbildungspolitik

Berufsschulen:

Für die Vorbereitung auf eine moderne Arbeitswelt bedarf es Lehrpläne, die diese Aktualität besitzen. Dementsprechend müssen die Ausbildungsrichtlinien des Bundes häufiger erneuert werden. Dabei sollte prinzipiell gefragt werden inwieweit die unterrichteten Inhalte für den späteren praktischen Berufsalltag von Relevanz sind. Für Abiturienten soll die Teilnahmepflicht an den allgemeinbildenden Fächern erlassen werden. Der Unterricht selber muss möglichst im Blockunterricht umgesetzt werden, um eine bessere Urlaubs- und Einsatzplanung für die Betriebe zu ermöglichen. Berufsschulen müssen auch weiterhin in der Fläche präsent sein. Eine weitere Verlegung in die Oberzentren ist abzulehnen.

Jugend- und Auszubildendenvertretung:

Um auch zukünftig für die Themen von Auszubildenden zu sensibilisieren muss der rechtliche Rahmen für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gestärkt werden. Beispielsweise muss es der JAV auch ermöglicht werden gezielt ihre Arbeit an Berufsschulen zu bewerben. Außerdem streben wir ein vollständiges Stimmrecht in allen Angelegenheiten für alle Vertreter der JAV in den Betriebsräten an, z.B. durch einen Sitz im Betriebsrat, für welchen die betriebseigenen Azubis ein exklusives Vorschlagsrecht haben, wobei der Betriebsrat mindestens drei Mitglieder fassen muss.

Ermäßigungen:

Die für Studenten geltenden Ermäßigungen in öffentlichen Einrichtungen und im ÖPNV sollen, wo noch nicht vorhanden, auch für Azubis Anwendung finden.

Freiwilliges berufliches Jahr:

Ähnlich wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) soll ein Freiwilliges Berufliches Jahr etabliert werden. In diesem sollen Teilnehmer ein Jahr lang in verschiedensten Betrieben Praktika absolvieren, um in so vielen Berufe wie möglich einen Einblick zu erhalten. Dadurch ergibt sich für die Freiwilligen ein weiteres Jahr zu Orientierung und für die teilnehmenden Betriebe eine Möglichkeit die Attraktivität einer Ausbildung hervorzuheben.

Erasmus Plus und Tippelei:

Im Studium ist die Idee von Erasmus und einem Auslandssemester bereits bestens bekannt. In der Ausbildung besteht sie mit Erasmus Plus bereits auch schon, ist aber verhältnismäßig unbekannt. Es muss gezielt schon vor der Ausbildung, beispielsweise während der Berufsorientierung, auf die Maßnahme eines Auslandsaufenthaltes hingewiesen werden und diese gezielter beworben werden. Der Erasmusaufenthalt soll für die Ausbildungsbetriebe keine Zusatzkosten verursachen. Bezugnehmend auf den bedeutenden Wert der Wanderschaft nach der Lehrzeit in der europäischen Kulturgeschichte möchten wir diese Tradition erhalten und wieder ausbauen. Auf diese soll bereits während der Ausbildung gezielt vonseiten der Berufsschulen verwiesen werden.

Schulische Ausbildungen in duales System integrieren:

In Bereichen der bisherigen schulischen Ausbildung sollen alternativ staatliche Berufsschulangebote geschaffen werden. Auch diese Gruppe der Auszubildenden sollen zukünftig eine Ausbildungsvergütung erhalten. Dafür muss die Struktur dahingehend verändert werden, dass jeder Azubi bei einem Ausbildungsträger angestellt ist.

1.3. Hochschulen

Mehr parlamentarische Demokratie in den StuRä!:

Das sächsische Hochschulfreiheitsgesetz ist in puncto gesetzliche StuRa-Zusammensetzung umfassend zu reformieren. Die bisher geltenden Regularien des Mehrheitsprinzips für Fachschaftsräte im StuRa sind zu Gunsten einer vollständigen Demokratisierung der Hochschulgremien abzuschaffen. Die Studentenräte der sächsischen Hochschulen sollen sich rein aus freien, unabhängigen, geheimen und direkten Wahlen konstituieren und legitimieren dürfen.

Echte Politische Hochschulgruppen!:

Die politischen Hochschulgruppen sollen einen herausgehobenen Status innerhalb der studentischen Selbstverwaltung erhalten, um im Rahmen der allgemeinen Wahlen maßgebend an der Willensgestaltung mitwirken zu können. Das bedeutet einen Zugang zu Räumlichkeiten und angemessene Wahlkampfmöglichkeiten auf dem Gelände der Hochschulen.

Überprüfung des Prioritätslistenverfahrens:

Die Studienplatzvergabe sollte ausschließlich im Benehmen der Hochschule liegen. Eine Hochschulübergreifende Zusammenarbeit bei Studiengängen, die in ähnlicher Ausformung an unterschiedlichen Hochschulen angeboten werden, ist auch aus Bewerberfreundlichkeit zu begrüßen. Die Qualität eines Zulassungsverfahren ist an dessen Aufwand, der zügigen und vollständigen Vergabe aller Plätze und der bestmöglichen Auswahl der Bewerber anhand deren Eignung und Interessen zu bewerten.

Abkehr vom Numerus-Clausus Dogma:

Der Abischnitt ist zwar ein Indiz für die Lernwilligkeit eines Schülers, bildet jedoch selten die für ein spezielles Studienfach benötigten Kompetenzen ab. Dies erkennen wir an, weshalb wir es den Hochschulen anbei stellen, zusätzlich oder statt des Abiturs zum Beispiel Aufnahmeprüfung Auswahlgespräche oder Arbeitsmappen zur Grundlage des Zulassungsverfahrens zu machen. Die Finanzierung während des Studiums ist eine zentrale Frage für viele Studenten. Fördern und fordern sollte hier das Prinzip sein.

Bekenntnis zum Deutschlandstipendium:

Sachsen liegt beim Deutschlandstipendium anzahlmäßig unter dem Durchschnitt. Die Universitäten müssen aktiv auf Unternehmen und Privatpersonen zugehen, um Stipendien einzuwerben. Die Ausschreibung eines Preises für die höchste Erfolgsquote bei der Einwerbung soll den Wettbewerb zwischen den Standorten dabei befeuern.

Einführung von nachgelagerten Studiengebühren:

Die Bildung, welche Studenten zuteil wird, kostet die Gesellschaft Geld. Um die Studenten an diesen Kosten zu beteiligen ohne die z.T. ohnehin prekäre Lage während des Studiums zu verschärfen sollen die Hochschulen nachgelagerte Studiengebühren erheben. Diese muss zahlen, wer einen Hochschulabschluss hat, berufstätig ist, und einen Teil seines Studiums in Sachsen verbracht hat. Die Beiträge werden semesterweise berechnet, die Höhe beschließen die Universitäten. Die erzielten Einnahmen müssen von den Universitäten zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre eingesetzt werden.

Student-Meal-System etablieren:

Wir möchten ein Student-Meal-System nach slowenischem Vorbild in Sachsen errichten. Kernstück dabei ist die Umstellung der Angebotsstruktur für studentisches Essen. Das bisherige Primat der Einrichtungen des Studentenwerks, der hoch defizitären Mensen und Cafeterien, soll zu Gunsten privater Restaurants, Imbisse und Lieferdienste im Umfeld der Universität aufgehoben werden. Nach Aufnahme in das System sollen die Anbieter speziell für Studenten kostengünstige und teilweise subventionierte Essen anbieten, die Mensen sollen ihren Betrieb als ein Anbieter innerhalb des Systems unverändert fortsetzen. Durch den damit entstehenden Wettbewerb erwarten wir eine Entlastung der zum Teil überfüllten Mensen und günstigere Preise für Angebote, die bisher nicht durch das Studentenwerk abgedeckt werden. Langfristiges Ziel muss dabei die schrittweise Rückverlagerung der zentralen staatlichen Subventionsgelder in die Hände der Studenten sein. Dafür sollen die bisher gezahlten mittelbaren Fördergeldzahlungen stückchenweise in unmittelbare Direktinvestitionen für je-den Studenten zur freien, eigenen Verfügung umgewandelt werden. Dies schafft Wahlfreiheit und stärkt das Individuum vor dem Staat – ohne jedoch zu Geldverlusten in den studentischen Haushalten zu führen.

Außerordentliches Studium:

Wir möchten die Möglichkeit eines außerordentlichen Studiums nach dem Vorbild von Österreich schaffen. Über den regulären Semesterbeitrag hinaus sollen außerordentliche Studenten eine Studiengebühr entrichten müssen. Dieses Angebot soll die Möglichkeit eröffnen, bestimmte Lehrveranstaltungen zu besuchen und auch mit Prüfung abschließen zu können, ohne als ordentlicher Student in einem Studiengang eingeschrieben zu sein. Ordentliche Studenten werden bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen bevorzugt. Der Status als außerordentlicher Student erlischt mit der Einschreibung als ordentlicher Student in diesen Studiengang.

Modularisiertes Diplom ermöglichen:

Das SächsHSFG muss die Schaffung von modularisierten Diplomstudiengängen vereinfachen, damit die noch existenten Diplomstudiengänge den Übergang vollziehen können. Da-bei soll den Universitäten frei gestellt sein, auch in modularisierten Diplomstudiengängen weiterhin Prüfungen zu Komplexen zu bündeln.

