Eigenverantwortlich Leben- Chancen und Teilhabe in einer inklusiven Gesellschaft (60. Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Präambel/ Allgemeines
'''Präambel/ Allgemeines'''


Inklusion, d.h. wörtlich “Zugehörigkeit”, bedeutet für uns Stärkung von Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Teilhabe von Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen zur freien Entfaltung des Individuums. Das Aufgabenfeld von Inklusion und Teilhabe umfasst jegliche Beeinträchtigungen und Menschen jedes Alters und kann kann nur gesamtgesellschaftlich gelöst werden.
Inklusion, d.h. wörtlich “Zugehörigkeit”, bedeutet für uns Stärkung von Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Teilhabe von Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen zur freien Entfaltung des Individuums. Das Aufgabenfeld von Inklusion und Teilhabe umfasst jegliche Beeinträchtigungen und Menschen jedes Alters und kann kann nur gesamtgesellschaftlich gelöst werden.
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Ein Landesinklusionsgesetz reicht nicht aus. Wir bekennen uns klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und fordern die Landesregierung auf, endlich einen Inklusionsplan auf den Weg zu bringen.
Ein Landesinklusionsgesetz reicht nicht aus. Wir bekennen uns klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und fordern die Landesregierung auf, endlich einen Inklusionsplan auf den Weg zu bringen.
      
      
Physische Barrierefreiheit
'''Physische Barrierefreiheit'''


Barrierefreiheit ist die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Nur Barrierefreiheit ermöglicht eine Teilhabe am öffentlichen Leben.
Barrierefreiheit ist die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Nur Barrierefreiheit ermöglicht eine Teilhabe am öffentlichen Leben.
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Beim Neubau von sozialen Mietwohnungen sind Zubehörräume und Erdgeschosswohnungen möglichst barrierefrei ausgestalten. Menschen mit entsprechenden Beeinträchtigungen müssen bei kommunalen Wohnungsgenossenschaften Zuweisungsvorrang erhalten.
Beim Neubau von sozialen Mietwohnungen sind Zubehörräume und Erdgeschosswohnungen möglichst barrierefrei ausgestalten. Menschen mit entsprechenden Beeinträchtigungen müssen bei kommunalen Wohnungsgenossenschaften Zuweisungsvorrang erhalten.


Barrierefreie Kommunikation
'''Barrierefreie Kommunikation'''


Barrierefreie Kommunikation kennt viele Formen: Sie besteht nicht nur aus Lautsprache sondern auch Gebärdensprache, Brailleschrift, Eyetracking und anderen.  
Barrierefreie Kommunikation kennt viele Formen: Sie besteht nicht nur aus Lautsprache sondern auch Gebärdensprache, Brailleschrift, Eyetracking und anderen.  
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In Rundfunkstaatsverträgen sind gesetzliche Regelungen festzuschreiben, die den verbindlichen Ausbau untertitelter Sendungen sowie umfassendere Hörfassungen für Blinde enthalten. Auf der Vorbildrolle des MDR muss aufgebaut werden.
In Rundfunkstaatsverträgen sind gesetzliche Regelungen festzuschreiben, die den verbindlichen Ausbau untertitelter Sendungen sowie umfassendere Hörfassungen für Blinde enthalten. Auf der Vorbildrolle des MDR muss aufgebaut werden.


Bildung/ Ausbildung
'''Bildung/ Ausbildung'''


Nur mit Zugang zu Bildung ist eine volle Entfaltung und Entwicklung des Einzelnen, seiner Talente und seiner Kreativität möglich- nur über entsprechende Kompetenzvermittlung die Chancengerechtigkeit in der Gesellschaft erreichbar.
Nur mit Zugang zu Bildung ist eine volle Entfaltung und Entwicklung des Einzelnen, seiner Talente und seiner Kreativität möglich- nur über entsprechende Kompetenzvermittlung die Chancengerechtigkeit in der Gesellschaft erreichbar.
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Gemeinsames Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung in KiTas, Schulen und Freizeiteinrichtungen der erste Schritt, um Behinderung von Beginn des Lebens an als Teil der Vielfältigkeit zu empfinden und sollte zur Normalität werden. Im Bereich von Elternvorbereitungskursen und Kindertagesstätten sollten vermehrt entsprechende Kompetenzen auch an Eltern vermittelt werden.
Gemeinsames Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung in KiTas, Schulen und Freizeiteinrichtungen der erste Schritt, um Behinderung von Beginn des Lebens an als Teil der Vielfältigkeit zu empfinden und sollte zur Normalität werden. Im Bereich von Elternvorbereitungskursen und Kindertagesstätten sollten vermehrt entsprechende Kompetenzen auch an Eltern vermittelt werden.


