Demokratisierung der Studentenräte (41. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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* Dem Studentenrat stehen keine eigenen Haushaltsmittel zur Verfügung, die nicht unmittelbar für die Ausübung der studentischen Mitbestimmung nötig sind.
* Dem Studentenrat stehen keine eigenen Haushaltsmittel zur Verfügung, die nicht unmittelbar für die Ausübung der studentischen Mitbestimmung nötig sind.
* Änderung des ersten Satzes § 79 (4) des SächsHG Der Jahresabschluss der Studentenschaft ist durch die Innenrevision der Hochschule zu prüfen. Zu Ein detaillierter Jahresabschluss der Studentenschaft ist den Mitgliedern schnellstmöglich zugänglich zu machen (elektronische Publikation ist ausreichend) und durch die Innenrevision zu prüfen.
* Änderung des ersten Satzes § 79 (4) des SächsHG Der Jahresabschluss der Studentenschaft ist durch die Innenrevision der Hochschule zu prüfen. Zu Ein detaillierter Jahresabschluss der Studentenschaft ist den Mitgliedern schnellstmöglich zugänglich zu machen (elektronische Publikation ist ausreichend) und durch die Innenrevision zu prüfen.
[[Category:41. JuliA-Landeskongress]]
[[Category:Hochschule]]

Aktuelle Version vom 22. Juni 2015, 11:50 Uhr

Anlässlich der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes fordert die Jungliberale Aktion Sachsen das Gesetz in folgenden Punkten zu ändern:

  • Ersetzung des zweiten Satzes § 76 (2) des SächsHG durch Über die Zusammensetzung und das Wahlverfahren zum Studentenrat entscheidet die verfasste Studentenschaft der Hochschule.
  • Dem Studentenrat stehen keine eigenen Haushaltsmittel zur Verfügung, die nicht unmittelbar für die Ausübung der studentischen Mitbestimmung nötig sind.
  • Änderung des ersten Satzes § 79 (4) des SächsHG Der Jahresabschluss der Studentenschaft ist durch die Innenrevision der Hochschule zu prüfen. Zu Ein detaillierter Jahresabschluss der Studentenschaft ist den Mitgliedern schnellstmöglich zugänglich zu machen (elektronische Publikation ist ausreichend) und durch die Innenrevision zu prüfen.