Finanzierung der Hochschulen:

Der Charakter der sächsischen Hochschulen hängt ganz entscheidend davon ab, nach welchen Kriterien und vom wem sie wie viel Geld erhalten. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine gemeinsame Finanzierung aus staatlichen und privatwirtschaftlichen Mitteln der beste Weg für unsere Hochschulen ist.

Abschlusszahlen statt Studentenzahlen:

Die aktuelle Kopplung der Finanzierung der sächsischen Hochschulen an die Zahl immatrikulierter Studenten spiegelt die tatsächlichen Kosten der Lehre nicht hinreichend gut wider. Dies inzentiviert die Immatrikulation von nicht tatsächlich studierenden Studenten. Wir fordern daher die Orientierung der Lehrfinanzierung an den Zahlen abgelegter Modulprüfungen, gewichtet mit den entsprechenden ECTS-Credits.

Finanzierung der grundständigen Lehre aus öffentlichen Mitteln:

Lehrveranstaltungen, die für den erfolgreichen Abschluss eines Studiums unerlässlich sind, also Pflichtmodule und Pflichtpraktika, müssen vollständig aus öffentlichen Mitteln getragen werden. Die Unbeständigkeit, die mit Drittmitteln verbunden ist, sollte nicht zum Ausfall von Lehrveranstaltungen und der Verlängerung von Studienzeiten führen.

Transparenz bei Drittmitteln:

Wir bekennen uns zur wichtigen Rolle von Drittmitteln, sowohl aus der Wirtschaft als auch von anderen Akteuren (DFG). Eine Hochschule kann von hohen eingeworbenen Drittmitteln massiv profitieren, der Wettbewerb um diese stärkt die sächsische Hochschullandschaft. Wir fordern jedoch eine vollständige Transparenz bei den Drittmittelgebern in Form einer Transparenzklausel, um etwaige Abhängigkeiten hinterfragbar und damit kontrollierbar zu halten. Zivilklauseln lehnen wir entschieden ab.

Entmachtung des Hochschulrats:

Der Hochschulrat ist ein viel zu mächtiges Gremium, dass, insbesondere bei der Wahl eines Rektors, den zugehörigen Senaten seinen Willen ungebührend aufzwingen kann. Wir fordern eine Abschaffung von Kompetenzen des HSR, die ihn klar über den Senat der Hochschule stellen, damit eine echte Zusammenarbeit zur Pflicht wird. Die Jungliberale Aktion Sachsen bekennt sich zum Wettbewerb zwischen Hochschulen, auch innerhalb des Freistaates. Wir erhoffen uns hiervon nicht nur eine Verbesserung der wirtschaftlichen, sondern auch der wissenschaftlichen Ergebnisse. Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz zeigt Ansätze, um den Wettbewerb zu fördern und Erfolge zu belohnen, ist aber schließlich nicht konsequent genug. Die Hochschulen müssen selbst ihre Schwerpunkte und Ziele setzen dürfen.

Berufungen beschleunigen:

Viele Lehrstühle sind zwischen zwei Professoren jahrelang vakant. Ein in der Wirtschaft unvorstellbares Personalmanagement ist an Unis Gang und Gäbe. Dabei liegt es nicht am Mangel von Mühe, sondern am langwierigen und übermäßig komplizierten Verfahren zur Berufung neuer Professoren, das zeitnahe Einstellungen sehr schwierig macht. Wir fordern, die Prozesse zu verschlanken und so früh zu beginnen, dass Vakanzen so kurz wie möglich gehalten werden und die Amtierenden gemeinsam mit anderen Experten aus deren Gebiet eine frühzeitige inhaltliche und personelle Ausrichtung der Professur ermöglichen können.

Profs als Beamte auf Probe:

Um das finanzielle Risiko einer neuen Berufung besser kontrollieren zu können und eine größere Flexibilität zu ermöglichen fordern wir, dass neu berufene Professoren an den sächsischen Hochschulen in den ersten drei Jahren Beamte auf Probe und damit noch kündbar sind. Finanzielle Nachteile sollen dabei nicht entstehen.

Gleichstellung ungleich Frauenförderung:

Gleichstellung ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema, die derzeitige Umsetzung an den Universitäten wird diesem jedoch nicht gerecht. Weibliches Personal wird z.B. an zu vielen Stellen lediglich darauf reduziert eine Frau zu sein. Es sollen stattdessen auf wissenschaftlicher Basis klare Maßstäbe und Kennziffern entwickelt werden inwiefern Prozesse nicht gerecht ablaufen und inwiefern Maßnahmen nachgewiesene Diskriminierung langfristig bekämpfen können.

Keine Zivilklauseln an sächsischen Hochschulen:

Militärische Forschung ist notwendig, um unsere Konkurrenzfähigkeit im Rüstungssektor und Verteidigungsfähigkeit zu erhalten. Weiterhin stellt sie eine sinnvolle zweckgebundene Mittelquelle für die Wissenschaft dar. Daher lehnen wir jegliche Bestrebungen, Zivilklauseln an sächsischen Hochschulen einzuführen, entschlossen ab. Verteidigung ist gesamt-gesellschaftliche Aufgabe.

1.4. Berufsakademien

Die sächsischen Berufsakademien stehen vor dem Problem zu geringer Finanzmittel. Wir fordern daher, deren Ausfinanzierung nachhaltig zu verbessern um adäquates Lehrpersonal zu finden. Außerdem müssen Planstellen zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben geschaffen werden.

2. Innen- und Rechtspolitik

2.1. Polizei

Stärkung von Personal und Ausrüstung:

Damit die Polizei ihre Aufgabe erfüllen kann, benötigen Polizisten sowohl eine hervorragende Ausbildung und genügend dienstfähige Kollegen wie auch eine moderne technische Ausstattung, die sich an den aktuellen Problemen Sachsens orientiert. Polizisten dürfen daher nicht auf den privaten Zukauf von Ausrüstung angewiesen sein. Im Ländlichen Raum sollen mobile Polizeistellen geschaffen werden, die in Form eines kleinen Polizeibusses z.B. für eine Stunde als Anlaufstelle für die Bürger dienen sollen.

Keine Militarisierung der Polizei:

Der Hauptfokus der Polizei sollte darin liegen gefährliche Personen angriffs-und fluchtunfähig zu machen. Sprenggranaten sind dementsprechend keine Option und widersprechen klar unserem Leitbild der Polizei. Dagegen können Maschinengewehre in Ausnahmesituationen ein adäquates Mittel für Spezialeinheiten darstellen. Auch den Einsatz von Elektroschockwaffen (Tasern) lehnen wir aufgrund seiner potenziell stark gesundheits- und lebens-gefährdenden Wirkung für Herzpatienten ab.

Kameraüberwachung:

Die Kameraüberwachung soll gezielt an kritischen Positionen eingesetzt werden, um auf kriminelle Entwicklungen reagieren zu können. Eine flächendeckende Überwachung lehnen wir ab. Den automatischen Abgleich von personenbezogenen Daten (wie z.B. der Gesichtserkennung), sehen wir als keinen Beitrag zu mehr Sicherheit, sondern lediglich als einen Beitrag zum Überwachungsstaat. Eine automatische anlasslose sachsenweite Kennzeichenüberwachung lehnen wir ab.

Kontrollbereiche:

Kontrollbereiche, in welchem Grundrechte für Bürger eingeschränkt werden, lehnen wir entschieden ab. Dies ist nicht mit unseren Verständnis von Bürgerrechten vereinbar. Die Möglichkeit einer nicht-öffentlichen Bekanntgabe von Kontrollbereichen (heimliche Kontrollbereiche), ist insbesondere eine falsche Maßnahme in Bezug auf die Transparenz zwischen Staat und Bürger.

Aufenthaltsverbote und -gebote:

Aufenthaltsverbote sind für uns ein probates Mittel im Bereich der polizeilichen Standardmaßnahmen. Dagegen lehnen wir Aufenthaltsgebote aufgrund des ungleich massiveren Grundrechtseingriffes ab. Beide bedürfen nach unserer Auffassung zwingend eines richterlichen Vorbehaltes. Wir lehnen den Einsatz von elektronischen Fußfesseln ab. Fußfesseln sind weder technisch zur Zielerreichung geeignet noch insgesamt verhältnismäßig aufgrund des starken Eingriffs in die Bürgerrechte.

Überwachung von Kommunikation:

Die Überwachung privater Kommunikation sehen wir kritisch. Sie darf nur in Ausnahmefällen, nach sorgfältiger richterlicher Prüfung und unter Wahrung des Schutzes der Privatsphäre Dritter ermöglicht werden und erfolgen.

Alkoholverbote:

Wir lehnen Alkoholverbote für öffentliche Plätze generell ab. Diese lösen nicht die Probleme des unverantwortlichen Konsums von Alkohol, sondern verlagern nur ihre Lokalität.

Körperliche Untersuchungen und Blutproben:

Körperliche Untersuchungen und Blutproben im Rahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr lehnen wir ab. Diese sollen dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorbehalten bleiben. Eine Ausnahme bildet das Röntgen, welches wir auch außerhalb des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens als angemessen betrachten. Davon abgesehen reichen die bisherigen Kompetenzen der körperlichen Durchsuchung (Kleidung, Körperoberfläche, Körperhöhlen wie Mund und Ohren) für die Gefahrenabwehr aus.

Begriff der drohenden Gefahr:

Wir lehnen den Rechtsbegriff der drohenden Gefahr ab. Durch diesen sind massive Überwachungsmaßnahmen möglich, welche ohne konkreten Tatverdacht durchgeführt werden dürfen.