Lebensqualität durch moderne Technik
'''Lebensqualität durch moderne Technik'''


Forschung und Entwicklung moderner Technologien, wie beispielsweise die Vernetzung verschiedener technischer Geräte und zentraler Steuerung via Smartphone (Homeconnect) oder in der Nutzung künstlicher Intelligenz als Haushaltshilfe, kann ein inklusives Leben vereinfachen. Potenziale einer digitalisierten und technisierten Welt müssen stärker genutzt werden.
Forschung und Entwicklung moderner Technologien, wie beispielsweise die Vernetzung verschiedener technischer Geräte und zentraler Steuerung via Smartphone (Homeconnect) oder in der Nutzung künstlicher Intelligenz als Haushaltshilfe, kann ein inklusives Leben vereinfachen. Potenziale einer digitalisierten und technisierten Welt müssen stärker genutzt werden.

Aktuelle Version vom 17. August 2017, 23:49 Uhr

Präambel/ Allgemeines

Inklusion, d.h. wörtlich “Zugehörigkeit”, bedeutet für uns Stärkung von Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Teilhabe von Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen zur freien Entfaltung des Individuums. Das Aufgabenfeld von Inklusion und Teilhabe umfasst jegliche Beeinträchtigungen und Menschen jedes Alters und kann kann nur gesamtgesellschaftlich gelöst werden.

Ein Landesinklusionsgesetz reicht nicht aus. Wir bekennen uns klar zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und fordern die Landesregierung auf, endlich einen Inklusionsplan auf den Weg zu bringen.

Physische Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Nur Barrierefreiheit ermöglicht eine Teilhabe am öffentlichen Leben.

Für Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen ist der ÖPNV oft nur der einzige Zugang zur Mobilität. Jeder sollte die Möglichkeit haben spontan und unkompliziert zu reisen. Das betrifft sowohl die technische Ausstattung, als auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter, z.B. bei logistischen Problemen (Umstieg, Gepäck).

Im Zuge von Renovierungsarbeiten in öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Personennahverkehr sowie bei Stadtsanierungen sind behindertenfreundliche Verordnungen umzusetzen, dabei ist ein gesundes Augenmaß zwischen Haushaltsdisziplin und Umsetzung der Verordnungen anzuwenden und auf den kommunalen Inklusionsplan zu achten.

Dabei stehen nicht nur öffentliche staatliche Gebäude in der Pflicht, sondern auch private öffentliche Einrichtungen, wie beispielsweise Arztpraxen, Museen, Kinos, Stadien oder Supermärkte, welche derzeit oft nur eingeschränkt für Rollstühle, Kinderwagen oder Rollatoren zugänglich sind. Dabei setzen wir vor allem auf die Eigenverantwortung der Betreiber.

Beim Neubau von sozialen Mietwohnungen sind Zubehörräume und Erdgeschosswohnungen möglichst barrierefrei ausgestalten. Menschen mit entsprechenden Beeinträchtigungen müssen bei kommunalen Wohnungsgenossenschaften Zuweisungsvorrang erhalten.

Barrierefreie Kommunikation

Barrierefreie Kommunikation kennt viele Formen: Sie besteht nicht nur aus Lautsprache sondern auch Gebärdensprache, Brailleschrift, Eyetracking und anderen.

Behörden müssen öffentliche Dokumente kostenlos und weitestgehend nach dem „Web Content Accessibility (WACG) 2.0“ des W3C zur Verfügung stellen- diese Richtlinien beinhalten die Berücksichtigung von Sehbehinderung, Behinderung des Hörvermögens, Lernbehinderungen, Kognitiven Einschränkungen, eingeschränkter Bewegungsfähigkeit, Sprachbehinderungen, Photosensibilität und Kombination von diesen Behinderungen. Desweiteren müssen Apps zur Erleichterung des Alltags (z.B. wheelmap.org) verbessert und stärker kommuniziert werden. Smartphones bieten zudem die Möglichkeit auf andere Hilfsmittel, wie sprechende Taschenrechner oder Uhren, zu verzichten und können an die individuellen Bedürfnisse des Nutzers angepasst werden.

