Weil ohne Ehrenamt nichts geht – Zukunft des Gefahrenschutzes sichern (68. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Gefahrenabwehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz funktionieren in Deutschland nicht ohne ehrenamtliches Engagement. Millionen Bürgerinnen und Bürger engagi…“)
 
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 3: Zeile 3:
Der herausragenden Bedeutung dieser ehrenamtlichen Tätigkeiten steht ein gravierender Nachwuchsmangel gegenüber. Neben dem demografischen Wandel sehen wir insbesondere fehlende Anreizstrukturen als mitursächlich hierfür an. Diesem Nachwuchsmangel wollen wir folgendermaßen entgegenwirken:
Der herausragenden Bedeutung dieser ehrenamtlichen Tätigkeiten steht ein gravierender Nachwuchsmangel gegenüber. Neben dem demografischen Wandel sehen wir insbesondere fehlende Anreizstrukturen als mitursächlich hierfür an. Diesem Nachwuchsmangel wollen wir folgendermaßen entgegenwirken:


'''1. Anreizeschaffen durch Berücksichtigung des ehrenamtlichen Engagements für die Altersvorsorge'''
==Anreizeschaffen durch Berücksichtigung des ehrenamtlichen Engagements für die Altersvorsorge==
 
Wir fordern, dass das ehrenamtliche Engagement in der Gefahrenabwehr sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz sich positiv auf die Altersvorsorge auswirken soll. Dazu soll das jeweilige Bundesland für jeden derart tätigen Ehrenamtler einen jährlichen Pro-Kopf-Beitrag in einen, durch den Bund eingeführten, kapitalgedeckten Altersvorsorgefond einzahlen.
Wir fordern, dass das ehrenamtliche Engagement in der Gefahrenabwehr sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz sich positiv auf die Altersvorsorge auswirken soll. Dazu soll das jeweilige Bundesland für jeden derart tätigen Ehrenamtler einen jährlichen Pro-Kopf-Beitrag in einen, durch den Bund eingeführten, kapitalgedeckten Altersvorsorgefond einzahlen.


Zeile 14: Zeile 13:


Als Kriterien für Bezüge aus einem solchen Altersvorsorgefond müssen mindestens gelten:
Als Kriterien für Bezüge aus einem solchen Altersvorsorgefond müssen mindestens gelten:
* eine Mindestdauer des ehrenamtlichen Engagements (bspw. 5 Jahre)
* Nachweis der Erbringung einer festzulegenden Mindestleistung, bzw. -teilnahme (an Ausbildungen, Fortbildungen, Einsätzen etc.)


▪ eine Mindestdauer des ehrenamtlichen Engagements (bspw. 5 Jahre)
==„Tag des Ehrenamts“ zur Stärkung der Bekanntheit entsprechender Betätigungsmöglichkeiten==
▪ Nachweis der Erbringung einer festzulegenden Mindestleistung, bzw. -
 
teilnahme (an Ausbildungen, Fortbildungen, Einsätzen etc.)
 
'''2. „Tag des Ehrenamts“ zur Stärkung der Bekanntheit entsprechender Betätigungsmöglichkeiten
'''
Zur Nachwuchsgewinnung ist es für in Gefahrenabwehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz ehrenamtlich tätige Organisationen wichtig, dass diesen ausreichend Möglichkeiten gewährt werden, sich und ihr Angebot jungen Menschen vorzustellen. Dazu sollen Schulen regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr, analog zu Projekttagen einen „Tag des Ehrenamts“ durchführen. Dabei können sich entsprechende Organisationen bspw. in der Schule oder auf einem übergeordneten „Markt der Möglichkeiten“ vorstellen, bzw. Schulen Ausflüge zu diesen Organisationen durchführen.
Zur Nachwuchsgewinnung ist es für in Gefahrenabwehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz ehrenamtlich tätige Organisationen wichtig, dass diesen ausreichend Möglichkeiten gewährt werden, sich und ihr Angebot jungen Menschen vorzustellen. Dazu sollen Schulen regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr, analog zu Projekttagen einen „Tag des Ehrenamts“ durchführen. Dabei können sich entsprechende Organisationen bspw. in der Schule oder auf einem übergeordneten „Markt der Möglichkeiten“ vorstellen, bzw. Schulen Ausflüge zu diesen Organisationen durchführen.