Kennzeichnungspflicht:

Jedem Polizeibeamten soll vor einem Einsatz eine wechselnde, temporäre Nummer zugeordnet werden, die deutlich erkennbar auf der Uniform angebracht wird. Diese Zuordnung soll für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden.

Bodycams:

Um die Transparenz auf Seiten der Polizei gegenüber dem Bürger zu verbessern und auch auf mögliches Fehlverhalten der Polizisten reagieren zu können, fordern wir die Einführung von Bodycams während der Durchführung von Polizeieinsätzen. Diese müssen klar erkenn-bar an der Uniform angebracht werden. Es sollen klare Regeln erarbeitet werden, wann die Bodycams zum Einsatz kommen dürfen und sollen, um Bürgern und Beamten Rechtssicherheit zu geben. Die daraus resultierenden Aufnahmen dürfen nur für den internen Ge-brauch zur Aufklärung zum Einsatz kommen, nicht aber für Schulungszwecke. Außerdem können die Aufnahmen auch verwendet werden um bei beobachteten Straftaten als Beweismittel zu dienen. Die Aufnahmen dürfen bis zu zwei Monate gespeichert werden.

Wachpolizei und die Sächsische Sicherheitswacht:

Um den momentanen Mangel an Polizeikräften zu bewältigen, erachten wir die Wachpolizisten und die Sächsische Sicherheitswacht, welche lediglich eine 12-wöchige Ausbildung absolviert haben, als eine falschen Schritt. Auch wenn sich deren Aufgabenfeld in erster Linie auf den Objektschutz konzentriert, erwarten wir für das Ausführen von hoheitlichen Befugnissen, eine umfassende polizeiliche Ausbildung. Dagegen erachten wir die Zuhilfenahme von privaten Sicherheitsdiensten zur Bewachung öffentlicher Gebäude als sinnvolle Maßnahme.

Einbruchsprävention:

Auch für die verbesserte Aufklärung von Einbruchsdelikten ist eine verbesserte personelle Ausstattung Grundvoraussetzung um Präsenz in gefährdeten Gebieten zeigen zu können. Hinzu kommt, aufgrund der vergleichsweise diffizilen Aufklärungsarbeit, eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit der Polizei über Maßnahmen des Eigentumsschutzes, die über einfache Maßnahmen der Sicherung, die Förderungsmöglichkeiten von Alarmanlagen beraten soll. Ein Baustein der Öffentlichkeitsarbeit sollen von der Polizei angebotene Sicherheitsseminare darstellen.

Moderne Präventionsmaßnahmen:

Die Bekämpfung von Kriminalität im Netz (Cyberkriminalität) muss fester Bestandteil einer modernen Ausbildung von Polizisten sein. Hierfür sollen die Sicherheitsbehörden auch für Experten (z. B. Informatiker) attraktiv sein, die keine reguläre Polizeiausbildung durchlaufen haben. Regelmäßige digitale Fortbildungen müssen im sächsischen Polizeibetrieb Pflicht werden. Die Methode des Predictive Policing begrüßen wir i.S. einer digitalisierten Verbrechensbekämpfung sehr, fordern aber die klare Beschränkung derselben auf aggregierten Daten, um Daten und Bürger vor staatlicher Überwachungswillkür zu schützen.

Jugendprävention:

Bei jugendlichen Intensivtätern lässt sich häufig eine Kumulation mehrerer Belastungsfaktoren feststellen. Perspektivlosigkeit ist eine zentrale Ursache von Kriminalität, gleichzeitig wird sie durch Stigmatisierung der Straffälligen verstärkt. Ziel umfassender Prävention muss sein, Chancen für diese Jugendlichen zu schaffen und somit den Teufelskreis zu durchbrechen. Bei Mehrfachtätern ist es notwendig, Schulen, Eltern, Jugendämter und Polizei besser miteinander zu vernetzen, um Informationen zusammenzutragen und damit gezielter reagieren zu können. Soweit vorhanden können Schulsozialpädagogen eine Koordinierungsfunktion übernehmen. Außerdem ist ein Vertrauensschüler durch den Schülerrat zu ernennen. Außerdem wollen wir Verbrechensprävention stärken, indem wir ein Zusammentreffen von Schülern mit ehemaligen Häftlingen ermöglichen, damit diese ihre Erfahrungen weitergeben können und damit potenziell gefährdeten Leuten auf den richtigen Weg führen können.

Strukturelle Reformen und Vernetzung:

Wir bekennen uns zur föderalen Organisation der Polizei in Deutschland, möchten aber gleichzeitig die wechselseitige Kommunikation und Kooperation des Landeskriminalamtes (LKA) des Freistaates Sachsen mit den LKÄ der umliegenden Bundesländern und der Nachbarstaaten Tschechien und Polen auszubauen und die gegenseitige Kompatibilität der Ausstattung bei Anschaffungen zu gewährleisten. Darüber hinaus muss die Terrorismusbekämpfung als drängende Schlüsselkompetenz und -aufgabe künftig in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskriminalamtes (BKA) fallen. Die zuständigen Abteilungen in den LKÄ und den lokalen Polizeibehörden, die hier bislang wesentlich in der Verantwortung stehen, sollen dem BKA nachgeordnet werden.

Schaffung eines Polizeibeauftragten:

Wir fordern die Einrichtung eines Polizeibeauftragten beim Sächsischen Landtag. Er soll Bürgern und Polizisten gleichermaßen als unabhängige Beschwerdestelle bezüglich polizei-bezogener Konfliktsituationen fungieren.

2.2. Asylpolitik

Wir treten für eine Asylpolitik ein, die auf Landesebene einen klaren Fokus auf das Ziel der Integration legt. Kriterium für erfolgreiche Integration ist für uns das Nachgehen einer sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigung oder anderweitige Selbstversorgung. Außerdem soll die bisher bestehende Residenzpflicht abgeschafft werden. Migranten jedoch nach Möglichkeit dezentral untergebracht werden um Lasten zu verteilen und Ghettoisierung zu vermeiden. Alle Kinder und Jugendlichen sollen einen initialen Sprachunterricht in Vorbereitungsklassen von bis zu drei Monaten bis zur Erreichung eines zu definierenden Mindestsprachniveaus absolvieren. Bei Erreichen dieses Niveaus sollen sie am regulären Klassenunterricht teilhaben. Für eine optimale Integration sollten maximal 15 Prozent der Schüler je Klasse einen Migrationshintergrund haben. Rechtsgültige Abschiebebescheide müssen zuverlässig und zeitnah vollstreckt werden.

2.3. Kirche und Staat

Reform des Religionsunterrichts:

Wir möchten den konfessionellen Religionsunterricht an staatlichen Schulen durch einen, alle Weltreligionen abbildenden, vergleichenden Religionsunterricht ersetzen. Der vergleichende Religionsunterricht soll eine Alternative zum Fach Ethik/Philosophie dar-stellen und mit diesem eine Wahlpflichtkombination bilden.

Restriktionen am Feiertag:

Wir finden das religiöse Restriktionen, keine Grundlage weltlicher Gesetze sein sollte. Daher fordern wir das Abschaffen der Tanzverbote am Totensonntag, Buß & Bettag und Karfreitag. Des Weiteren fordern wir eine Bürgerentscheid über die Abschaffung des Buß-und Bettages.

Öffentlichen Körperschaftsstatus der Kirchen beenden:

In einem weltanschaulich neutralen Staat ist die Ausübung von Religion Privatangelegenheit jedes einzelnen Bürgers. Folgerichtig müssen Religionsgesellschaften in Rechtsformen des Privatrechts umgewandelt werden. Sachsen soll sich über den Bundesrat für eine Grundgesetzänderung einsetzen.

Kirchensteuer und Verwaltungsgebühren abschaffen:

Die Kirchen in Deutschland verwalten ab sofort ihre Mitglieder selbst und sorgen – wie jeder andere private Verein auch – eigenständig für ihre Finanzierung über Mitgliedsbeiträge. Kirchensteuern, die das staatliche Finanzamt für die Kirchen eintreibt, werden abgeschafft. Die Zuständigkeit von Meldebehörde oder Amtsgericht bei Kirchenaustritten entfällt.

Keine religiösen Symbole in öffentlichen Einrichtungen:

In öffentlichen Einrichtungen gilt der Grundsatz weltanschaulicher Neutralität. Das bedeutet, dass religiöse Symbole (Kruzifixe u.Ä.) dort keinen Platz haben. Öffentlich Bediensteten soll es im Einklang mit der Religionsfreiheit gestattet sein, religiöse Symbole (wie z.B. Kopftuch) zu tragen, wobei Vollverschleierung nicht zu gestatten ist.

Kein eigenes Arbeitsrecht für Kirchen:

Wir sprechen uns für die Abschaffung des Arbeitsrechtes für Kirchen aus. Das staatliche Arbeitsrecht soll für alle Arbeitsformen in Deutschland gelten - auch für Kirchen.

2.4. Kommunale Selbstverwaltung stärken

Kooperation statt Zwangsfusionierung:

Insbesondere benachbarte Kommunen sollten noch stärker als bisher miteinander kooperieren. Eine stärkere Bündelung von Strukturen ist aufgrund der abnehmenden Bevölkerung und damit einer sinkenden Finanzausstattung der Kommunen grundsätzlich notwendig, um Synergieeffekte nutzbar machen zu können. Eine generelle Pflicht zu Gemeindefusionierungen für Kommunen unter 5000 Einwohnern lehnen wir klar ab. In jedem Fall darf eine Zentralisierung von Strukturen nicht zu einer nicht tragbaren Entfernung der kommunalen Dienstleistungen vom Bürger führen. Auch eine Gemeindefusionierung darf nicht zum Verlust gewachsener kommunaler Identität führen. Dies können in diesem Fall starke Ortschaftsräte gewährleisten. Welche Aufgaben Ortschaften übertragen bekommen, sollen die Kommunen selbst bestimmen können. Lediglich Aufgaben, die grundsätzlich dem Gemeinderat obliegen, dürfen nicht übertragen werden.

