Abschaffung des neuen Pflegeberufes (72. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Eine Ausbildung der Berufe Gesundheits-/Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege durch das bis zum 31.12.2019 geltende Altenpflege-/Krankenpflegegesetz und die Streichung des PflBRefG. Das Arbeiten über der eigenen psychischen und physischen Belastungsgrenze, wie es Pflegekräfte in der Bundesrepublik mittlerweile alltäglich erleben müssen, ist nicht länger hinzunehmen. Deshalb ist es folgerichtig, die Gewinnung neuer Auszubildenden für diese Berufe voranzutreiben. Eine Zusammenführung aller drei Pflegeberufe sind dabei aber kontraproduktiv. Zum einen ist dies der Versuch, die Quantität der Pflegekräfte auf Kosten der Qualität zu erhöhen, was zwangsweise zu einer schlechteren Versorgung der Patienten führt. Eine Spezialisierung auf eine dieser Richtungen im 3. Lehrjahr ist nicht schaffbar, da dieses vermehrt durch Prüfungsvorbereitung und Praxiseinsätze geprägt ist. Der unkoordinierte Einsatz in Pflegeheimen und Krankenhäusern während der Ausbildung muss dringend korrigiert werden. Die Zwischenprüfung und deren Anforderungen nach Hälfte der absolvierten Ausbildungszeit, wurden herabgesetzt. Der gewonnene Titel nach bestandenem Examen, „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ sorgt ebenfalls, v.a. bei neuen Schülerinnen und Schülern für Unwohlsein. Wir fordern deshalb die Rückführung zum alten Altenpflege-/Krankenpflegesetz, um die Qualität der Pflege und die Zufriedenheit sowohl der Schülerinnen und Schüler als auch der Lehrkräfte zu erhöhen!
Wir fordern eine Ausbildung der Berufe Gesundheits-/Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege durch das bis zum 31.12.2019 geltende Altenpflege-/Krankenpflegegesetz und die Streichung des PflBRefG. Das Arbeiten über der eigenen psychischen und physischen Belastungsgrenze, wie es Pflegekräfte in der Bundesrepublik mittlerweile alltäglich erleben müssen, ist nicht länger hinzunehmen. Deshalb ist es folgerichtig, die Gewinnung neuer Auszubildenden für diese Berufe voranzutreiben. Eine Zusammenführung aller drei Pflegeberufe sind dabei aber kontraproduktiv. Zum einen ist dies der Versuch, die Quantität der Pflegekräfte auf Kosten der Qualität zu erhöhen, was zwangsweise zu einer schlechteren Versorgung der Patienten führt. Eine Spezialisierung auf eine dieser Richtungen im 3. Lehrjahr ist nicht schaffbar, da dieses vermehrt durch Prüfungsvorbereitung und Praxiseinsätze geprägt ist. Der unkoordinierte Einsatz in Pflegeheimen und Krankenhäusern während der Ausbildung muss dringend korrigiert werden. Die Zwischenprüfung und deren Anforderungen nach Hälfte der absolvierten Ausbildungszeit, wurden herabgesetzt. Der gewonnene Titel nach bestandenem Examen, „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ sorgt ebenfalls, v.a. bei neuen Schülerinnen und Schülern für Unwohlsein. Wir fordern deshalb die Rückführung zum alten Altenpflege-/Krankenpflegesetz, um die Qualität der Pflege und die Zufriedenheit sowohl der Schülerinnen und Schüler als auch der Lehrkräfte zu erhöhen!
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[[Category:Gesundheit]]
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Aktuelle Version vom 25. November 2022, 20:31 Uhr

Wir fordern eine Ausbildung der Berufe Gesundheits-/Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege durch das bis zum 31.12.2019 geltende Altenpflege-/Krankenpflegegesetz und die Streichung des PflBRefG. Das Arbeiten über der eigenen psychischen und physischen Belastungsgrenze, wie es Pflegekräfte in der Bundesrepublik mittlerweile alltäglich erleben müssen, ist nicht länger hinzunehmen. Deshalb ist es folgerichtig, die Gewinnung neuer Auszubildenden für diese Berufe voranzutreiben. Eine Zusammenführung aller drei Pflegeberufe sind dabei aber kontraproduktiv. Zum einen ist dies der Versuch, die Quantität der Pflegekräfte auf Kosten der Qualität zu erhöhen, was zwangsweise zu einer schlechteren Versorgung der Patienten führt. Eine Spezialisierung auf eine dieser Richtungen im 3. Lehrjahr ist nicht schaffbar, da dieses vermehrt durch Prüfungsvorbereitung und Praxiseinsätze geprägt ist. Der unkoordinierte Einsatz in Pflegeheimen und Krankenhäusern während der Ausbildung muss dringend korrigiert werden. Die Zwischenprüfung und deren Anforderungen nach Hälfte der absolvierten Ausbildungszeit, wurden herabgesetzt. Der gewonnene Titel nach bestandenem Examen, „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ sorgt ebenfalls, v.a. bei neuen Schülerinnen und Schülern für Unwohlsein. Wir fordern deshalb die Rückführung zum alten Altenpflege-/Krankenpflegesetz, um die Qualität der Pflege und die Zufriedenheit sowohl der Schülerinnen und Schüler als auch der Lehrkräfte zu erhöhen!