Keine Ausweitung der Anti-Terrorgesetzgebung Schily I+II (39. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Die Jungliberale Aktion Sachsen lehnt eine Ausweitung der Anti-Terrorgesetze (Schily I+II) ab! Unter dem Vorwand der Anti-Terrormaßnahmen soll es dabei den Nachrichtendiensten erlaubt werden, auch bei vermeintlich verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Inland Zugriff auf Konten-, Telekommunikations- oder Fluggastdaten zu erhalten.

Zwischen den Befugnissen der Polizei und denen der Geheimdienste muss es eine klare Abgrenzung geben. Eine Ausschreibung der Verdächtigen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen durch die Geheimdienste im europaweiten Schengener Informationssystem lehnen wir daher strikt ab.

Darüber hinaus fordern wir dazu auf, die entsprechenden Anti-Terrorgesetze, die im Zuge des 11. September 2001 in Deutschland erlassen wurden, umgehend einer umfassenden Evaluation zu unterziehen, um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen im Zuge des Anti-Terrorkampfes zu prüfen und unnötige Einschränkungen der Grundrechte umgehend zurückzunehmen. Bisher ist noch immer nicht klar, welche Erfolge diese Maßnahmen in der kurzen Zeit seit ihrer Einführung gebracht haben und ob diese in Relation zur Einschränkung der Grundrechte stehen.