In Rundfunkstaatsverträgen sind gesetzliche Regelungen festzuschreiben, die den verbindlichen Ausbau untertitelter Sendungen sowie umfassendere Hörfassungen für Blinde enthalten. Auf der Vorbildrolle des MDR muss aufgebaut werden.

Bildung/ Ausbildung

Nur mit Zugang zu Bildung ist eine volle Entfaltung und Entwicklung des Einzelnen, seiner Talente und seiner Kreativität möglich- nur über entsprechende Kompetenzvermittlung die Chancengerechtigkeit in der Gesellschaft erreichbar.

Wir streben die bestmögliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Betrieb der Regelschulen, unter Maßgabe der größten individuellen und erfolgreichen Förderung des Kindes, an. Maximale Lernerfolge können dabei nur durch kleinere Klassengrößen in Regelschulen und Doppelbesetzung von Lehrkräften in inklusiven Klassen erreicht werden.

Ein einhundertprozentige Beschulung in Regelschulen halten wir mittelfristig für nicht realistisch und lehnen aufgrund der oftmals wertvollen Arbeit die vollständige Abschaffung der Förderschulen ab. Dennoch sprechen wir uns dafür aus, dass Eltern ein freies Wahlrecht über die Schulform ihres Kindes haben, und dafür die entsprechende Verantwortung tragen. Kann das Kind gegen den Willen der Eltern in einer anderen Schulform erheblich besser gefördert werden, liegt die Beweispflicht hierfür bei der zuständigen Behörde.

Alle Lehrkräfte von Regelschulen sind bei der Ausbildung beziehungsweise bei Weiterbildungen für die besonderen Anforderungen von inklusiver Beschulung zu sensibilisieren.

Ein stärkeres Durchlässigkeitsbedürfnis zwischen den Schulformen betrifft insbesondere die Förderschulen. So muss durch eine periodische Überprüfung und Beratung des Schülers und seiner Eltern in regelmäßigen Abständen festgestellt werden, ob die gewählte Schulform noch dem individuellen Bedarf des Schülers gerecht wird.

Derzeit erreichen in Sachsen leider nur sehr wenige Förderschüler einen Schulabschluss. Jeder Schüler muss eine realistische Chance auf einen Schulabschluss haben. Behindertenwerkstätten empfinden wir als sinnvoll, lehnen es allerdings ab wenn dort das Element des Förderns hinter wirtschaftlichen Effizienzgedanken zurücksteht. Eine Arbeit in einer Behindertenwerkstatt darf nicht die einzige Zukunftsperspektive darstellen. Maxime muss eine weitestgehende Integration am regulären Arbeitsmarkt sein, was zum Beispiel durch Kooperationen mit ansässigen Handwerksbetrieben oder ausbildungsbegleitenden Förderungsmaßnahmen unterstützt werden kann.

Wenn möglich, sollte eine räumliche Trennung von Förderschulen und Regelschulen vermieden werden. Geteilte Pausenhöfe und kollektive Aktionen wie Klassenfahrten, Projektwochen oder Theaterbesuche können Schranken und Hürden im Umgang mit Gehandicapten abbauen.

Gemeinsames Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung in KiTas, Schulen und Freizeiteinrichtungen der erste Schritt, um Behinderung von Beginn des Lebens an als Teil der Vielfältigkeit zu empfinden und sollte zur Normalität werden. Im Bereich von Elternvorbereitungskursen und Kindertagesstätten sollten vermehrt entsprechende Kompetenzen auch an Eltern vermittelt werden.

Lebensqualität durch moderne Technik

Forschung und Entwicklung moderner Technologien, wie beispielsweise die Vernetzung verschiedener technischer Geräte und zentraler Steuerung via Smartphone (Homeconnect) oder in der Nutzung künstlicher Intelligenz als Haushaltshilfe, kann ein inklusives Leben vereinfachen. Potenziale einer digitalisierten und technisierten Welt müssen stärker genutzt werden.