Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber (51. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert, dass die Residenzpflicht für Asylbewerber nach §56 und §85 des Asylverfahrensgesetzes abgeschafft wird. Demnach sind alle Asylbewerber räumlich auf den Bezirk der zuständigen kommunalen Ausländerbehörde beschränkt.
Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert, dass die Residenzpflicht für Asylbewerber nach §56 und §85 des Asylverfahrensgesetzes abgeschafft wird. Demnach sind alle Asylbewerber räumlich auf den Bezirk der zuständigen kommunalen Ausländerbehörde beschränkt.
Einem asylsuchenden Ausländer sollte es erlaubt sein, den ihm zugewiesenen Bezirk verlassen zu dürfen Die Julia Sachsen plädiert dafür, genehmigungspflichtige Aufenthalte innerhalb von Sachsen entfallen zu lassen. Dadurch sinkt der bürokratische Aufwand und der Asylbewerber bekommt die Chance einer besseren Einbindung in die Gesellschaft. Da er grundsätzlich einer Mitwirkungs- und Wohnpflicht unterliegt, hat er Nachweise bezüglich seiner Anwesenheit und der Einbringung durch Erfüllung bestimmter Aufgaben zu erbringen.
Einem asylsuchenden Ausländer sollte es erlaubt sein, den ihm zugewiesenen Bezirk verlassen zu dürfen Die Julia Sachsen plädiert dafür, genehmigungspflichtige Aufenthalte innerhalb von Sachsen entfallen zu lassen. Dadurch sinkt der bürokratische Aufwand und der Asylbewerber bekommt die Chance einer besseren Einbindung in die Gesellschaft. Da er grundsätzlich einer Mitwirkungs- und Wohnpflicht unterliegt, hat er Nachweise bezüglich seiner Anwesenheit und der Einbringung durch Erfüllung bestimmter Aufgaben zu erbringen.
[[Category:51. JuliA-Landeskongress]]

Version vom 22. Juni 2015, 07:58 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert, dass die Residenzpflicht für Asylbewerber nach §56 und §85 des Asylverfahrensgesetzes abgeschafft wird. Demnach sind alle Asylbewerber räumlich auf den Bezirk der zuständigen kommunalen Ausländerbehörde beschränkt. Einem asylsuchenden Ausländer sollte es erlaubt sein, den ihm zugewiesenen Bezirk verlassen zu dürfen Die Julia Sachsen plädiert dafür, genehmigungspflichtige Aufenthalte innerhalb von Sachsen entfallen zu lassen. Dadurch sinkt der bürokratische Aufwand und der Asylbewerber bekommt die Chance einer besseren Einbindung in die Gesellschaft. Da er grundsätzlich einer Mitwirkungs- und Wohnpflicht unterliegt, hat er Nachweise bezüglich seiner Anwesenheit und der Einbringung durch Erfüllung bestimmter Aufgaben zu erbringen.