Asyl-, Einwanderungs- und Integrationspolitik (59. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Weil Asyl und Integration auf absehbare Zeit die alles bestimmenden Themen in der Politik bleiben werden, sehen die JuLiA Sachsen eine Verpflichtung, sich in die aktuelle Debatte in Jugendverband und Partei einzubringen. Nicht zuletzt liegt die Vermutung nahe, dass ein Teil der Flüchtlinge in unserem Land nach Freiheit sucht, wodurch sich ein besonderes Betätigungsfeld für die FDP und ihre Vorfeldorganisationen ergibt.

Aufnahme von Kriegsflüchtlingen

Die JuLiA Sachsen befürwortet das Konzept der Bundes-FDP, Kriegsflüchtlingen bedingungslos subsidiären Schutz zu gewähren.

Gesellschaft im Wandel.

Eine normative Gestaltung der Gesellschaft durch massive staatliche Eingriffe mit dem Ziel der Zementierung bestimmter Verhältnisse ist zum Scheitern verdammt. Wir denken, es gibt kein Recht darauf, dass alles so bleibt, wie es ist. Die Veränderung der Gesellschaft durch die Asylsuchenden lässt sich nicht mit grundrechtskonformen Maßnahmen verhindern und ist somit nicht aufzuhalten. Dennoch muss deutsches Recht ohne Kompromisse durchgesetzt werden. Wir begrüßen die sinkende Verzahnung von Kirche und Staat. Statt mit der staatlichen Bevorzugung (bspw. durch Förderung bzw. Entschädigung christlicher Kirchen) fortzufahren, böte es sich an, diese nunmehr zu beenden. Zur rechtssicheren Zusammenarbeit von öffentlichen Behörden und Religionsgemeinschaften soll der Freistaat die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des Art. 140 GG bis Ende 2016 für all jene Gemeinden zur Anerkennung bringen, die seit mindestens zehn Jahren bestehen oder mindestens 500 hier lebende Mitglieder haben und bei denen keine Indizien für verfassungsfeindliche Tendenzen bestehen und solange Art. 140 GG Bestand hat.

Asylobergrenze.

Wir sprechen uns gegen die Festlegung einer Asylobergrenze als eigene gesetzlich oder mit Gesetzescharakter festgelegte Zahl aus. Es gibt jedoch eine faktische Obergrenze unter den Maßgaben, dass Deutschland nur Teile seiner wirtschaftlichen Leistung für die Bewältigung dieser humanitären Katastrophe aufwenden kann und ein soziokulturelles Existenzminimum allen Menschen in Deutschland zusteht. Wo diese liegt, lässt sich derzeit nicht seriös bestimmen; sie scheint aber noch nicht erreicht zu sein.

Ehrlichkeit im Umgang. Die Bob-der-Baumeister-Doktrin – „Wir schaffen das! “ – verschweigt die große gemeinsame Kraftanstrengung, der es bedarf um die Aufgaben, welche derzeit an uns gestellt werden, zu bewältigen. Geforderte Maßnahmen wie die Grenzsicherung oder militärische Interventionen kommen viele Jahre zu spät, die humanitäre Katastrophe ist bereits in vollem Ausmaß bei uns angekommen. Schlimmer noch, gerade die große Flüchtlingswelle in der zweiten Jahreshälfte von 2015 lässt sich mindestens zum Teil durch die schlechter werdenden Lebensbedingungen in den Flüchtlingslagern im Nahen Osten erklären. Die Einhaltung von Hilfszusagen sollte auch und vor allem innerhalb der Europäischen Union überprüft und deutlicher angesprochen werden. Schlepper treiben mit falschen Versprechungen von Startgeld und sofortiger, lukrativer Beschäftigung die Menschen für viele Tausend Euro pro Kopf nach Europa. Der wertvollste Unterstützer der Schlepper sind dabei die europäischen Regierungen selbst: Dadurch, dass man eine sichere Reise beispielsweise durch Beförderungsunternehmen mit Gesetzen verhindert, sind die Flüchtlinge den Kriminellen preisgegeben. Sie müssen so für eine Überfahrt mit einem völlig überladenen seeuntauglichen Boot ein Vielfaches von dem zahlen, was ein Flugticket bis in das Zielland kosten würde. Anstatt großspurige Kampfansagen an die Schlepper von SPD-Politikern fordern die JuLis daher, dass Gesetze, welche die Mitnahme von Flüchtlingen durch reguläre Beförderungsunternehmen verhindern, ausgesetzt werden. Eine mögliche Lösung an der Ursache wurde zu lange ausgesessen. Gleichzeitig ist die Bundesrepublik Deutschland vermutlich das einzige Land in der Europäischen Union, das in der Lage ist, diese Aufgabe zu stemmen. Die Aufnahme von Asylbewerbern wurde den Bürgern zu oft mit Mehrwerten wie der Behebung der demographischen Probleme oder des Fachkräftemangels schmackhaft gemacht. Um diese Ziele jedoch zuverlässiger zu erreichen,

