Föderalismus (26. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Aktuelle Version vom 27. April 2020, 08:17 Uhr

Einleitung

Das föderale System in Deutschland befindet sich in der Kritik. Leistungsfeindliche Umverteilung, fehlende Transparenz und unklare Verantwortungsbereiche kennzeichnen heute die Beziehungen zwischen Kommunen, Ländern, Bund und Europäischer Ebene. Die komplizierte Verflechtung von Zuständigkeiten und Finanzverantwortung hat dazu geführt, dass kaum eine staatliche Ebene heute mehr in der Lage ist, größere Entscheidungen selbständig zu treffen. Damit ist die zentrale Voraussetzung für ein funktionierendes föderales System - die Entscheidungsfreiheit der Ebenen - nicht mehr erfüllt.

Zentralisierung sowie die fehlende Bindung zwischen Finanz- und Aufgabenhoheit haben zu einer Abschaffung von Leistungsanreizen und dem Ausufern von Bürokratie geführt. Das komplizierte System der Mischfinanzierung führt dazu, dass die Investitionsentscheidungen kaum mehr nach dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit, als vielmehr der Förderfähigkeit getroffen werden. Die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen wird damit eingeschränkt, öffentliche Mittel werden verschwendet. Mit der Zentralisierung von Mittelzuweisungen wurde der Wettbewerb als notwendiger Motor eines sich ständig weiterentwickelnden föderalen Systems weitgehend außer Kraft gesetzt. Damit verringert sich die Fähigkeit einer Gebietskörperschaft zur flexiblen Anpassung an veränderte gesellschaftliche Umfeldbedingungen.

Im Gegensatz zur Wirtschaft und zum einzelnen Bürger fällt es dem Staat schwer, auf gesellschaftliche Trends wie Globalisierung und Individualisierung angemessen zu reagieren. Nur die konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips innerhalb eines föderalen Systems stellt sicher, dass Entscheidungen nach den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürger getroffen werden.

Die Delegation von bisher vorwiegend nationalen und regionalen Aufgaben auf die europäische Ebene verstärkt den Zwang, über eine grundlegende Neuregelung staatlicher Zuständigkeiten nachzudenken. Die gesellschaftlichen Herausforderungen durch eine immer komplexere Umwelt werden im dritten Jahrtausend weiter zunehmen. Nur handlungsfähige Gebietskörperschaften können den Anpassungsdruck bewältigen.

Wir fordern daher eine grundlegende Reform des Staatswesens mit den zentralen Eckpfeilern Subsidiaritätprinzip und Wettbewerbsföderalismus.

Ziele eines neuen Wettbewerbsföderalismus

Ziel der Neugestaltung des föderalen Systems ist, in einem bundesstaatlichen Rahmen wieder eine stärkere Vielfalt zuzulassen. Die Vor- und Nachteile einer politischen Lösung werden nur im Vergleich deutlich. Daher bekennen wir uns klar zum Wettbewerbsgrundsatz. Wir befürworten die Konkurrenz nicht nur in der Wirtschaft, sondern fordern sie auch zwischen Kommunen und Bundesländern ein.

Der fehlende Wettbewerb aufgrund von Kompromisspolitik hatte lneffizienz und ein Verhindern von Innovationen zur Folge. Ein funktionierender Wettbewerb trägt jedoch dazu bei, gesellschaftliche Verkrustungen zu verhindern und die ständige Suche nach neuen politischen Ansätzen zu fördern.

Leistung muss sich lohnen. Dieser Grundsatz soll wieder für Gebietskörperschaften gelten. Wer durch eine weitsichtige Politik für die Zukunft vorsorgt, darf nicht durch überzogene Abführungen an Nachzügler dafür bestraft werden. Der Wettbewerb um Wirtschaftsansiedlungen allein auf der Basis von Subventionen ist abzulehnen. Doch nur wer die Freiheit besitzt, auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen Einfluss zu nehmen, wird bestehende Benachteiligungen ausgleichen können. Regionen, die aufgrund ihrer Lage mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben, könnten so durch niedrigere Steuern und Abgaben Investitionsanreize schaffen.

Der Zusammenhang zwischen Entscheidungsfreiheit und Verantwortung wird nur dort spürbar, wo Entscheidungen unmittelbare Auswirkungen auf die Bürger erzielen. Aus diesem Grund halten wir eine deutliche Ausweitung von Kompetenzen der "unteren" Gebietskörperschaften Land und Kommune für unverzichtbar.

Für den Freistaat Sachsen eröffnen sich mit der Neugestaltung des föderalen Systems Perspektiven. So bekennen wir uns zu dem Ziel, Sachsen aus eigener Kraft wieder an die Spitze der erfolgreichsten Regionen Europa zu führen. Mit dem vorhandenen Potenzial stellen wir uns dabei selbstbewusst dem globalen Wettbewerb. Wir befürworten ein föderales Systems, dass uns Spielräume zur individuellen Entwicklung eröffnet.

