Steuerverschwendung bekämpfen – Rechnungshof stärken (53. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich für eine Stärkung der Rechte des Bundesrechnungshofes aus, um die Verschwendung von Steuergeldern in Deutschland wirksamer zu bekämpfen. Dazu ist die Bundeshaushaltsordnung (BHO) um folgenden § 96a zu ergänzen:

§ 96a – Einspruchsrecht (1) Kommt der Bundesrechnungshof in seinem Prüfungsergebnis (§ 96) zu dem Schluss, dass im Einzelfalle 1. ein grober Verstoß gegen das Haushaltsgesetz oder den Haushaltsplan vorliegt, 2. in grober Weise gegen Ordnungsmäßigkeit von Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung verstoßen wurde und dadurch Einnahmen und Ausgaben unbegründet oder unbelegt sind, 3. die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in grober Weise verletzt wurden oder 4. die Aufgabe mit bedeutend geringerem Personal- oder Sachaufwand wirkungsvoller erfüllt werden kann, so ist der Bundesrechnungshof zum Einspruch gegenüber dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages berechtigt. (2) Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. (3) Über den Einspruch entscheidet der Haushaltsausschuss mit einfacher Mehrheit.

Das Gesetz über den Bundesrechnungshof und die Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages sind entsprechend anzupassen.