Aufhebung Verbot der Verwendung von Vorher-Nachher Fotos in Schönheitschirurgie (Landesvorstand 2018/2019)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Aufhebung des Verbotes von Vorher-Nachher-Fotos in der Schönheitschirurgie (§ 11 Abs. 1 S. 3 Heilmittelwerbegesetz). Für die Darstellung der Fotos ist eine schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich.

Schönheitsoperationen in diesem Sinne sind operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.

Damit einhergehend soll auch der diesbezügliche Ordnungswidrigkeitstatbestand abgeschafft werden.