Fairness und Repräsentativität sicherstellen – d’Hondt Verfahren einsetzen (72. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Durch die Nutzung des d’Hondt-Verfahren zur Ermittlung der Sitzverteilung im sächsischen Landtag entsteht ein illegitimer Vorteil für größere Parteien. Zur Wahrung der Wahlrechtsgrundsätze und zur Gewährleistung der Repräsentation von Minderheiten fordert die Jungliberale Aktion Sachsen:

  1. Die Staatsregierung des Freistaates Sachsen (insbesondere der Staatsminister des Innern Herr Prof. Dr. Roland Wöller) wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit das d’Hondt-Verfahren in der Vergangenheit zu verzerrter Darstellung des Zweitstimmenergebnisses im sächsischen Landtag geführt hat und inwiefern andere Verfahren zur Ermittlung der Sitzverteilung (Hare/Niemeyer-Verfahren;Saint/Laguë-Verfahren) ähnliche oder andere Nachteile aufweisen könnten.
  2. Die Staatsregierung des Freistaates Sachsen wird aufgefordert, dem sächsischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des sächsischen Wahlgesetzes vorzulegen, welcher das d’Hondt-Verfahren durch das Hare/Niemeyer-Verfahren oder durch das Saint/Laguë-Verfahren ersetzt. Der zeitliche Rahmen für dieses Vorhaben ist so zu wählen, dass das neue Verfahren zur Ermittlung der Verteilung der Mandate bereits zur nächsten Wahl des Landtages des Freistaates Sachsen im Jahr 2024 erfolgen kann.
  3. Weiterhin werden sich die Jungliberalen in den Gremien der FDP dafür ein setzen, dass ebenfalls die freie demokratische Partei Sachsens auf eine Ersetzung des d’Hondt-Verfahrens im Freistaat Sachsen hinwirkt.