Finanzausstattung verbessern:

Unser Leitbild ist die finanziell starke und unabhängige Kommune. Diese muss selbstverständlich in der Lage sein ihre Pflichtaufgaben ohne externe Fördermittel erfüllen zu können und einen ausreichenden Spielraum für weitere freiwillige Aufgaben zu haben. Daher muss die Finanzausstattung der kommunalen Ebene nachhaltig verbessert werden. Wir sprechen uns für eine Umverteilung der Mittel aus der Umsatzsteuer aus. Wir wollen den Anteil der Kommunen am bisherigen Aufkommen der Umsatzsteuer von 2,2 Prozent auf 4,4 Prozent zu Lasten von Bund und Land verdoppeln.

2.5. Wahlrecht ab 16

Wir wollen die Partizipation junger Menschen an entscheidenden Wahlen stärken und diese stärker in den politischen Prozess einbinden. Daher fordern wir ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren auf Landesebene und auf kommunaler Ebene.

2.6. Bestattungswesen

Die Freiheit endet für uns nicht mit dem Tod. Wir sprechen uns für eine umfassende Reform des sächsischen Bestattungswesens aus. So soll es möglich werden, sterbliche Überreste nach erfolgter Kremierung (Asche in Urne) ohne Bindung an einen Bestatter mit nach Hause zu nehmen, auf dem eigenen Grundstück/im eigenen Garten zu bestatten, in der freien Natur zu verstreuen, eine Bestattung auf Friedhöfen/Friedwäldern zu veranlassen oder durch alternative Methoden (z.B. Raketenbestattung oder Diamantprägung) zu bestatten. Vor der Kremierung soll weiterhin der Einsatz von Bestattern erforderlich sein. Des Weiteren spricht sich die Jungliberale Aktion Sachsen für die Abschaffung aller Beschränkungen von Grabgestaltungen und -beschriftungen aus.

2.7. Drogenpolitik

Die Drogenpräventionsarbeit ist zu reformieren. Ausgehend von unserem Leitbild der Entkrimalisierung von Drogen nach dem portugiesischen Modell möchten wir die Drogenpolitik am Leitbild des selbstbestimmten Menschen orientieren und viel stärker auf Aufklärung und nicht auf Abschreckung setzen. Sie soll das Individuum befähigen, selbstständig und unter größtmöglicher Information, Konsumentscheidungen zu treffen. Wir wollen eine jugendgerechte und ausgewogene Aufklärungsarbeit durch die Einführung eines Drogenbusses etablieren, welcher den Freistaat bereisen soll und an Schulen, in Jugendeinrichtungen, in Problemgebieten, auf Festivals und in Diskotheken Aufklärungsarbeit leisten soll. Daran sollen auch Personen mitwirken, die selbst bereits häufig mit Konsumenten und Abhängigen in Kontakt getreten sind. Auch in sozialen Medien soll der Freistaat hier aktiv werden. Zudem sollen Anlaufstellen für Angehörige abhängiger Menschen sowie für Personen, die passiv unter Drogenkonsum in ihrem Umfeld leiden, geschaffen werden. Wir setzen uns für die Möglichkeit der Durchführung eines anonymen Drug Checkings durch stationäre staatliche Stellen und in dem mobilen Drogenbus ein. Dabei sollen weit verbreitete Drogen auf deren Reinheit getestet werden können. Angebote wie den Revolution Train, der überspitzt an Extrembeispielen vor den tödlichen oder fatalen, aber seltenen Enden von Drogenkarriere warnen und so abschrecken möchte, lehnen wir entschieden ab. Als Sofortmaßnahme bei der Entkriminalisierung von Cannabis fordern wir, dass das Land Sachsen seine Interpretation der geringen Menge gem. § 31a BtmG auf 75g (derzeit 6g, vgl. Berlin: 15g) erhöht und kommuniziert, diese Regelung stets anzuwenden.

2.8. Bauwesen und Immobilienmarkt

Bessere Anbindung statt sozialer Wohnungsbau:

Sachsen entwickelt sich zweigeteilt. Während die Großstädte stark wachsen, schrumpft der ländliche Raum. Die künstliche Vergünstigung der Großstädte durch sozialen Wohnungsbau und Mietpreisbremse verstärkt diesen Effekt weiter. Gerade die Marktkräfte sind es aber, die diese Auseinanderentwicklung abschwächen können. Der große Vorteil des ländlichen Raumes sind kostengünstige Immobilien und Mieten. Sachsen weist eine dichte Besiedelung auf. Das Immobilienangebot im Umland ist vorhanden. Es muss sichergestellt werden, dass dieses gut an die Großstädte angebunden wird. Dafür muss der ÖPNV mit attraktiven Taktzeiten ausgebaut werden, damit Metropolregionen entstehen können. Dadurch werden auch die Ballungszentren entlastet. Hierbei muss z.B. auch eine Gesetzesgrundlage für flexible Buslinien geschaffen werden wie sie bereits in Schorndorf probiert wurde.

Rückbauaktivitäten im Ländlichen Raum aufrechterhalten:

Die Leerstandsquoten durch den demographischen Wandel dürfen einen zu bestimmenden Zielwert, bei dem die wesentliche Stabilisierung der öffentlichen und privaten Immobilienvermögen als gesichert angesehen werden kann, nicht überschreiten. Dafür ist die Weiterführung und teilweise auch Ausweitung von Rückbauaktivitäten anzustreben. Dieses Konzept hat bereits in den letzten Jahrzehnten nach der Wiedervereinigung maßgeblich zur Verbesserung des Immobilienmarktes beigetragen und ist auch nach dem Gesichtspunkt der Reduzierung des Flächenverbrauchs sinnvoll. Diese müssen durch das Land weiter gefördert werden. In dieser Planung muss Wert darauf gelegt werden, für die Region oder den Ort wichtige Bausubstanz zu erhalten um das Gesicht der Orte auch zukünftig zu wahren.

Bauvorschriften vereinfachen:

Sachsen hat bundesweit die niedrigste Eigentümerquote. Unser Ziel ist die Steigerung der Eigentümerquote in Sachsen. Wir streben eine Vereinfachung des Bauordnungsrechts an. Ziel muss es sein, wieder kosteneffizientes Bauen zu ermöglichen. Dazu müssen alle geltenden Vorschriften hinterfragt werden und ein Schwerpunkt auf die Eigenverantwortung und die Möglichkeit der Selbstverwirklichung des Bauherrn gelegt werden.

2.9. Diskriminierung Homosexueller bekämpfen

Die Einführung der Ehe für Alle war ein großer Fortschritt für unser Ziel der Gleichstellung homosexueller Menschen. Dennoch erfahren Homosexuelle weiterhin Diskriminierungen - auch in unserem Freistaat. Wir fordern daher diese Diskriminierungen auch weiterhin entschlossen durch Aufklärungs- und Unterstützungsarbeit zu bekämpfen. Dieser Einsatz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

2.10. Verwaltung und Justiz modernisieren

Zukunftsfähigkeit der Sächsischen Verwaltung sichern:

Der demographische Wandel stellt auch die sächsische Verwaltung vor große Herausforderungen. Bereits 39 Prozent der Mitarbeiter in der Verwaltung sind im Alter zwischen 50 und 59 Jahren und werden perspektivisch aus dem Dienst ausscheiden. Um den absehbar starken Personalschwund vorzubeugen muss bereits mittelfristig neues Personal in größerer Anzahl als bisher eingestellt werden. Daran ist die Planung der Ausbildungszahlen auszurichten. Außerdem sind die Möglichkeiten der Digitalisierung für eine weitere Personalrationalisierung auszunutzen.

Justiz leistungsfähig erhalten:

Auch in der Justiz steht der Freistaat aufgrund der sehr homogenen Altersstruktur der Richter vor einer Pensionierungswelle bisher unbekannten Ausmaßes. Hier muss frühzeitig reagiert werden. Die Zulassungskriterien für das Richteramt müssen vor dem Hintergrund laufend überprüft werden. Neu zu ernennenden Richtern ist kein vorheriger Dienst bei der Staatsanwaltschaft abzuverlangen. Im Jurastudium soll die Ablegung einer Bachelorarbeit nach dem Bestehen der großen Scheine fakultativ angeboten werden.

Digitalisierung der Verwaltungsleistungen:

Zur Gewährleistung von Bürgernähe trägt eine Verwaltung bei, die hochwertige Serviceleistungen in digitaler Form anbietet. Da in Zukunft auch ältere und hochaltrige Menschen in der Lage sein werden, mit moderner Technik umgehen zu können, können digitale Angebote einen wesentlichen Beitrag gerade auch für den ländlichen Raum leisten. Die bereits bestehenden Möglichkeiten müssen umgesetzt werden. Neue Ideen wie eine digitale Bürgersprechstunde sollten zusätzlich implementiert werden. Verwaltungsverfahren und Antragsformulare sind nach Möglichkeit zu vereinfachen, Steuererklärungen möglichst anhand der Vorjahresdaten vorausgefüllt an den Steuerpflichtigen zu versenden. Des Weiteren muss es wieder möglich sein, Steuerschulden mit Bargeld zu bezahlen. Daneben muss ein Grundangebot stationärer Serviceleistungen bestehen bleiben, um auch die Bedürfnisse von Menschen abzudecken, die mit moderner Technik noch nicht adäquat umgehen können.

