Aufhebung Verbot der Verwendung von Vorher-Nachher Fotos in Schönheitschirurgie (Landesvorstand 2018/2019): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 4. August 2018, 14:42 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Aufhebung des Verbotes von Vorher-Nachher-Fotos in der Schönheitschirurgie (§ 11 Abs. 1 S. 3 Heilmittelwerbegesetz). Für die Darstellung der Fotos ist eine schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich.

Schönheitsoperationen in diesem Sinne sind operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.

Damit einhergehend soll auch der diesbezügliche Ordnungswidrigkeitstatbestand abgeschafft werden.