Barrierearme staatliche Websites (38. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Aktuelle Version vom 29. April 2020, 09:22 Uhr

Die Jungliberale Aktion fordert die Sächsische Staatsregierung auf, dafür Sorge zu tragen und darauf zu achten, dass sämtliche Internetseiten, die von Gebietskörperschaften und staatlichen Einrichtungen auf Landes- und kommunaler Ebene veröffentlicht werden, barrierearm gestaltet sind, so dass es technisch oder körperlich benachteiligten Personen möglich wird, diese Seiten zu nutzen. Das „Gesetz zur Verbesserung des selbst bestimmten Handelns von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (SächsIntegrG)“ ist hinsichtlich der Einbeziehung von Landkreisen, Gemeinden und sonstigen der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Behörden und sonstigen Stellen zu ändern.

Wir fordern die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag auf, die Schritte der Staatsregierung zu überprüfen.