Digitalisierung der Arbeitsabläufe in der sächsischen Verwaltung:

Durch die zunehmende Digitalisierung wird dezentrales Arbeiten von zu Hause aus immer einfacher. Hier liegt gerade für den ländlichen Raum und dessen Pendler ein großes Potenzial. Die sächsische Verwaltung muss dabei in allen Bereichen, in denen es ohne Qualitätseinbußen möglich ist, vorangehen.

Informationsfreiheitsgesetz schaffen:

Eine moderne Verwaltung ist transparent. Wir wollen ein sächsisches Informationsfreiheitsgesetz verabschieden, damit jeder Bürger sich die entsprechenden Informationen auf allen Ebenen einholen kann. Einfache Auskünfte sind dabei kostenlos oder kostengünstig, ideal-erweise digital zu übermitteln.

Bürokratie abbauen:

Wir wollen Wirtschaft wie Bürger weiter von staatlicher und behördlicher Bürokratie entlasten. Dazu sind Genehmigungsfiktionen bei Anträgen und Regressansprüche bei Fristüberschreitungen seitens der Verwaltung einzuführen. Wo Unternehmen verpflichtet sind, für den Staat Daten zu erheben, ist diese Tätigkeit angemessen zu vergüten.

Ausgewogenes Standortkonzept für sächsische Behörden:

Das Standortkonzept der Landesregierung zur Verteilung der Landesbehörden muss auch weiterhin alle Landesteile Sachsens in ausgewogener Weise berücksichtigen. Neben dem Gebot der regionalen Fairness bieten diese gute Jobangebote, die ein wichtiger Pfeiler für den Arbeitsmarkt gerade im ländlichen Raum sind.

Der Landtag muss beim Fortschritt mit gutem Beispiel voran gehen:

Wir fordern die kommende Staatsregierung auf, einen umfassenden Zukunftsplan zu erstellen mit verbindlichen Zielen und Handlungsfeldern sowie verschiedenen damit in Zusammenhang stehenden Digitalisierungsprojekten in Bezug auf die Modernisierung des Landtages und der einzelnen Ministerien. Dieser umfasst die konsequente Digitalisierung jeglicher Verwaltungsprozesse.

2.11. Politischen Extremismus bekämpfen

Bürgergesellschaft stärken:

Die wirkungsvolle Bekämpfung extremistischer politischer Strukturen – gleichgültig von welchem Rand des Spektrums sie ausgehen mögen – kann nicht allein Aufgabe des Staates sein. Vielmehr muss sich eine lebendige, pluralistische Demokratie mit einer starken Bürgergesellschaft selbst gegen ihre Feinde verteidigen. Dazu gehört die Stärkung und Anerkennung des Ehrenamtes vor allem in der Jugendarbeit – sei es Sportverein oder politische Jugendorganisation. Auf dezentrale Strukturen kommt es an. Dies macht den Freistaat ins-gesamt und auch die ländlichen Regionen gerade für potenzielle Zuzügler und höherqualifizierte Menschen interessanter und lebenswerter.

Jugendarbeit stärken und zukunftsfähig machen:

Jugendarbeit ist – gerade in ländlichen Regionen – ein wichtiges Themenfeld im Rahmen der politischen Bildung und der Bekämpfung von extremistischen Strukturen. Die finanziellen Mittel sind dafür auch in Zukunft bereitzustellen. Bürokratische Hürden müssen abgebaut werden. Jungen Leuten, die gemeinsam etwas in eigener Verantwortung bewegen wollen, dürfen keine Steine in den Weg gelegt werden.

2.12. Umstrukturierung der Landesämter für Verfassungsschutz

Aus unserer Sicht sind funktionierende Geheimdienste für die Sicherheit von großer Bedeutung. Wir fordern die Auflösung der Landesämter für Verfassungsschutz und die Schaffung regionaler Dienststellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit Schwerpunktsetzung.

2.13. Rundfunkstaatsvertrag neu verhandeln

Wir wollen den Rundfunkstaatsvertrag neu verhandeln. Sachsen soll diesen in der bisherigen Form nicht weiter mittragen. Wir sprechen uns für eine spürbare Absenkung des Rundfunkbeitrags aus. Die öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich einzig am Informationsauftrag orientieren. Damit muss eine Senderstrukturverschlankung und die Privatisierung des ZDF einhergehen.

3. Wirtschaft und Finanzen

Ladenöffnungszeiten liberalisieren:

Die Entscheidung, ob und wann ein Geschäft geöffnet wird, muss im Ermessen der Händler liegen. Staatlich festgelegte Ladenöffnungszeiten wollen wir abschaffen. Bis dahin muss zumindest für Spätis eine rechtssichere Grundlage geschaffen werden, die es ihnen ermöglicht legal nachts ihre Läden zu öffnen. Gleichzeitig lehnen wir Sperrstundenregelungen für Restaurants und Vergnügungseinrichtungen ab.

Fachkräftemangel:

Der Fachkräftemangel, herbeigeführt durch regional starke Abwanderung und niedrige Geburtenraten in den letzten Jahrzehnten, stellt die sächsische Wirtschaft in sehr vielen Branchen übergreifend in den nächsten Jahren vor tiefgreifende Herausforderungen und droht die Wachstumschancen sächsischer Unternehmen erheblich zu hemmen und den Aufholprozess zu den alten Bundesländern zu stoppen. Es müssen alle vorhandenen Potenziale so effizient wie möglich aktiviert werden, unter anderem dadurch, dass wir Arbeitnehmern zur Weiterbildung fünf gesonderte Urlaubstage zur Verfügung stellen wollen. Nicht jeder muss studieren. Wir wollen die Ausbildungspolitik stärken und diese attraktiver gestalten (siehe oben). Langzeitarbeitslose dürfen dabei nicht vergessen sein und können unentdecktes Potential bieten und vielleicht eher in den Arbeitsmarkt integriert werden. Arbeitskräfte müssen auch in der Fläche gehalten und wenn möglich auch zusätzliche Arbeitskräfte und damit potenzielle neue Einwohner anlocken. Dabei muss aktiv um potenzielle Zuzügler und auch um nach der Wende abgewanderte Personen geworben werden. Eine Abwanderung von Unternehmen in Richtung der Großstädte muss verhindert werden. Da dies nicht ausreichen wird, müssen flankierend Migrationsangebote (wie z.B. mit Vietnam) ausgebaut werden und auf Bundesebene auf ein Einwanderungsgesetz mit kriterienbasierten Punktesystem hingewirkt werden.

Keine Frauenquote:

Eine Frauenquote lehnen wir für alle Bereiche der sächsischen Wirtschaft klar ab. Wir wollen Frauen ohne derart schwerwiegende staatliche Eingriffe stärken mehr Führungspositionen zu ergreifen.

Start-Ups als künftige Großunternehmen für Sachsen:

Sachsen ist geprägt durch eine vielfach zu kleinteilige Wirtschaftsstruktur, dem Fehlen von Unternehmenssitzen und damit einhergehend einer geringeren Produktivität. Entscheidungen über das Wohl und Wehe sächsischer Arbeitsplätze werden zu oft außerhalb von Sachsen getroffen. Ansiedlungsinitiativen müssen dennoch fortgeführt werden. Der Mittelstand muss beste Wachstumsbedingungen vorfinden. Wir wollen aber, dass neue hochinnovative Start-Up-Unternehmen in Sachsen ihr zu Hause finden, selbstbewusst den Markt erobern können ohne sich aufkaufen zu lassen und sich mittelfristig zu Großunternehmen entwickeln können. Innovative Forschung und Ausgründungen sowie mehr Risikokapital und Fördermaßnahmen können der Startpunkt sein. Im ländlichen Raum sollen potenzielle Existenzgründer mit der Aussicht auf günstige Büro- und Produktionsräume gelockt werden. Elon Musk und Mark Zuckerberg sollen einmal neidisch auf den Freistaat als Standort sein!

Unternehmensnachfolgen fördern:

Der demografische Wandel und die zunehmende Individualisierung von Lebensläufen führt dazu, dass Unternehmensnachfolgen und -übergaben in der eigenen Familie längst nicht mehr gesichert sind. Daher müssen Unternehmensnachfolgen außerhalb dieses Kreises ermöglicht werden. Eine stärkere regionale Vernetzung sowie eine bessere regionale Vermarktung der Unternehmensbörse Nexxt, die aus eben dieser Zielstellung gegründet wurde, können dazu beitragen.

Leuchtturmpolitik beenden:

Die Leuchtturmpolitik hat sich für die Zeit des anfänglichen Aufbaus des Freistaats nach den wirtschaftlichen Folgen der Nachwendezeit bewährt. Positive Folge dieser Politik der Bevorzugung der Großstädte ist deren derzeitige wirtschaftliche und kulturelle Blüte. Negative Folge dagegen ist der Strukturschwäche in der Fläche. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen auch für den ländlichen Raum attraktive Zukunftskonzepte zu entwerfen. Die Metropolen sind nun stark genug um auch ihr Umland an deren Erfolg teilhaben zu lassen.

