Jugendparlamente (39. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Version vom 22. Juni 2015, 13:34 Uhr

Die Jungen Liberalen fordern alle Städte und Gemeinden dazu auf, Jugendparlamente einzurichten. Diese müssen den Kindern und Jugendlichen ihr notwendiges Mitbestimmungs- und Gestaltungsrecht bei kinder- und jugendpolitischen Entscheidungen einräumen. Dazu müssen die Jugendparlamente klare Aufgabenbereiche zugesichert bekommen und echte Entscheidungskompetenzen dafür erhalten. Ein Jugendparlament, das den Kindern und Jugendlichen lediglich ein Anhörungsrecht einräumt, ist ungenügend! Ein Jugendparlament muss den Kindern und Jugendlichen daher Mitsprache, Mitwirkung und Mitbestimmung garantieren! Hierzu gehört das Antrags- und Rederecht im Stadt- und Gemeinderat.

Die Einrichtung eines Jugendparlamentes muss unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler der Schulen erfolgen. Die Städte und Gemeinden müssen für die Einrichtung eines Jugendparlamentes an den Schulen und Jugendeinrichtungen besonders werben und über entsprechende Strukturen und Beteiligungsprozesse aufklären! Bei der Einrichtung von Jugendparlamenten ist darauf zu achten, dass die Handlungsfähigkeit nicht durch unnötige Bürokratie behindert wird.

Damit die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen möglichst breit angelegt werden kann, müssen Jugendparlamente mit projektbezogenem Arbeiten von Kindern und Jugendlichen zusammen wirken. Projektbezogenes Arbeiten ist besonders für jene wichtig, die sich nicht auf Dauer an ein bestimmtes Gremium binden wollen oder können. Das Jugendparlament muss dann die Instanz sein, die maßgeblich für die kontinuierliche Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die kommunalen Entscheidungsprozesse Sorge trägt und dies auch koordinieren kann.