müsste die Bundesrepublik Deutschland (unabhängig von der weiteren Entwicklug der Asylpolitik) endlich eine kohärentere Einwanderungspolitik betreiben: Gezielt könnten Menschen nach Herkunft, Familienstand, Alter und Qualifikation ausgewählt und effizienter verteilt werden. Wer Aussicht auf Anstellung in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hat und das am besten in einem Feld, in dem es an einheimischen

Kräften mangelt, soll natürlich bei der Einwanderung bevorzugt werden. Aber auch Arbeitgeber und einwanderungswillige Unternehmer können so endlich besser verortet werden. Hierhin könnte auch die Diskussion um eine gesetzliche, numerische Obergrenze kanalisiert werden. Dies darf jedoch nicht etwa in einer Debatte enden, in der diese beiden Aspekte gegeneinander ausgespielt werden: Asyl ist humanitäre Pflicht, mit Einwanderungspolitik können in erster Linie nützliche Aspekte verbunden werden.

Registrierungszentren.

Am Ende einer langwierigen Diskussion hat es die große Koalition schließlich doch geschafft, sich auf eine Art von Einrichtung zu einigen, die eine bessere Steuerung der Flüchtlingsströme ermöglichen soll. Während wir die Beschleunigung der Asylverfahren im Rahmen der gesetzlich festgelegten Fristen fordern, fürchten wir durch die beschleunigten Asylverfahren für bestimmte Flüchtlingsgruppen einen möglichen Rechtsbruch. Anstatt aus Aktionismus und unter Aufwendung von knappen Mitteln immer neue Institutionen zu schaffen, sollen die bereits vorhandenen und zuständigen Stellen personell und apparativ ermächtigt werden, die Verfahren so schnell wie nötig und so gründlich wie möglich durchzuführen.

Beschlagnahmung.

Die Flüchtlingszahlen und die jahreszeitlichen Witterungsprobleme zum Jahreswechsel, auch bekannt als „Winter“, waren in einem gewissen Umfang vorhersehbar, sind aber nicht adressiert worden. Die Beschlagnahmung von Privateigentum zeigt das Versagen der deutschen Politiker und muss auch als solches angeprangert werden: Private werden hier für Staatsversagen in die Pflicht genommen. Für uns ist die Beschlagnahmung nur akzeptabel, wenn Flüchtlingen Lebensgefahr droht und keine andere Möglichkeit mehr besteht, diese abzuwenden. Es muss umgehend und automatisch juristisch geprüft werden, ob diese Bedingungen erfüllt worden. Also müssen zuerst alle anderen staatlichen Ressourcen ausgenutzt werden. Wichtig ist jetzt, dass der Staat jetzt Angebote an Eigentümer leerstehender, geeigneter Immobilien macht. Die Beschlagnahmung darf bei Zuständigen nicht von der Schaffung einer permanenten Lösung entbinden. Es ist sicherzustellen, dass der Eigentümer schnellstmöglich die Verfügungsgewalt über sein Eigentum zurückerhält.

Echte dezentrale Unterbringung.

