Internetmindeststandard (69. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Der Ausbau des Breitbandnetzes in Deutschland soll flächendeckend ausgebaut werden. Hierbei wird für jeden Netzabschluss bei Hausanschlüssen mit mehreren Netzanschlüssen bzw. Hausübergabepunkt eine Downloadrate von mindestens 250 MBit/s gefordert. Diese muss vom Netzanbieter bereitgestellt werden. Diese Mindestanforderung gilt für alle Anschlüsse unabhängig des Nutzers und der Anschlussart.

Erhöhen sich übertragenen Datenmengen im Laufe der Zeit, so muss der Netzbetreiber die Datenverbindung entsprechend aufrüsten. Hierzu überprüft die deutsche Netzagentur jährlich die versendeten Datenmengen. Ist das Netz in der Spitze zu 90 % der Mindestanforderung ausgelastet, wird die Mindestanforderung angehoben. Die Netzbetreiber sind verpflichtet das Netz innerhalb eines Jahres aufzurüsten. Erfolgt die Nachrüstung nicht wird der Netzbetreiber entsprechend sanktioniert. Kommt ein Netzbetreiber seinen Pflichten über mehrere Jahre nicht nach, so wird ihm die Lizenz entzogen.