Zeile 27: Zeile 22:


[[Category:68. JuliA-Landeskongress]]
[[Category:68. JuliA-Landeskongress]]
 
[[Category:Inneres]]
[[Category:Soziales]]
[[Category:Soziales]]
[[Category:Steuern und Finanzen]]
[[Category:Steuern und Finanzen]]
[[Category:Inneres]]

Aktuelle Version vom 2. Mai 2020, 16:28 Uhr

Gefahrenabwehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz funktionieren in Deutschland nicht ohne ehrenamtliches Engagement. Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in ihrer Freizeit in Organisationen wie Freiwilligen Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk, Sanitätsdiensten und Rettungsgesellschaften an Land und zu Wasser. Ohne diesen freiwilligen Einsatz könnte der Schutz der Bevölkerung im Gefahrenfall nicht gewährleistet werden.

Der herausragenden Bedeutung dieser ehrenamtlichen Tätigkeiten steht ein gravierender Nachwuchsmangel gegenüber. Neben dem demografischen Wandel sehen wir insbesondere fehlende Anreizstrukturen als mitursächlich hierfür an. Diesem Nachwuchsmangel wollen wir folgendermaßen entgegenwirken:

Anreizeschaffen durch Berücksichtigung des ehrenamtlichen Engagements für die Altersvorsorge

Wir fordern, dass das ehrenamtliche Engagement in der Gefahrenabwehr sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz sich positiv auf die Altersvorsorge auswirken soll. Dazu soll das jeweilige Bundesland für jeden derart tätigen Ehrenamtler einen jährlichen Pro-Kopf-Beitrag in einen, durch den Bund eingeführten, kapitalgedeckten Altersvorsorgefond einzahlen.

Dabei soll die Bundesrepublik Deutschland, entscheiden können, ob sie sich für einen Fond, angeboten durch die Finanzwirtschaft, entscheidet oder einen eigenen Fond aufsetzt. Im letzteren Fall sollen Verwaltung und Management des Fonds privatwirtschaftlich erfolgen und aller fünf Jahre öffentlich ausgeschrieben werden. Für beide Varianten müssen hohe Stabilitätskriterien und niedrige Verlustrisiken für den Fond gewährleistet sein und nachgewiesen werden.

Der Fond und seine Leistungen sollen sich primär an diejenigen Ehrenamtler richten, die innerhalb der Organisation Aufgaben übernehmen, welche direkt Schutzaufgaben darstellen oder ermöglichen.

Die Auszahlung von Beträgen aus dem Fond an den Ehrenamtler soll mit Eintritt in den Ruhestand erfolgen.

Als Kriterien für Bezüge aus einem solchen Altersvorsorgefond müssen mindestens gelten:

  • eine Mindestdauer des ehrenamtlichen Engagements (bspw. 5 Jahre)
  • Nachweis der Erbringung einer festzulegenden Mindestleistung, bzw. -teilnahme (an Ausbildungen, Fortbildungen, Einsätzen etc.)

„Tag des Ehrenamts“ zur Stärkung der Bekanntheit entsprechender Betätigungsmöglichkeiten

Zur Nachwuchsgewinnung ist es für in Gefahrenabwehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz ehrenamtlich tätige Organisationen wichtig, dass diesen ausreichend Möglichkeiten gewährt werden, sich und ihr Angebot jungen Menschen vorzustellen. Dazu sollen Schulen regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr, analog zu Projekttagen einen „Tag des Ehrenamts“ durchführen. Dabei können sich entsprechende Organisationen bspw. in der Schule oder auf einem übergeordneten „Markt der Möglichkeiten“ vorstellen, bzw. Schulen Ausflüge zu diesen Organisationen durchführen.

Zudem fordern wir, dass die Bundesländer flächendeckend Schulsanitätsdienste fördern sollen und das Vorhandensein eines Schulsanitätsdienstes an möglichst vielen Schulen angestrebt wird.