Der Staat muss Maß halten – zweckgebundene Abgaben statt Steuern (72. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Wir Liberalen stehen für ein schlankes, möglichst einfaches und wirtschaftliches Steuersystem. Gleichzeitig erkennen wir an, dass gesellschaftliche Kosten, die durch bestimmte physische Gegenstände entstehen, durch die jeweils Nutzen den zu tragen sind, und dementsprechend einer bestimmten kostendeckenden konkreten Belastung unterliegen müssen. Jedoch sprechen wir uns dagegen aus, dass gegenstandsbezogene Belastungen zur Querfinanzierung anderer staatlicher Systeme verwendet und somit die Märkte bestimmter Güter unnötig verzerrt werden. Bei der Ausgestaltung dieser als Steuern allerdings ist eine Zweckbindung nicht zugelassen und diese Fehlentwicklung also nicht zu vermeiden.

Dieses Problem wird ganz besonders beim Straßenverkehr sichtbar: Nach Zahlen des Umweltbundesamtes* nimmt der deutsche Staat aus Kfz-Steuer, dem Anteil der Energiesteuer auf Kraftstoffe, die dem Straßenverkehr zuzuwenden ist, sowie der Lkw-Maut zusammen 47,79 Mrd € im Jahr ein, wohingegen für den Verkehrsträger Straße von Bund, Ländern und Kommunen nur ca. 19 Mrd € im Jahr investiert werden.

Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert daher die Umgestaltung aller Steuern auf konkrete Gegenstände in zweckgebundene Abgaben und Gebühren oder ähnliche Instrumente, für die jeweils ein getrennter kostendeckender Haushalt zu führen ist. Die Höhe dieser Abgaben ist lediglich an den realistischen Kosten zu orientieren, die der konkrete Gegenstand verursacht. Sollten einer Verbrauchssteuer keine gesellschaftlichen Kosten gegenüberstehen, hat sie zu entfallen. Konkret fordern wir:

  • die Umgestaltung von Kfz-Steuer in eine Kfz-Abgabe und der Energiesteuer auf Kraftstoffe in eine Energieabgabe. Die Höhe dieser Abgaben soll sich primär an der aus der Nutzung resultierenden Abnutzung der Straßeninfrastruktur sowie dem urbanen Platzbedarf orientieren, und daher im Falle der Kfz-Abgabe nicht mehr vom Hubraum und CO2-Ausstoß oder nahezu linear vom Gewicht, sondern z.B. von der Achslast des Fahrzeugs in deutlich nichtlinearer Form (vgl. “Vierte-Potenz-Gesetz”), der Fahrzeuglänge, und ggf. der Tatsache, ob es gewöhnlich auf Privatgrund steht, abhängen, erhöht um einen Pauschalbetrag für die Alterung der Infrastruktur. Wir fordern einen unabhängigen föderal aufgebauten Straßenverkehrswegehaushalt, bei dem die Einnahmen dem Abschnitt von Bund und Ländern anteilig, denen der Kommunen proportional nach Anzahl der angemeldeten Fahrzeuge zufließen.
  • die Ersetzung der CO2-Steuer durch den EU-ETS-Zertifikatehandel in ausnahmslos allen Bereichen, dessen Einnahmen bestmöglich an den tatsächlichen Kosten für nötige Maßnahmen zur vollständigen Kompensation des ausgestoßenen Treibhausgases und sonstiger Schadstoffe orientiert sind. In jedem Fall fordern wir die vollständige Ausgabe der eingenommenen Mittel für derartige Maßnahmen in einem eigenständigen Emissionskompensationshaushalt.
  • die Abschaffung der Energiesteuer auf alle nicht im Verkehr genutzten fossilen Energieträger, sowie die Abschaffung der Luftverkehrsabgabe. Für diese soll nur noch der Zertifikatehandel oder die o.g. Emissionsabgabe gelten.
  • die Abschaffung der Kaffeesteuer.