Sonderwirtschaftszone Lausitz:

Der beschlossene Kohleausstieg stellt die Lausitz zum zweiten Mal nach der Wendezeit vor schwerwiegende Herausforderungen. Die Region wird zum Sonderopfer einer staatlichen planwirtschaftlichen Energiepolitik. Dies ist vor dem Hintergrund des Gleichheitsaspektes nicht zumutbar ohne die Möglichkeit der Schaffung neuer Strukturen. Staatliche Institutionen werden dies nicht allein durch Planung und der Zurverfügungstellung von Steuergeldern für Infrastruktur leisten können. Wir wollen eine Sonderwirtschaftszone Lausitz einrichten, die Steuererleichterungen, mildere Gesetze, schnellere Planungsverfahren als im Rest des Landes bietet damit die Marktkräfte der Region eine neue Perspektive geben können.

Bergbau im Erzgebirge:

Wir unterstützen die neuen Pläne zur Wiederaufnahme des Bergbaus aufgrund der auf dem Weltmarkt erhöhten Nachfrage ausdrücklich.

Tourismus und Kultur:

Der Freistaat bietet vielerorts kulturelle und natürliche touristische Schätze. Manche von ihnen sind derzeit überregional noch viel zu unbekannt und harren einer stärkeren touristischen Erschließung. Oft fehlen vor Ort die Mittel und die Fantasie für ein besseres Marketing. Diese müssen stärker mit den Tourismusangeboten in den Ballungsräumen vernetzt werden. Zudem hören die Tourismusregionen nicht an Sachsens Grenzen auf. Eine stärkere Zusammenarbeit mit den Nachbarländern ist auch hier unabdingbar. Das sächsische Kulturraumgesetz ist bundesweit einmalig und vorbildlich, da es den Kulturräumen subsidiär ermöglicht über die Kulturförderung zu entscheiden. Durch dieses wurde es möglich, in den Regionen bedeutsame Kultureinrichtungen zu erhalten und zu fördern. Es muss genau wie die kommunale Pflichtaufgabe Kultur erhalten bleiben.

Schlösser und Industriekultur:

Sachsen als Kulturland weist neben Thüringen mit die höchste Schlösserdichte Europas auf. Leider sind viele kulturell bedeutsame Bauwerke vom Verfall bedroht. Dieser würde einen großen unwiederbringlichen kulturellen Verlust darstellen. Vielfach wurden Schlösser an private Investoren verkauft, die die Schlösser ungenutzt lassen. Den weiteren Verfall dürfen wir als Kulturland nicht weiter hinnehmen. Denkmalschutzauflagen müssen in Teilen auf Verhandlungsbasis reduziert werden dürfen. Bauherren muss stärker Vertrauen statt Kontrolle entgegengebracht werden. Das Schlösserland Sachsen hat leider bisher nur einzelne herausragende Schlösser gerettet und vermarktet. Wir schlagen die Errichtung eines sächsischen National Trusts nach britischem Vorbild vor. In Großbritannien ist dieser eine gemeinnützige Organisation mit vielen privaten Mitgliedern, die sich die Aufgabe gestellt hat, die Denkmäler durch private Mitgliedsbeiträge, unbezahlte Arbeit der Mitglieder, Spenden, Erbschaften und Tourismuserträgen zu finanzieren.

Zweitwohnsitzsteuern:

Wir sprechen uns gegen die Erhebung von Zweitwohnsitzsteuern in Sachsen aus. Das Sächsische Kommunalabgabengesetz ist dahingehend zu überarbeiten.

Immobilienkauf erleichtern - Grunderwerbssteuer senken:

Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich für eine preisgünstige sowie attraktive Ausgestaltung des sächsischen Immobilienmarkts aus. Staatlichen Hürden für den Erwerb und die Schaffung von Wohneigentum wollen wir durch eine umfassende Überprüfung bürokratischer Regularien und fiskalischer Lasten begegnen. Der Freistaat Sachsen soll sich daher in einem ersten Entlastungsschritt für die Abschaffung der Grunderwerbssteuer (GrEst) für die erste, selbstgenutzte Immobilie sowie für eine Erhöhung des GrEst-Freibetrags auf 500.000€ einsetzen.

Haushalt zukunftsfähig gestalten:

Sachsens Landeshaushalt weist seit längerer Zeit die höchste Investitionsquote von allen Bundesländern auf. Diese wollen wir weiter ausbauen um den Freistaat zukunftsfähig zu machen. Der Trend zu immer umfangreicheren Haushalten muss unserer Ansicht nach hinterfragt werden. Einsparungsmöglichkeiten an konsumtiven Ausgaben sind in allen Bereichen zu ergreifen.

Finanzausgleichsumlage für reiche Kommunen abschaffen:

Die Finanzausgleichsumlage für reiche Kommunen ist leistungsfeindlich, setzt die falschen Anreize und ist daher abzuschaffen.

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge:

Wir setzen uns für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Straßenbau ist eine hoheitliche Aufgabe und muss von den Kommunen getragen werden, ohne private Anwohner unverhältnismäßig finanziell zu belasten.

4. Digitalisierung und Verkehr

Digitalisierung auf allen Ebenen:

Wir wollen Sachsen auf allen Ebenen digitalisieren und mit Breitband ausstatten. Schulen und Berufsschulen müssen raus aus der Kreidezeit, damit sie digitale Lernmethoden anwenden können. Damit einhergehen muss für die Lehrer die Schaffung eines umfangreichen Weiterbildungsangebotes. Die Hochschulverwaltung muss ermöglichen, dass jeder Verwaltungsakt an den sächsischen Hochschulen auch digital durchgeführt werden kann und dass einheitliche Online-Angebote für den Lehrbetrieb geschaffen werden. Die sächsische Verwaltung muss zum bürgerfreundlichen effizienten digitalen Dienstleister werden. Zudem ist eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für die Wirtschaft in Sachsen und besonders im ländlichen Raum entscheidend, um Homeofficearbeit und Start-Up-Gründungen zu ermöglichen. Funklöcher müssen dringend geschlossen werden. Wir wollen Sachsen zur Modellregion für autonomes Fahren machen. Dazu wollen wir den Aufbau des Mobilfunknetzes, ins-besondere mit Hilfe der neuen 5G-Technologie, entlang von Fernbahnstrecken, Bundesautobahnen und Bundesstraßen beschleunigt vorantreiben.

Der umfangreiche Planungsaufwand bringt die Kapazitäten der Kommunen an den Rand ihrer Möglichkeiten. Daher soll der Freistaat die Planung des Ausbaus übernehmen.

Mopedführerschein ab 15:

Wir fordern den dauerhaften regulären Erwerb des Führerscheins für Kleinkrafträder ab 15 Jahren um Jugendliche private Mobilität zu ermöglichen.

KfZ-Führerschein - Begleitetes Fahren ab 16:

Die Erfolge beim “Führerschein mit 17” nehmen wir zum Anlass, um den nächsten logischen Schritt zu gehen: Wir möchten das Alter zum Führerscheinerwerb ein weiteres Jahr herab-setzen.

Umbenennung Flughafen Leipzig/Halle:

Als Anteilsinhaber soll der Freistaat auf eine Umbenennung des Flughafens Leipzig/Halle in Hans-Dietrich-Genscher-Flughafen hinwirken.

Schienenverkehr:

Im Schienennetz besteht großer Ausbaubedarf. Wir wollen alle drei Großstädte zu attraktiven Metropolregionen ausbauen, genau wie es in Leipzig mit dem Citytunnel bereits gut begonnen wurde. Wir fordern einen zügigen Ausbau und die Elektrifizierung der Strecken Dresden-Görlitz und Chemnitz-Leipzig. Außerdem unterstützen wir den schnellen Ausbau der Hochgeschwindigkeitsstrecke von Dresden nach Prag.

Straßenbau:

Der Straßenauf- und ausbau ist weitgehend abgeschlossen. Ein wichtiges Ausbauprojekt welches wir fordern ist der dreispurige Ausbau der A4 von Dresden bis Görlitz. Ansonsten muss in den nächsten Jahren muss die Erhaltung der Infrastruktur im Fokus stehen um Investitionsrückstände gar nicht erst entstehen zu lassen. Außerdem ist der letzte noch fehlende Abschnitt der Autobahn zwischen Leipzig und Chemnitz endlich fertigzustellen.

Verkehrsverbünde zusammenführen:

Wir setzen uns für eine Zusammenlegung der bisher bestehenden fünf Verkehrsverbünde zu einem sächsischen Verkehrsverbund zur Kostensenkung und Erhöhung der Kundenfreundlichkeit durch die Schaffung einheitlicher Tickets ein. Voraussetzung dafür ist die Schaffung einer tragfähigen und die Situation nicht verschlechternden Lösung mit dem sachsen-anhaltinischen Teil des MDV um die Region Halle.

Messmethoden gegenüber EU-Recht nicht verschärfen:

Wir sprechen uns klar gegen Fahrverbote für private und gewerblich genutzte Pkw in sächsischen Innenstädten aus. Die Anwendung strengerer Messvorschriften (direkt am Fahrbahnrand) als die im EU-Recht vorgesehenen lehnen wir ab.

5. Umweltpolitik und Energie

Drei Prozent Wildnis für Sachsen:

Artenschutz gelingt am besten in von Menschenhand unberührten Regionen. Wir streben an, drei Prozent der Landesfläche des Freistaates nach dem Vorbild der deutschen 2% Wildnis-Initiative als natürliche Wildnis zu deklarieren.

