Auslaufklausel für Gemeindesatzungen (51. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Geeignet sind beispielsweise Verordnungen/Satzungen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder rechtsstaatlicher Institutionen stehen, wie z.B. Kostensatzungen, Sondernutzungssatzungen, Sportstättensatzungen, usw.
Geeignet sind beispielsweise Verordnungen/Satzungen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder rechtsstaatlicher Institutionen stehen, wie z.B. Kostensatzungen, Sondernutzungssatzungen, Sportstättensatzungen, usw.
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Aktuelle Version vom 29. April 2020, 11:34 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen setzt sich für eine Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung zur verpflichtenden Einführung von Auslaufklauseln für geeignete Gemeindeverordnungen bzw. Gemeindesatzungen ein. Die Auslaufzeit soll zwischen 5-10 Jahren liegen.

Geeignet sind beispielsweise Verordnungen/Satzungen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder rechtsstaatlicher Institutionen stehen, wie z.B. Kostensatzungen, Sondernutzungssatzungen, Sportstättensatzungen, usw.