Schülersprecher direkt wählen (39. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Die Jungen Liberalen fordern dazu auf, die Schülersprecher direkt wählen zu können. Das sächsische Schulgesetz ist in § 53 Absatz 3 dahingehend zu ändern. Ob sich die Schüler einer Schule dann dafür aussprechen, den Schülersprecher direkt oder indirekt zu wählen, liegt in ihrer Entscheidungshoheit.
Die Jungen Liberalen fordern dazu auf, die Schülersprecher direkt wählen zu können. Das sächsische Schulgesetz ist in § 53 Absatz 3 dahingehend zu ändern. Ob sich die Schüler einer Schule dann dafür aussprechen, den Schülersprecher direkt oder indirekt zu wählen, liegt in ihrer Entscheidungshoheit.
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Aktuelle Version vom 30. April 2020, 15:15 Uhr

Die Jungen Liberalen fordern dazu auf, die Schülersprecher direkt wählen zu können. Das sächsische Schulgesetz ist in § 53 Absatz 3 dahingehend zu ändern. Ob sich die Schüler einer Schule dann dafür aussprechen, den Schülersprecher direkt oder indirekt zu wählen, liegt in ihrer Entscheidungshoheit.