Artenvielfalt fördern und regionale Verantwortung stärken – für ein nachhaltiges Sachsen:

Der Freistaat und dessen Kommunen tragen große Verantwortung für den regionalen Artenschutz. Kommunale und sächsische Initiativen zur Ausweitung von Dachbegrünung und Urban-Gardening-/Kleingartenflächenstrukturen begrüßen wir daher ausdrücklich. Im Kontext des ländlichen Raumes befürworten wir lokale Selbstverpflichtungen zur flächenanteiligen Vorhaltung von Wildwiesen. Insbesondere im Kontext der Landwirtschaft setzen wir in erster Linie auf Aufklärung und Eigeninitiative, wissen jedoch auch um die Notwendigkeit punktueller politischer Korrekturen in gebietsbezogenen Interessenskonflikten. Maßnahmen hierfür sind unter breitem Einbezug der Öffentlichkeit, etwa von Bürgerinitiativen, Unternehmen und Vereinen in jedem Einzelfall abzuwägen und laufend zu evaluieren. Die Wiederherstellung von Feldrainen als artenreiche Biotope begrüßen und empfehlen wir.

Für eine durchdachte Wolfsansiedlungsstrategie:

Die natürliche Wiederansiedlung von ehemals heimischen Raubtieren wie der deutschwest-polnischen Wolfspopulation begrüßen wir als Beitrag zur Artenvielfalt, erkennen aber auch den dringenden Reformbedarf zum Schutz von Bevölkerung und heimischer Weidewirtschaft, um ein konfliktarmes Nebeneinander zu ermöglichen. Hierfür fordern wir eine bundeseinheitliche Lockerung des rigiden Wolfsschutzes zugunsten eines dreigliedrigen Wolfsmanagements, das in sog. „Schutzareale“ in natürlichen Habitaten, bestandskontrollierende aber prinzipiell tolerierte „Managementareale“ in Übergangsbereichen und besiedelte bzw. weidewirtschaftlich genutzte „Problemareale“, in denen das Vorhandensein von Wölfen nicht toleriert wird, unterteilt. Für eine präzise Untersuchung dieser Gebiete sowie einen effektiven Interessenausgleich zwischen Naturschutz und Tierhaltung soll ein jährlicher Bericht über den Ist-Stand der hiesigen Wolfspopulationen erstellt und die Kooperation mit den Nachbarländern Tschechien und Polen verstärkt werden. Bioinvasive Schädlinge wie der Waschbär oder Mink sind im Landesjagdrecht zum Abschuss freizugeben.

Sachkunde- und Schulgartenunterricht:

Den Freistaat Sachsen halten wir, sofern möglich, zu einer Sicherstellung ökologischer Lehrinhalte im Programm des Sachkundeunterrichts sowie der Aufrechterhaltung der mancherorts existierenden Grundschulgartenpflege zur kindlichen Sensibilisierung für ein nach-haltiges Denken und Handeln an. Dabei soll ein gewisser Anteil an insekten- und hierbei insbesondere bienenfreundlichen Blühpflanzen sowie Wildwiesen innerhalb der Schulgärten sichergestellt und in Form von Lehrbiotopen nutzbringend didaktisch verwendet werden.

Einsatz insektenfreundlicher Beleuchtungsarten:

Wir setzen uns für die sukzessive Umrüstung von Straßen- und Gebäudebeleuchtungen des Freistaates auf insektenfreundliche und weniger lichtverschmutzende Nachtbeleuchtungsvorrichtungen (LEDs) ein und erachten diese als eine förderungwürdige technologische Innovation.

Flächenversiegelungen reduzieren:

Marode Flächenfeldversiegelungen, etwa durch Brachstraßen und Immobilien, sollen durch Rückbauvorhaben sukzessive abgebaut werden.

Gentechnik statt “Gift”:

Wir möchten die Entwicklung und Anwendung gentechnisch modifizierter Pflanzen auf Sachsens Feldern ausbauen. Dabei versprechen wir uns große Chancen zur Verringerung von Nitrateintrag durch Düngung und den Einsatz von Pestiziden.

Gewässerpflege:

Sächsische Gewässerpflege soll künftig verstärkt mit Augenmaß und Hand in Hand mit den Kommunen durchgeführt werden. Die Herstellung oder Beibehaltung der Durchlässigkeit für Wanderfische muss dabei eine Priorität sein. Weiterhin ist die Wasserqualität langfristig weiter zu verbessern. Hierbei sollen insbesondere Angelvereine als Kooperationspartner fungieren und entsprechend mit Expertise zur Seite stehen. Sachsen hat, trotz deutlicher Verbesserungen seit der Wiedervereinigung, insbesondere im Bereich der Fließgewässer die schlechteste Gewässerqualität aller deutschen Bundesländer und hinter Malta die zweitschlechteste Europas. Dies resultiert vor allem aus erheblichen DDR-Folgeschäden, die über Jahrzehnte im Boden nachwirken. Wir fordern ein besseres Monitoring der Nitratbelastungen. Dazu ist die Zahl der Messstellen im Freistaat stark auszubauen. Außerdem streben wir die Verringerung des Nitrateintrags an (siehe auch: Gentechnik statt „Gift“). Hier können auch die Digitalisierung und die Einrichtung von „5G an jeder Milchkanne“ (Smart-farming-Technologien) einen entscheidenden Beitrag leisten. Bei langfristig ausbleibenden Verbesserungen ist die Einrichtung eines Zertifikatehandelssystems und die Ausgabe von Verschmutzungszertifikaten zu prüfen. Ein wachsendes Problem stellt der Eintrag pharmazeutischer Stoffe in das Grundwasser da. Wir fordern eine wissenschaftlich fundierte Festlegung von Grenzwerten anhand gesundheitlicher Schädigungsprognosen. Wir fordern die Wiederverpflichtung der Apotheken zur Rücknahme von Altmedikamenten. Wir streben so-weit möglich einen natürlichen Hochwasserschutz an, da natürliche Überflutungszonen und weniger künstliche Flussbegrenzungen die Hochwassergefahr deutlich senken können. Aufgrund der gewachsenen Kulturlandschaft und Infrastruktur (u.a. Brücken) müssen diese Ge-biete regelmäßig überprüft und gepflegt werden.

Technologieoffener Energiemarkt statt Energie-Planwirtschaft:

Wir sprechen uns gegen die Subvention bestimmter Energieträger und die planwirtschaftliche Vorgehensweise beim Ausstieg aus bestimmten Technologien (Kernenergie, Kohle) wie derzeit in der Lausitz aus. Wir unterstützen einen technologieoffenen Ansatz in Kombination mit einem internationalen Zertifikatehandel in allen Bereichen, um die externen Effekte des CO²-Ausstoßes wirksam zu erfassen. Für den Neubau von Windrädern sprechen wir uns für den Einsatz der 10H-Abstandsregel aus.

Nuclear Pride:

Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich für eine offene Auseinandersetzung mit den positiven Implikationen nuklearer Energiewirtschaft aus und erkennt an, das Kernkraft einen großen Beitrag zur Deckung der Grundlast- und Prozesswärmeversorgung bei gleichzeitiger Reduktion der CO2-Emissionen leisten kann.

6. Sozialpolitik

Wahlfreiheit verlangt flexible Kinderbetreuung:

Wir setzen uns dafür ein, dass sich Kindertageseinrichtungen und die öffentlich geförderte Kindertagespflege mit ihren Öffnungszeiten stärker an der konkreten Lebenssituation der Eltern orientieren. Die Kommunen sollen stärker den Ausbau der Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen fördern. Wir streben die Erweiterung beschäftigungsnaher Betreuungslösungen an. Die Einrichtung von Betriebskindergärten soll erleichtert und die finanzielle Förderung fortgeführt werden. Wir wollen zur finanziellen Unterstützung der Kinderbetreuungsangebote die Landespauschale angemessen erhöhen. Ziel muss es sein, eine faire Drittelfinanzierung zwischen Land, Kommunen und Eltern herzustellen. Träger, die längere Öffnungszeiten (nach 18 Uhr oder am Wochenende) anbieten, sollen eine um einen Zuschlag erhöhte Landespauschale erhalten.

Abschaffung des Landeserziehungsgeldes:

Wir sprechen uns gegen die staatliche Subventionierung jener Eltern aus, die sich entscheiden ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr häuslich zu betreuen. Das Landeserziehungsgeld gehört daher abgeschafft.

Sächsischer Inklusionsplan:

Wir bekennen uns klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und fordern die Landesregierung auf, endlich einen Inklusionsplan auf den Weg zu bringen.

Physische Barrierefreiheit:

Nur Barrierefreiheit ermöglicht eine Teilhabe am öffentlichen Leben für alle Menschen. Im Zuge von Renovierungsarbeiten in öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Personennahverkehr sowie bei Stadtsanierungen sind behindertenfreundliche Verordnungen umzusetzen. Dabei ist ein gesundes Augenmaß zwischen Haushaltsdisziplin und Umsetzung der Verordnungen anzuwenden und auf den kommunalen Inklusionsplan zu achten. Menschen mit entsprechenden Beeinträchtigungen müssen bei kommunalen Wohnungsgenossenschaften Zuweisungsvorrang erhalten. Bei diesen sind Zubehörräume und Erdgeschosswohnungen möglichst barrierefrei auszugestalten.

