Schülersprecher direkt wählen (39. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Jungen Liberalen fordern dazu auf, die Schülersprecher direkt wählen zu können. Das sächsische Schulgesetz ist in § 53 Absatz 3 dahingehend zu ändern…“)
(kein Unterschied)

Version vom 17. Februar 2015, 22:59 Uhr

Die Jungen Liberalen fordern dazu auf, die Schülersprecher direkt wählen zu können. Das sächsische Schulgesetz ist in § 53 Absatz 3 dahingehend zu ändern. Ob sich die Schüler einer Schule dann dafür aussprechen, den Schülersprecher direkt oder indirekt zu wählen, liegt in ihrer Entscheidungshoheit.