Produktplatzierung in Medien (40. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Version vom 17. Februar 2015, 15:16 Uhr von Christoph (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Jungliberalen lehnen ein grundsätzliches Verbot von Produktplatzierungen in Medien ab. Bei der zunehmenden Verschmelzung von Werbung und redaktionellen Be…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Jungliberalen lehnen ein grundsätzliches Verbot von Produktplatzierungen in Medien ab. Bei der zunehmenden Verschmelzung von Werbung und redaktionellen Beiträgen müssen Verbraucher jedoch zwischen Inhalt und Werbung unterscheiden können, Produktplatzierung muss für den Verbraucher nachvollziehbar sein. Nach Ansicht der Jungliberalen sind die Reglementierungen für Produktplatzierung in Medien jedoch auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Werbung und Produktplatzierung gehören nicht zum Grundversorgungsauftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks und sind für diesen grundsätzlich abzulehnen. Produktplatzierung in Unterhaltungssendungen des Privatfernsehens oder in Kinofilmen muss durch Nennung der Sponsoren im Filmabspann kenntlich gemacht werden.

Die Jungliberalen sprechen sich jedoch entschieden gegen die Unterbrechung von Filmen sowie gegen Untertitel als Mittel zur Kenntlichmachung von Produktplatzierung aus. Schleichwerbung in jeglicher Form lehnen wir ab. In den Printmedien stellt die Themenplatzierung in Form von redaktionellen Beiträgen ein nicht zu vernachlässigendes Problem dar. Die Unabhängigkeit von Redaktionen muss weiterhin gewahrt werden. Die Jungliberalen fordern daher, diese vermeintlich redaktionellen Beiträge stärker als bisher als Themenplatzierung kenntlich zu machen.

Deshalb halten wir einen Werbehinweis auf jeder entsprechenden Seite in mindestens der gleichen Schriftgröße, in der der redaktionelle Beitrag gedruckt ist, für unerlässlich. So genannte Experten, die in Nachrichten oder Ratgebersendungen zu bestimmten Themen befragt werden, jedoch keine unabhängige Meinung vertreten, da sie im Auftrag eines Unternehmens sprechen, müssen auch im Untertitel mit dem jeweiligen Firmennamen vermerkt werden. Teilhabe an Medien, insbesondere von politischen Parteien, muss nach Ansicht der Jungliberalen stärker als bisher offen gelegt werden. Die Teilhaber müssen im Impressum beziehungsweise Videotext genannt werden.