Barrierefreie Kommunikation:

Behörden müssen öffentliche Dokumente kostenlos und weitestgehend nach dem „Web Content Accessibility (WACG) 2.0“ des W3C zur Verfügung stellen. Des Weiteren müssen Apps zur Erleichterung des Alltags (z.B. wheelmap.org) verbessert und stärker kommuniziert werden. In Rundfunkstaatsverträgen sind gesetzliche Regelungen festzuschreiben, die den verbindlichen Ausbau untertitelter Sendungen sowie umfassendere Hörfassungen für Blinde enthalten. Auf der Vorbildrolle des MDR muss aufgebaut werden. An weiterführenden Schulen sollen optionale Kurse zum Erlernen der Gebärdensprache angeboten werden. Hier ist es denkbar im Rahmen erster Pilotprojekte Erfahrungen zu sammeln, die zukünftigen Ganztagsangeboten/ Arbeitsgemeinschaften als Vorbereitung dienen können.

Inklusion in Schulen:

Wir streben die bestmögliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Betrieb der Regelschulen, unter Maßgabe der größten individuellen und erfolgreichen Förderung des Kindes, an. Maximale Lernerfolge können dabei nur durch kleinere Klassengrößen in Regel-schulen und Doppelbesetzung von Lehrkräften in inklusiven Klassen erreicht werden. Ein einhundertprozentige Beschulung in Regelschulen halten wir mittelfristig für nicht realistisch und lehnen aufgrund der oftmals wertvollen Arbeit die vollständige Abschaffung der Förder-schulen ab. Dennoch sprechen wir uns dafür aus, dass Eltern ein freies Wahlrecht über die Schulform ihres Kindes haben, und dafür die entsprechende Verantwortung tragen. Alle Lehrkräfte von Regelschulen sind bei der Ausbildung beziehungsweise bei Weiterbildungen für die besonderen Anforderungen von inklusiver Beschulung zu sensibilisieren. Behindertenwerkstätten empfinden wir als sinnvoll, lehnen es allerdings ab wenn dort das Element des Förderns hinter wirtschaftlichen Effizienzgedanken zurücksteht. Eine Arbeit in einer Behindertenwerkstatt darf nicht die einzige Zukunftsperspektive darstellen. Maxime muss eine weitestgehende Integration am regulären Arbeitsmarkt sein, was zum Beispiel durch Kooperationen mit ansässigen Handwerksbetrieben oder ausbildungsbegleitenden Förderungsmaßnahmen unterstützt werden kann.

Frauen- und Männerhäuser finanziell sichern:

Frauen- und Männerhäuser leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Frauen und Männern vor familiärer Gewalt oder Menschenhandel. Wir wollen diese Angebote stärker ausbauen und finanziell sichern. Sachsen ist hierbei ein Vorreiter da es auch Schutzräume für Männer anbietet.

Menschenhandel unterbinden:

Wir machen uns stark für eine wirksamere Bekämpfung des Menschenhandels, gerade zum Zwecke der Prostitution. Eine Einwohneruntergrenze für den Betrieb eines Bordells in Sachsen sehen wir dafür aber nicht als sinnvolle Maßnahme an.

Ärztemangel bekämpfen:

Der Ärztemangel stellt gerade in ländlichen Gebieten ein Problem dar. Es müssen Strukturen wie Ärztehäuser und Gemeinschaftspraxen vorgehalten werden, die für Ärzte die Niederlassung in diesen Regionen attraktiver gestalten. Dazu gehört die Vergütung der Anfahrts- und Wegekosten. Das geschaffene Landarztstipendium in Höhe von 1000 Euro ab dem ersten Semester bei Verpflichtung nach dem Studium sechs Jahre in einer Bedarfsregion zu arbeiten, begrüßen wir. Die Chancen der Digitalisierung müssen auch in diesem Bereich genutzt werden. So sind Online-Sprechstunden eine sinnvolle Ergänzung im Kampf gegen den Ärztemangel.

Pflegeangebot in der Fläche:

Wir wollen keine Zentralisierung von Pflegeheimen nur in den größeren Städten, sondern die wohnortnahe Pflege vor Ort.

Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen:

Gleichzeitig müssen die Angebote insbesondere für ältere Menschen auch in die Fläche gehen. Sei es durch das Modell der Bürgerläden, in denen etwa Dienstleistungen von Krankenkassen, Sparkassen oder Gemeindeämtern gebündelt werden können, oder durch die stärkere Nutzung digitaler Angebote wie z.B. Lieferdiensten von Supermärkten.

Obdachlosigkeit entgegenwirken:

Obdachlosigkeit entgegenwirken ist in einer sozial verfassten Gesellschaft eine Grundaufgabe. Wir werden eine Bedarfsanalyse zur Situation der Obdach- und Wohnungslosen in Sachsen in Auftrag geben, um deren Bedürfnisse und Herausforderungen genau einschätzen zu können. Mit diesen Ergebnissen werden wir passende Hilfsangebote in städtischen und ländlichen Regionen unterbreiten. Die bloße Verwaltung des Ist-Zustandes ist einer sozial verfassten Gesellschaft wie dem Freistaat Sachsen unwürdig.

Sozialgesetzgebung in Sachsen übersichtlicher gestalten:

Die Sozialgesetzgebung im Landesbereich ist derzeit unübersichtlich. Bis auf das gesondert zu erlassende Landespflegegesetz sind die Regelungen im Sächsischen Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch zusammenzufassen.

Angestellte im Sozial und Erziehungsdienst:

Um die Wertschätzung dieser Berufsgruppe zu erhöhen gilt es die oberen Klassen, vor allem mit Personalverantwortung, in ihrer Entlohnung mehr von den anderen abzusetzen und ähnlich wie es bei den Lehrern ist, Angestellten vier Wochenstunden zur Vorbereitung zur Verfügung zu stellen.

Echte Gleichstellung statt gendergerechte Sprache:

Wir setzen uns gegen jegliche Form sachfremder Segregation ein. In Bezug auf geschlechtergerechte Sprache lehnen wir einen Zwang zur Verwendung von sprachlichen Konstrukten wie z.B. dem Binnen-I, dem Gender Gap oder substantivierten Partizipien („Studierende“) ab.

7. Sachsen und die EU

Kohäsionspolitik:

Die EU-Fördermittel aus den Programmen EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und ELER (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes) haben in den vergangenen Jahren bereits vielfältige Projekte zur Sanierung der Infrastrukturen und des Immobilienbestandes im ländlichen Raum unterstützt. Die Programme sind beizubehalten und verstärkt zu nutzen. Um die Mittelabrufung zu verbessern, sollen die Beantragung der Mittel und die Dokumentationspflichten vereinfacht werden. Wo dies nicht möglich ist muss die Verwaltung als bürgerfreundlicher Dienstleister bei der Beantragung tatkräftig unterstützend wirken. Für jede Förderperiode hat jeder Mitgliedstaat und auch jedes Bundesland die Möglichkeit, in einem Entwicklungsplan Prioritäten zu formulieren um die Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes zu erhöhen. Hierbei ist ein Schwerpunkt auf die genannten Herausforderungen und Maßnahmen wie den Umbau der Infrastruktur und den Rückbau verschiedener Immobilien zu legen. Im Falle sinkender Mittel in der nächsten Förderperiode ab 2021 muss der Freistaat über einen Ausgleich fehlender Mittel nachdenken.

Verständigung mit Polen und Tschechien stärken:

Besseres gegenseitiges Verstehen ist das Fundament für ein größeres Miteinander mit unseren Nachbarländern. In den Grenzregionen soll polnisch und tschechisch als zweite Fremdsprache in möglichst vielen Schulen angeboten werden.

Zusammenarbeit in Grenzregionen:

In allen Bereichen ist in Grenzregionen eine Zusammenarbeit mit den benachbarten Kommunen aus den Nachbarländern Polen und Tschechien zu prüfen. Wenn Orte näher an einer größeren tschechischen oder polnischen Kommune liegen als an einer deutschen dann ist das sinnvoll. Hierfür sind die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit zu erweitern. Dies ist zweckmäßig, kann die Effizienz der Leistungen steigern, kosten sparen und fördert den europäischen Gedanken. Grenzen werden dadurch in den Bereichen irrelevant. Es sollten in diesem Falle Bemühungen stattfinden, Fördermittel aus dem EU-Programm Interreg A für grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu nutzen.

8. Sportpolitik

Internationale Wettbewerbe in Sachsen:

Wir befürworten sämtliche Initiativen internationale Wettbewerbe nach Sachsen zu holen, unabhängig von Sportart und Teilnehmern. Neben den positiven wirtschaftlichen Aspekten ist es wichtig sich dauerhaft nach außen als gastfreundliches und offenes Land zu präsentieren. Dadurch kann auch das Interesse am Sport und die Motivation der Sportler gesteigert werden.

Stärkung der Trainingswissenschaften:

Wir wollen die Trainingswissenschaften z.B. an der Universität Leipzig stärken. Um Synergieeffekte zu nutzen ist die Möglichkeit einer räumlichen Nähe von praktizierten Leistungssport und leistungssportrelevanten akademischen Disziplinen zu prüfen.

Landesweiter Aktionsplan Sport:

Wir setzen uns für die Schaffung eines landesweiten Aktionsplan Sport in Kooperation von Schulen, Hochschulen, Unternehmen, Politik und Vereinen ein, um integratives Potenzial, beispielsweise für Menschen mit Migrationshintergrund, des Breitensports verstärkt nutzen zu können und dem zunehmend ausufernden Problem des Übergewichts entgegenzuwirken.

Einbindung von Vereinen in den Sportunterricht:

Die Kooperation von Schulen und Kindergärten sowie die Einbindung von Vereinen in den Sportunterricht soll gestärkt werden. Dadurch können Talente frühzeitig gesichtet und gefördert werden.