Hartz-Kommission (31. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Darüber hinaus macht das Chipkartensystem nur dann Sinn, wenn auch private Arbeitsvermittler technisch in der Lage sind, diese Karte einzulesen. Dass das Arbeitsamt, wie vorgeschlagen, auch das Verleihen von Zeitarbeitern übernehmen soll, lehnt die JuliA Sachsen ab.
Darüber hinaus macht das Chipkartensystem nur dann Sinn, wenn auch private Arbeitsvermittler technisch in der Lage sind, diese Karte einzulesen. Dass das Arbeitsamt, wie vorgeschlagen, auch das Verleihen von Zeitarbeitern übernehmen soll, lehnt die JuliA Sachsen ab.
[[Category:31. JuliA-Landeskongress]]

Version vom 22. Juni 2015, 08:12 Uhr

Den Vorschlag des Leiters der Regierungskommission zur Arbeitsmarktreform, Peter Hartz, Chipkarten für Arbeitslose auszustellen, um Qualifikationen und Beschäftigungszeiten darauf zu speichern, kritisiert die Jungliberale Aktion Sachsen. Die JuliA hält diesen Vorschlag nur dann für sinnvoll, wenn die Ausstellung der Karte auf Freiwilligkeit basiert und eine gleichwertige Alternative in Form einer Akte oder digitalen Datei angeboten wird, die dem/ der Arbeitslosen ausgehändigt wird und deren Informationen ihm/ihr zugänglich sind. Nur auf diese Weise kann einer liberalen Auffassung von Datenschutz entsprochen werden.

Des Weiteren kritisiert die JuliA Sachsen die Grundlage dieser Forderung, nämlich die Tatsache, dass die Angestellten der Arbeitslosenämter ihre Klienten nicht kennen und nicht kontinuierlich betreuen. Ziel einer Reformierung des Arbeitsamtes muss es sein, dass die Arbeitslosen dauerhafte Ansprechpartner haben, die ihre Klienten kennen und individuell zu betreuen in der Lage sind.

Darüber hinaus macht das Chipkartensystem nur dann Sinn, wenn auch private Arbeitsvermittler technisch in der Lage sind, diese Karte einzulesen. Dass das Arbeitsamt, wie vorgeschlagen, auch das Verleihen von Zeitarbeitern übernehmen soll, lehnt die JuliA Sachsen ab.