Flexibilität beim Parken (43. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Die Überprüfung der Ankunftszeit eines Fahrzeugs auf einem Parkplatz durch Ordnungskräfte ist unter Umständen nötig (§13 (1&2) StVO). Eine Festlegung, in welcher Form diese Ankunftszeit dargestellt werden muss, jedoch nicht. Die derzeitigen Regelungen in o.g. Paragraphen sowie in §41 (2) 8. StVO, die selbst das Format der Parkscheibe (Bild 291 der StVO) normieren, müssen dahingehend geändert werden, dass der Fahrzeughalter nur verpflichtet ist, die Ankunftszeit von außen gut erkenn- und lesbar anzugeben.