Gegen Veröffentlichungszwang für Managergehälter (35. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen
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Der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagene Veröffentlichungszwang von Managergehältern ist abzulehnen. Die Offenlegung der Gehälter ist nur eine von 72 als Selbstverpflichtung von den Unternehmen selbst erarbeiteten Regeln zur Corporate Governance in Deutschland. Bereits jetzt kann die Hauptversammlung einer AG über die Offenlegung beschließen. Eine Verschärfung der Rechtslage ist nicht notwendig. | Der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagene Veröffentlichungszwang von Managergehältern ist abzulehnen. Die Offenlegung der Gehälter ist nur eine von 72 als Selbstverpflichtung von den Unternehmen selbst erarbeiteten Regeln zur Corporate Governance in Deutschland. Bereits jetzt kann die Hauptversammlung einer AG über die Offenlegung beschließen. Eine Verschärfung der Rechtslage ist nicht notwendig. | ||
[[Category:35. JuliA-Landeskongress]] | |||
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Aktuelle Version vom 30. April 2020, 20:27 Uhr
Der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagene Veröffentlichungszwang von Managergehältern ist abzulehnen. Die Offenlegung der Gehälter ist nur eine von 72 als Selbstverpflichtung von den Unternehmen selbst erarbeiteten Regeln zur Corporate Governance in Deutschland. Bereits jetzt kann die Hauptversammlung einer AG über die Offenlegung beschließen. Eine Verschärfung der Rechtslage ist nicht notwendig.