Wir möchten die räumliche Trennung von Asylsuchenden und Bürgern dieses Landes verhindern. Die derzeit von der Stadt Leipzig und anderen sächsischen Kommunen praktizierte Anmietung kompletter Wohnhäuser ist hierbei deutlich von echter dezenraler Unterbringung abzugrenzen, worunter wir die maximale Durchmischung, also die Anmietung einzelner Wohnungen in ansonsten von Bürgern bewohnten Häusern, verstehen. Auch die Einrichtung von WG-Konzepten, also Wohngemeinschaften von Deutschen gemeinsam mit Asylsuchenden, für Alleinstehende muss endlich vorangetrieben werden. Leipzig schafft derzeit aber an sich bereits nicht genug Kapazitäten für die Unterbringung. Man schützt sich stattdessen hinter Behauptungen, wie zum Beispiel der angeblichen Einhaltung höherer Standards bei der Wahl von Immobilien, statt endlich einzugestehen, dass man die Definition falsch gefasst hat; die Anforderungen an Wohnungen für Flüchtlinge und Asylbewerben müssen breiter und freier definiert werden, Kungeleien zwischen Stadtrat und Wohnungseigentümern müssen offen angesprochen werden.

Integration durch Sprache, Bildung und Arbeit.

Der Erfolg von Einwanderungsländern wie den Vereinigten Staaten von Amerika gründet sich nicht auf das Einsperren von Flüchtlingen in Transitzonen und Erstaufnahmeeinrichtungen, wo man sie der Kriminalisierung preisgibt und von Sozialleistungen abhängig macht. Genauso wenig erreicht man mit deren Aussperren aus gesellschaftlicher Teilhabe durch Teilnahme am Arbeitsmarkt. Vielmehr als aktive Integrationsmaßnahmen muss das Ziel der staatlichen Bemühungen daher sein, die Grundlage hierfür zu schaffen, also intensiven Sprachunterricht und Landeskunde, wo nicht nur in die Grundrechte, sondern auch in die Funktionsweise unseres Wirtschafts- und Sozialsystems eingeführt werden muss. Das Ziel der Integration darf nicht ein schwammiges Normativ wie „Leitkultur“ oder „Multikulti“ werden. Kriterium für erfolgreiche Integration ist für uns das Nachgehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder anderweitige Selbstversorgung. Subventionierte Beschäftigungsprogramme für Asylsuchende sind aus unserer Sicht abzulehnen, denn sie stehen genau wie Pflichtpraktika im Widerspruch zu unserem Bild vom mündigen Menschen. Die großen Probleme bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse zeigen Nachteile unseres Konzepts staatlich anerkannter Berufe und von Schul- statt Bildungspflicht im Sinne von kompetenzbasierten Bildungszielen. Staatliche Stellen und gesetzlich verfasste Institutionen wie Kammern sollen sich bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen zurückhalten. Stattdessen soll das Recht Arbeitsverträge zu schließen weniger eingeschränkt und Hochschulen berechtigt werden, mögliche Lücken im Kurrikulum asylsuchender Akademiker schließen zu können und dann einen Abschluss zu verleihen. Die negativen Auswirkungen des Mindestlohnes als Hürde für die Einstellung von Asylsuchenden dürfen in der Argumentation von liberalen Politikern nicht vernachlässigt werden. Angesichts der demografischen Struktur der Asylsuchenden muss ein Teil des Sprachunterrichtes an Schulen als verpflichtender zusätzlicher Unterricht erfolgen.

Alle Kinder und Jugendlichen sollen einen initialen Sprachunterricht in Vorbereitungsklassen von bis zu drei Monaten bis zur Erreichung eines zu definierenden Mindestsprachniveaus absolvieren. Bei Erreichen dieses Niveaus sollen sie am regulären Klassenunterricht teilhaben. Für eine optimale Integration sollten maximal 15 Prozent der Schüler je Klasse einen Fluchthintergrund haben.

Für gänzlich illiterate bzw. funktional-analphabete Erwachsene soll eine Bildungspflichtigkeit zur Erlernen der deutschen Sprache in Wort und Schrift von bis zu fünf Jahren ab Antragsstellung festgestellt werden können.

Für Erwachsene, denen es bloß an einer allgemeinen Schulbildung mangelt soll es ein Angebot zur Selbstverpflichtung geben, dass die bestehenden Lücken bis zu einem deutschen Schulabschluss binnen fünf Jahren schließen. Für die Bereitschaft zur Selbstverpflichtung sollen Aufenthaltstitel vereinfacht auf bis zu fünf Jahre gewährt werden.