MediaWiki-API-Ergebnis

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{
    "batchcomplete": "",
    "continue": {
        "gapcontinue": "Reform_der_Richterernennung_in_Sachsen_(51._JuliA-Landeskongress)",
        "continue": "gapcontinue||"
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    "warnings": {
        "main": {
            "*": "Subscribe to the mediawiki-api-announce mailing list at <https://lists.wikimedia.org/postorius/lists/mediawiki-api-announce.lists.wikimedia.org/> for notice of API deprecations and breaking changes."
        },
        "revisions": {
            "*": "Because \"rvslots\" was not specified, a legacy format has been used for the output. This format is deprecated, and in the future the new format will always be used."
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            "183": {
                "pageid": 183,
                "ns": 0,
                "title": "Recht muss Recht bleiben \u2013 keine Gesch\u00e4fte mit Kriminellen (47. JuliA-Landeskongress)",
                "revisions": [
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                        "contentformat": "text/x-wiki",
                        "contentmodel": "wikitext",
                        "*": "Die Jungliberale Aktion Sachsen lehnt sowohl den Ankauf als auch die beh\u00f6rdliche Verwertung von rechtswidrig durch andere erlangten Daten ab und fordert die Einf\u00fchrung folgenden Tatbestandes in der Strafgesetzbuch:\n\n\u00a7 259a Datenhehlerei\n:(1) Wer Daten (\u00a7 202a Absatz 2), die ein anderer aus einer gegen fremde Daten gerichteten, rechtswidrigen Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, um sich oder einen Dritten durch die Verwendung der Daten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.\n:(2) Die \u00a7\u00a7 247, 260 und 260a gelten sinngem\u00e4\u00df.\n:(3) Handelt der T\u00e4ter in den F\u00e4llen des Absatzes 1 oder 2 als Amtstr\u00e4ger, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren oder Geldstrafe.\n:(4) Der Versuch ist strafbar.\n\n[[Category:47. JuliA-Landeskongress]]\n[[Category:Justiz und B\u00fcrgerrechte]]"
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            "189": {
                "pageid": 189,
                "ns": 0,
                "title": "Reform bei der Ausstellung der staatlichen Anerkennung in der Altenpflege (52. JuliA-Landeskongress)",
                "revisions": [
                    {
                        "contentformat": "text/x-wiki",
                        "contentmodel": "wikitext",
                        "*": "Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert, eine vorl\u00e4ufige Berufserlaubnis mit dem Zeugnis auszustellen, die es den Altenpflegerinnen und Altenpflegern erlaubt in ein Arbeitsverh\u00e4ltnis \u00fcbernommen zu werden. Diese vorl\u00e4ufige Berufserlaubnis soll vom Kommunalen Sozialverband (KSV) Sachsen ausgestellt werden. Alle Auszubildenden reichen daf\u00fcr alle notwenigen Unterlagen, au\u00dfer dem Zeugnis ein. Der KSV gibt eine vorl\u00e4ufige Berufserlaubnis aus, die in Kombination mit dem Zeugnis bei der Bewerbung um ein Arbeitsverh\u00e4ltnis vorgelegt werden muss. Ab der Ausgabe des Zeugnisses und der vorl\u00e4ufigen Berufserlaubnis muss innerhalb eines halben Jahres f\u00fcr die staatliche Anerkennung zur F\u00fchrung der Berufsbezeichnung Altenpflegerin bzw. Altenpfleger das Zeugnis beim KSV Sachsen in Leipzig eingereicht werden, damit das offizielle Dokument ausgestellt werden kann. Dieses muss bis sp\u00e4testens zum Ablauf der Frist von 6 Monaten beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Damit w\u00e4re die vorl\u00e4ufige Berufserlaubnis wirkungslos.\n\n[[Category:52. JuliA-Landeskongress]]\n[[Category:Bildung]]\n[[Category:Gesundheit]]\n[[Category:Soziales]]"
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