Gegen Veröffentlichungszwang für Managergehälter (35. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagene Veröffentlichungszwang von Managergehältern ist abzulehnen. Die Offenlegung der Gehälter ist nur eine…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagene Veröffentlichungszwang von Managergehältern ist abzulehnen. Die Offenlegung der Gehälter ist nur eine von 72 als Selbstverpflichtung von den Unternehmen selbst erarbeiteten Regeln zur Corporate Governance in Deutschland. Bereits jetzt kann die Hauptversammlung einer AG über die Offenlegung beschließen. Eine Verschärfung der Rechtslage ist nicht notwendig.
Der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagene Veröffentlichungszwang von Managergehältern ist abzulehnen. Die Offenlegung der Gehälter ist nur eine von 72 als Selbstverpflichtung von den Unternehmen selbst erarbeiteten Regeln zur Corporate Governance in Deutschland. Bereits jetzt kann die Hauptversammlung einer AG über die Offenlegung beschließen. Eine Verschärfung der Rechtslage ist nicht notwendig.
[[Category:35. JuliA-Landeskongress]]

Version vom 22. Juni 2015, 07:26 Uhr

Der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagene Veröffentlichungszwang von Managergehältern ist abzulehnen. Die Offenlegung der Gehälter ist nur eine von 72 als Selbstverpflichtung von den Unternehmen selbst erarbeiteten Regeln zur Corporate Governance in Deutschland. Bereits jetzt kann die Hauptversammlung einer AG über die Offenlegung beschließen. Eine Verschärfung der Rechtslage ist nicht notwendig.