Ansätze zur Neugestaltung des Föderalismus

a) Mehr Gesetzgebungskompetenzen für die Bundesländer In der Erweiterung der Gesetzgebungskompetenzen für die Bundesländer liegt ein wesentlicher Schlüssel für die Wiederbelebung des föderalen Gedankens. Nur eine klare Zuweisung von Aufgaben schafft Verantwortung. Doppelzuständigkeiten, z.B. durch Gemeinschaftsaufgaben, führen zu Verwässerung von Verantwortung und fehlenden Kontrollmöglichkeiten.

Aus diesem Grund fordern wir eine Konzentration der Bundesgesetzgebung auf:

  • Verteidigungs- und Sicherheitspolitik
  • Rechtsordnung/Justizpolitik
  • Nationale Verkehrsinfrastrukturpolitik
  • Außenpolitik

Für die Bereiche Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik soll der Bund lediglich die Verantwortung für die Rahmengesetzgebung erhalten. Damit soll ermöglicht werden, dass beispielsweise der Freistaat Sachsen über die Höhe einzelner Sozialleistungen selbständig entscheiden kann. Die Gesetze sind auf Umsetzbarkeit in den Gemeinden und Landkreisen zu prüfen. Die Vergleichbarkeit der wirtschaftlichen Standortkomponenten in den einzelnen Bundesländern sind sicherzustellen. Die Zuständigkeit für Bildungspolitik wird vollständig auf die Bundesländer übertragen. Die Rahmengesetzgebung des Bundes nach Artikel 75 Abs 1 Nr. la GG ist daher zu streichen. Über Staatsverträge muss dabei sichergestellt werden, dass Abschlüsse bundesweit anerkannt werden.

b) Reform des Finanzausgleichs Im Interesse eines gesunden Wettbewerbes zwischen Bundesländern ist der Länderfinanzausgleich (horizontaler Finanzausgleich) langfristig komplett abzuschaffen. Das bisherige Finanzausgleichssystem hat sich als leistungsfeindlich erwiesen, da es Länder mit stärkeren Anstrengungen zur Wirtschaftsansiedlung und Haushaltssanierung durch überhöhte Abführungen quasi bestraft.

Bestehende Benachteiligungen einzelner Länder kann der Bund durch Sonderzuweisungen (vertikaler Finanzausgleich) ausgleichen. Davon unberührt bleiben befristete Sondervereinbarungen der Länder untereinander, mit denen Finanztransfers vereinbart werden.

c) Abschaffung kooperativer Bundesaufgaben Der Artikel 91 a und b GG, der eine Mitwirkung des Bundes beim Hochschulaus- und -neubau sowie der Verbesserung von regionaler Wirtschafts- und Agrarstruktur vorsieht, ist abzuschaffen.

d) Tarifrechtsreform Das bundesweite einheitlich geltende Tarifrecht (BAT) für den öffentlichen Dienst ist abzuschaffen.

e) Verringerung von Mischfinanzierungen Die Trennung des Einnahmesystems muss mit einer klaren Aufgabenzuweisung korrespondieren. Aus diesem Grunde sind die bestehenden Mischfinanzierungen auf ein Minimum zu reduzieren. Sie führen zu fehlender Transparenz von Finanzströmen und zum Verlust von Verantwortung. Die Forderung nach einer deutlichen Verringerung der Mischfinanzierungen bezieht sich vor allem auf die Bereiche Hochschulbau, Wohngeld, Wohnungsbauförderung, Stadtsanierung, Verkehrswegefinanzierung.

Sachsen in Europa

Die fortschreitende Integration innerhalb Europas erhöht den Druck auf eine Neugestaltung des föderalen Systems in Deutschland. Aufgrund der bestehenden Vielfalt in Europa ist der Föderalismus das ideale Modell für die weitere Ausgestaltung der Europäischen Union.

Grundsätzlich befürworten wir eine Übertragung von Aufgaben auf die europäische Ebene in den Bereichen, wo ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen Vorteile bietet bzw. Voraussetzungen für das Funktionieren des gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsraumes schafft. Konkret sollte die Außen- und Sicherheitspolitik und überregionale Umweltpolitik auf der europäischen Ebene angesiedelt sein. Als Voraussetzung für eine Wahrnehmung dieser Aufgaben sind das Europäische Parlament und der Rat der Regionen zu stärken.

Dass angestrebte "Europa der Bürger" wird nur dann Realität, wenn Entscheidungen auf europäischer Ebene lokal akzeptiert werden. Die scheinbare Distanz von Beschlüssen europäischer Gremien zu den jeweiligen Bedürfnissen vor Ort muss durch eine Stärkung der Bundesländer/Regionen verringert werden.